Die Private Krankenzusatzversicherung

Wer für den Krankheitsfall optimal vorsorgen möchte, der liegt mit einer privaten Krankenzusatzversicherung immer richtig. Dies gilt umso mehr für gesetzlich Versicherte, die durch die ständigen Reformen im Gesundheitswesen mit immer wiederkehrenden Einbußen rechnen müssen. So muss zum Beispiel ein gesetzlich Krankenversicherter mit erheblichen Zuzahlungen rechnen, wenn es um Leistungen wie Zahnersatz, Heilpraktiker, Brillen oder Kontaktlinsen geht. Um diese Lücke entsprechend abzudecken, kann jeder gesetzlich Versicherte selbst entscheiden, welche Krankenzusatzversicherung für ihn wichtig ist.

Die unterschiedlichen Arten von Krankenzusatzversicherungen lassen sich dabei wie folgt unterscheiden: 

  • Zahnzusatzversicherungen stellen einen preiswerten Schutz für Zahnersatz dar. Dadurch bleibt auch guter Zahnersatz für den Versicherten bezahlbar. Versicherbar sind nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder. Auf diese Weise werden auch die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernommen. Auch andere Gesundheitskosten rund um die Gesundheit des Kindes können als Paket abgeschlossen werden.
  • Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung werden gesetzlich Versicherte zum Privatpatient und erhalten auf diese Weise eine optimale Versorgung im Krankenhaus.
  • Eine Krankenhaustagegeldversicherung dient dazu, dass die Selbstbeteiligung im Krankenhaus für den Versicherten nicht zur Last wird.
  • Mit einer Krankentagegeldversicherung sichern sich Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbständige ihr (Netto-)einkommen für den Fall einer Krankheit ab.
  • Mit einer Anwartschaftsversicherung auf Krankenschutz sichern sich Berufsgruppen wie Polizisten oder Berufs- bzw. Zeitsoldaten ab. Während diese Personen während ihrer Dienstzeit in der Regel einen Anspruch auf Heilfürsorge genießen, erhalten sie im Anschluss daran Beihilfe. Um sich den erst später benötigten Eintritt in die private Krankenversicherung schon heute zu sichern, hilft ihnen eine langfristigen Anwartschaftsversicherung. Diese dient als Garantie für preiswerten Krankenschutz, da ein Übergang ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Sogar zwischenzeitlich auftretende Erkrankungen sind versichert. Da für den Beitrag das jeweilige Eintrittsalter bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung gilt, fällt dieser entsprechend auch im Alter niedrig aus.
  • Mit einer Restkostenversicherung decken Personen wie Polizisten, Beamte, Beamtenan-wärter, Richter, beihilfeberechtigte Studenten, Berufs- oder Zeitsoldaten diejenigen Krankheitskosten ab, die die Beihilfe nach ihrer aktiven Dienstzeit nicht übernimmt. Die Beihilfe selbst deckt nämlich die im Krankheitsfall entstandenen Kosten nur zum Teil. Zudem ist die Beihilfe abhängig vom Familienstand und variiert von Bundesland zu Bundesland. In der Regel liegt sie zwischen 50 und 80 Prozent. Der verbleibende Kostenanteil wird dann durch die Restkostenversicherung abgedeckt. Zudem gibt es die Restkostenversicherung mit Zusatzschutz. Dieser Extraschutz übernimmt zusätzlich alle nicht beihilfefähigen Kosten.
  • Zeitsoldaten, die sich nur einige Jahre verpflichtet haben oder sich noch in der Ausbildung befinden, sowie Beamtenanwärter sollten die kleine Anwartschaftsversicherung wählen. Damit sichern sich auch diese Personen den später erforderlichen Krankenver-sicherungsschutz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Der Vorteil liegt darin, dass die Beiträge zur kleinen Anwartschaftsversicherung deutlich geringer sind als in der langfristigen Anwartschaft. Dafür fallen die Beiträge etwas höher aus, wenn die aktive Zeit vorbei ist. In diesem Fall berechnen sich die Beiträge dann nach dem Eintrittsalter in die Krankenversicherung und nicht zum Alter zu Beginn der Anwartschaft.

Versorgungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung
decken, mit Hilfe der passenden Krankenzusatzversicherung!

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