Vorsorgevollmacht

Es passiert schnell. Nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall kann man Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln und ist auf Hilfe angewiesen. Für einen solchen Fall ist es von Vorteil, wenn man eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt hat. Denn nur durch diese lässt sich eine ansonsten durch das Vormundschaftsgericht angeordnete gesetzliche Betreuung vermeiden.

Bestimmung von Bevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht

Der Betroffene kann in einer Vorsorgevollmacht selbst entscheiden, wen er zum Bevollmächtigen bestimmt. Da der Bevollmächtigte keiner Aufsicht durch das Gericht unterliegt, sollte diese nur an absolut vertrauenswürdige Personen erteilt werden. Der Vollmachterteilung sollte auf jeden Fall ein intensives Gespräch vorausgehen, in dem mit dem Vertrauten geklärt wird, ob dieser diese Aufgabe übernehmen kann und vor allem übernehmen will. Da es sich bei der Vereinbarung um einen Vertrag zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem handelt, kann der Bevollmächtigte allerdings in Haftung genommen werden, sofern er seine vertraglichen Pflichten verletzt.

In einer Vorsorgevollmacht können ein oder mehrere Vertrauenspersonen benannt werden, die dann im Notfall Entscheidungen fällen und zum Beispiel auch Verträge unterschreiben. Grundsätzlich muss ein Bevollmächtigter die Volljährigkeit sowie die volle Geschäftsfähigkeit besitzen. Die Vollmachterteilung sollte auf jeden Fall schriftlich und unter genauer Festlegung der Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten erfolgen.

Aus dem Inhalt der Vollmacht muss genau hervorgehen, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen sie verwendet werden darf. Deshalb sollten die Bedingungen klar formuliert sein. Ebenfalls sollte deutlich erkennbar sein, welche genauen Aufgaben der Bevollmächtigte übernehmen soll und zu welchem Zweck.

Aufgabenbereiche einer Vorsorgevollmacht

Folgende Aufgabenbereiche sollten abgedeckt werden:

Vermögenssorge,

Wohnungs- und Mietangelegenheiten,

Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit,

Aufenthaltsbestimmung,

Post- und Fernmeldeverkehr,

Behörden- und Ämtervertretung,

Beauftragung von Anwälten und Vertretung vor Gerichten.

Wenn mehrere Bevollmächtigte bestimmt werden, ist es sinnvoll, diesen die Aufgaben nach ihren Kompetenzen zuzuweisen. Zu beachten ist allerdings dabei, ob die Formulierung die Bevollmächtigten zur gemeinsamen Entscheidung verpflichtet, da dies unter Umständen wichtige Verfügungen erschweren kann.

Grundsätzlich ist eine notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht zwar nicht vorgeschrieben, hilfreich ist der Gang zum Notar allemal. Dieser hilft bei der richtigen individuellen Formulierung. Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung allerdings Pflicht. Zum Beispiel, wenn es um Regelungen zu Grundstücken oder Firmeneigentum geht.

Da die Vollmacht immer im Original vorgelegt werden muss, sollte der Bevollmächtigte am besten mehrere Exemplare erhalten. Ein Hinweis in der Brieftasche hilft, sie zu finden. Ebenfalls ist die Registrierung der Vorsorgevollmacht im neu geschaffenen Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer von Vorteil (http://www.vorsorgeregister.de). Vormundschaftsgerichte können so vor einer Entscheidung prüfen, ob entsprechende Verfügungen vorhanden sind. Die Kosten dieser Eintragung belaufen sich zwischen 13,00 Euro und 16,00 Euro. Für die Berechnung der Notarkosten wird das Vermögen zugrunde gelegt, man kann von 50,00 Euro bis 150,00 Euro ausgehen.

Die Vorsorgevollmacht ist auf jeden Fall von der Patientenverfügung abzugrenzen. Denn die Patientenverfügung bezieht sich ausschließlich auf die medizinische Behandlung des Patienten, wohingegen die Vorsorgevollmacht spezielle Verfügungen in vermögensrechtliche Angelegenheiten beinhaltet. Die Varianten können selbstverständlich miteinander kombiniert werden.