Der Wechsel der privaten Krankenversicherung sollte nicht unüberlegt vorgenommen werden, denn auch bei einem Wechsel von einer in die andere private Krankenversicherung, ist eine Gesundheitsprüfung fast immer unausweichlich.

In der Gesundheitsprüfung muss der Antragsteller alle Fragen zu ambulanten und stationären Behandlungen beantworten. Nur in ganz seltenen Fällen wird bei Vorerkrankungen und Risikofaktoren ein Antrag abgelehnt. Ein Ablehnungsgrund können allerdings psychische Behandlungen sein.

Der Wechsel in eine andere private Krankenversicherung will gut überlegt sein

In Deutschland sind mehr als 8 Millionen Menschen in der privaten Krankenversicherung krankenvollversichert. Zudem hat ein großer Teil der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten eine private Krankenversicherung, die für bestimmte Bereiche gewählt werden kann. Immer wieder gibt es Privatversicherte, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen privaten Gründen ihre private Krankenversicherung wechseln wollen. Einer der Hauptgründe für den Wechsel ist sehr oft der finanzielle Aspekt, denn die meisten Versicherten suchen nach einer privaten Krankenversicherung, die einfach günstiger ist, aber möglichst die gleichen oder noch mehr zusätzliche Leistungen bietet. Privatversicherte, die also wechseln wollen, sollten sich vorab informieren, wie so ein Wechsel verläuft, was es zu bedenken gibt und was sich ändern könnte. Zuerst einmal ändert sich das Eintrittsalter. Das hat natürlich Einfluss auf die Beitragsbemessung, denn je älter der Antragsteller bei einem Wechsel ist, desto höher wird auch der Versicherungsbeitrag. Privatversicherte wissen, dass jede private Krankenversicherung Altersrückstellungen bildet. Diese Altersrückstellungen sollen den Beitrag der Versicherten im Rentenalter stabil halten oder sogar absenken. Bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung mit dem Beginn des Versicherungsvertrages ab 2009 können Antragsteller zwar die Rückstellungen mitnehmen, aber nur zu einem bestimmten Teil. Je nach Tarif, in dem der Privatversicherte war, kann der Mitnahmeanteil maximal 78 Prozent betragen. Die restlichen 22 Prozent würden verloren gehen. Privatversicherte, deren Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde, verlieren bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung leider alle Altersrückstellungen. Wer auf die Altersrückstellungen nicht verzichten möchte, sollte sich vieleicht über einen anderen Tarif bei seiné privaten Krankenversicherung nachdenken.

Bei einem Wechsel der PKV wird eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt

Privatversicherte, die auch weiterhin die Vorzüge der privaten Krankenversicherung genießen möchten, aber einen Wechsel beabsichtigen, müssen einer erneuten Gesundheitsprüfung entgegensehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung darf die PKV in ihren regulären Tarifen prüfen, ob und unter welchen Umständen sie neue Antragsteller aufnehmen möchte. Eine Ablehnung kann, wenn das auch nur sehr selten ist, bei Risikofaktoren oder Vorerkrankungen möglich sein. Allgemein erhebt die private Krankenversicherung jedoch in solchen Fällen einen Risikozuschlag. Bei einem beabsichtigten Wechsel der privaten Krankenversicherung muss der Antragsteller Auskunft im ambulanten Bereich geben, da es hier die meisten Untersuchungen gab und somit voraussichtlich auch in Zukunft geben wird. Sogenannte Bagatellerkrankungen bleiben zwar in der Regel meist ohne größere Bedeutung für den Versicherer, aber auch hier entscheidet der neue Krankenversicherer darüber, was eine Bagatelle ist oder nicht. Arztbesuche sollten also vom Antragsteller grundsätzlich nicht verschwiegen werden, egal, für wie gering der Privatversicherte sie auch halten mag. Selbstverständlich müssen vom Antragsteller bei der Gesundheitsprüfung auch alle stationären Behandlungen und Operationen angegeben werden. Manche private Krankenversicherung verlangt hierzu Angaben der letzten zehn Jahre. Unumgänglich für den Antragsteller ist bei der Gesundheitsprüfung die Frage nach dem Zustand des Gebisses. Hier wird nach fehlenden Zähnen, einer laufenden Behandlung oder geplante kieferorthopädischen Eingriffen gefragt. Der Antragsteller muss mit Konsequenzen rechnen, wenn er falsche Angaben macht.

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Falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung können ein Kündigungsgrund sein

Mit einer Gesundheitsprüfung will sich die neue private Krankenversicherung natürlich vor zu hohen Kosten schützen. Andererseits ist die geforderte Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel der PKV auch für den Antragsteller von Vorteil. Entsprechend seines bisherigen Versicherungsvertrages weiß er, was seine PKV bisher geleistet hat und was sie laut Tarif auch in Zukunft leisten wird. Mit einem Wechsel der PKV erfährt der Antragsteller, was die möglicherweise neue private Krankenversicherung leisten wird und ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt oder ob ein Wechsel des Tarifes bei der derzeitigen PKV für beide Seiten von Vorteil ist. Bereits Privatversicherte, die einen Wechsel beabsichtigen, sollten jedoch ihre gültige private Krankenversicherung erst kündigen, wenn sie eine schriftliche Annahmeerklärung erhalten haben. Dadurch ersparen sie sich eine Kündigungsrücknahme oder einen Zeitraum, indem sie ohne jegliche Versicherung sind. Gerade weil der Wechsel in eine andere PKV immer mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist, sollte sich der Privatversicherte vorab über die ausgewählte private Krankenversicherung, ihre Leistungen und Tarife genau informieren. Dennoch ist ein Vergleich mehrerer Versicherer wichtig. Er kann selber einen Versicherungsvergleich mit einem Vergleichsrechner machen oder sich von einem Versicherungsmakler einen unabhängigen Versicherungsvergleich erstellen lassen.