Kostenübernahme der Krankenkasse bei der Aufnahme in ein Hospiz
Bei Gästen in einem Hospiz handelt es sich um Patienten, dessen Gesundheitszustand geklärt ist. Auch die Patienten sind darüber genauestens informiert. Wird der Aufenthalt dort fällig, erfolgt die Einweisung über den Hausarzt oder über das behandelnde Krankenhaus. Aber was wird von der Krankenkasse gezahlt?
Die Aufnahme in einem Hospiz wird notwendig
Gerade bei dem Personenkreis, der schwerkrank ist, wird häufig eine Überweisung in ein Hospiz angeraten. Sie werden dort nicht mehr als Patienten, sondern als Gäste betrachtet. Die Überweisung kann lediglich vom eigenen Hausarzt oder aber vom behandelnden Krankenhausarzt vorgenommen werden. Eine Überweisung aus einer Pflegeeinrichtung ist nicht möglich. Die Menschen, die ins Hospiz überwiesen werden, sind über die Diagnose vollständig aufgeklärt. Sie wissen also, dass diese Unterbringungsmöglichkeit die letzte auf ihrer Lebensstation sein wird. Dabei ist dies auch der sensibelste und schwierigste Weg, den die Menschen hier antreten. In einem Hospiz erhalten sie die intensivste und gleichzeitig menschlichste Zuwendung durch perfekt geschultes Personal. Sie orientieren sich ganz an den Bedürfnissen ihrer Gäste und deren Angehörigen, und erfüllen so weit, wie es möglich ist, jeden Wunsch. Die Gäste erhalten jede Zuwendung, dabei wird im Bedarfsfall auch eine Schmerztherapie angewendet, die das restliche Leben so angenehm wie nur möglich gestalten soll. Die ärztliche Betreuung findet durch die niedergelassenen Ärzte statt, im Normalfall handelt es sich hierbei um Hausärzte. Weiterhin wird die Familie entsprechend begleitet und unterstützt, so dass niemand alleine bleiben muss. Für Kinder gibt es spezielle Hospize, da sich die Betreuungskonzepte erheblich von denen für Erwachsene unterscheiden. Hier kommen noch andere Bedürfnisse ins Spiel, die intensive Betreuung, die mit einer besonderen Fürsorge einhergeht, bleibt. Und auch die Angehörigen werden mit derselben Zuwendung begleitet, auch über den Tod hinaus. Als eine durchschnittliche Verweildauer wird in der Regel ein Zeitraum zwischen zwei und vier Wochen angegeben.
Die Unterbringung in einem Hospiz hat ihren Preis
Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für die Unterbringung in einem stationären Hospiz auf 200 bis 250 Euro am Tag pro Gast. Hierin sind die gesamte Betreuung sowie die komplette Verpflegung des Sterbenden enthalten, ebenso wie die Betreuung der Angehörigen. Und dies geht noch über den Tod hinaus und beinhaltet auch Therapien oder Gruppen- sowie Einzelgespräche für alle Beteiligten. Nach dem Tod stehen den Angehörigen Trauergruppen zur Verfügung, mit dessen Hilfe eine Trauerarbeit gezielt möglich ist, um möglichst schonend das Erlebte verarbeiten zu können. Zur Zeit gibt es in Deutschland etwa 170 Einrichtungen dieser Art, die über das ganze Land entsprechend verteilt sind. Das Team in einem Hospiz besteht aus hauptamtlich palliativmedizinisch geschulten Mitarbeitern sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern. Aber auch wenn die Unterbringung zweifelsohne ihren Preis hat, der jedoch absolut gerechtfertigt ist, so werden die Kosten entsprechend übernommen. In der Regel übernimmt bereits die Krankenkasse einen Zuschuss, der nicht unerheblich ist. Unter Anrechnung der Leistungen der Pflegekasse werden 95 Prozent des täglichen Satzes bezahlt, was bedeutet, dass sich der Zuschuss auf mindestens 193,96 pro Tag der Unterbringung beläuft. Der Anteil der Pflegekasse richtet sich ganz nach der Pflegestufe des Versicherten, der sich im Hospiz aufhält und wird in gleicher Höhe wie die Leistung, die bei einer vollstationären Pflege fällig wäre, gezahlt. Der Hospizträger leistet den weiteren und verbleibenden Anteil von fünf Prozent vom Tagessatz. Somit sollten bereits keinerlei Kosten mehr auflaufen, weder für den Gast im Hospiz noch für die verbleibenden Angehörigen. Denn gerade in der letzten Phase des Lebens dürfen keine geldlichen Sorgen mehr vorhanden sein, um somit die verbleibende Zeit so menschenwürdig wie nur möglich zu gestalten.
Es gelten Voraussetzungen und Bestimmungen für die Unterbringung
Damit die Aufnahme in einem stationären Hospiz stattfinden kann, gelten grundsätzliche Voraussetzungen, die einzuhalten sind. Es werden nur Menschen aufgenommen, die an einer schweren und unheilbaren sowie bereits weit fortgeschrittenen Krankheit leiden. Es darf keinerlei Bedarf mehr an einer Krankenhausbehandlung vorliegen und darüber hinaus ebenfalls keine Möglichkeit der ambulanten Versorgung im eigenen Haushalt oder bei der Familie des Versicherten bestehen. Sollte dies jedoch der Fall sein, dann übernimmt eine Einrichtung der ambulanten Hospize die Betreuung des Patienten. In einem Hospiz aufgenommen werden kann der Patient nur durch eine ärztliche Verordnung des behandelnden Arztes. Hierin muss die Diagnose wiedergegeben werden, aber ebenso muss die Notwendigkeit der Pflege in einem Hospiz deutlich vom Arzt ausgesagt und befürwortet werden. Aufgrund dieser Verordnung wird dann der entsprechende Antrag, der entweder bei der gesetzlichen Krankenkasse oder ebenfalls beim Hospiz erhältlich ist, ausgefüllt und gestellt. Ansprechpartner für die Stellung sind die gesetzlichen Krankenkassen oder Pflegekassen. Bevor dann die Aufnahme im Hospiz stattfinden kann, sollte die Erklärung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bereits schriftlich vorliegen. Da hier im Normalfall die Zeit drängt, sind die gesetzlichen Krankenkassen darum bestrebt, die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, so dass eine schnelle Aufnahme in einem stationären Hospiz erfolgen kann.
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