Pflegereform 2017
Die Menschen in Deutschland werden zusehends älter. Wer dann pflegebedürftig wird, der wünscht sich eine Pflege in gewohnter Umgebung. Und das sind meist die vertrauten Familienmitglieder.
Für die Pflegenden wiederum bedeutet eine solche Situation eine finanzielle, eine physische und eine psychische Herausforderung, die teilweise mit dem eigenen Beruf vereinbar sein muss.
Von daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit den Themen „Pflegegeld“ und „Pflegezeit“ auseinander zu setzen. Aktuell werden in Deutschland ca. 2,34 Millionen Menschen von Angehörigen gepflegt – und das in ihren eigenen vier Wänden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob nun die Kinder oder andere Angehörige diese Pflege übernehmen: die Situation muss finanziell, organisatorisch und letztlich auch kräftemäßig bewältigt werden. Nicht selten muss sogar die eigene Berufstätigkeit dadurch eingeschränkt werden.
Inhaltsverzeichnis
Ist ein Familienmitglied derart pflegebedürftig, dass dieses zu Hause nicht mehr betreut werden kann, beginnt die Suche nach einem geeigneten Alten- bzw. Pflegeheim. Auch hier kommt es vermehrt zu Situationen, die durch die Angehörigen ohne Grundlagenwissen nicht mehr bewältigt werden können. Denn nunmehr geht es um zu beantragende Pflegedienstleistungen, um Kostenübernahmen, um Betreuungsmaßnahmen – und letztlich um viel Geld.
Das Problem an der ganzen Sache: Immer mehr Experten sind besorgt über die anhaltende menschenunwürdige Behandlung in einer Vielzahl von deutschen Alten- und Pflegeheimen. Jeder Dritte leidet heute unter den Schäden infolge mangelnder Pflege – Euthanasie in ihrer modernen Form.
Gesetzlich verbriefte Rechte können nicht mehr eingeklagt werden, man droht den Angestellten wie auch den Angehörigen mit der Kündigung des Heim- oder Arbeitsplatzes, es wird eingeschüchtert, Hausverbote erteilt.
Die in diesem Ratgeber vorgelegten Informationen konzentrieren sich deshalb auch auf einen der verwundbarsten Bereiche in Deutschland im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: die Rechte von alten Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Denn Pflege ist zwar nicht unser aller Schicksal, aber unser aller Risiko!
Versicherungsvergleich
Auch wenn jeder etwas gegen die drohende Finanzierungslücke im Pflegefall tun kann, neigen die Menschen vermehrt dazu, wichtige Dinge aufzuschieben. Dies beginnt schon im täglichen Leben: Anstatt die Computerdateien zeitnah zu sichern, fällt dieser Schritt erst dann an, wenn sich die Festplatte durch einen Virus bereits aufgelöst hat und die einzigen Urlaubsbilder auch gleich damit verschwunden sind.
Das gezeigte Beispiel ist zwar „nur“ ärgerlich, betrifft es jedoch Bereiche wie Absicherung und Pflege, dann kann ein Nichtstun gravierende finanzielle Auswirkungen hinterlassen.
Jeder weiß: Eine Pflegebedürftigkeit kann von heute auf morgen eintreten, auch gesunde Menschen sind davor nicht gefeit. Ein Unfall, ein Hirnschlag, ein Herzinfarkt oder die Diagnose Krebs: schnell entsteht eine Finanzierungslücke, die pro Monat eine Höhe von 1.500 Euro erreichen kann.
Zwar kommt jetzt umgehend der Gedanke an die gesetzliche Pflegeversicherung. In den meisten Fällen stellt sich dabei jedoch heraus, dass dieses Geld bei weitem nicht ausreicht.
Jetzt verbleibt nur noch das Ersparte, die Rente, die eigene Immobilie oder die Übernahme der Pflegekosten durch die Kinder, um die Pflegekosten abzudecken. Dabei ist es nicht einmal schwierig, rechtzeitig einer solchen Finanzierungslücke gegen zu steuern: mit einer Pflegezusatzversicherung.
Sie ist und bleibt auch künftig die wichtigste private Absicherung – nicht nur für das Alter, denn die gesetzliche Pflegeversicherung versteht sich ausschließlich als eine Teilversicherung, um Menschen vor der Sozialhilfe zu bewahren. Die Pflegezusatzversicherung hingegen ermöglicht es jedem Menschen, etwas gegen die drohende Finanzierungslücke zu unternehmen.
Der besondere Vorteil einer Pflegezusatzversicherung liegt in der Tatsache, dass kein Antragsteller wegen etwaiger Vorerkrankungen oder wegen seines Alters abgelehnt werden kann.
Einen entsprechenden Vertrag erhält allerdings nur derjenige, der noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht. Durch die staatliche Förderung (ab einem Mindestbetrag von 10 Euro monatlich erhält der Versicherte einen Zuschuss von 5 Euro) kann zudem noch einmal gespart werden.
Beitragshöhe und Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung
Reicht das Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, muss der Rest der Kosten aus dem Vermögen der Betroffenen oder der Angehörigen finanziert werden. Damit Kinder nicht für ihre Eltern haften müssen (was natürlich auch umgekehrt der Fall ist), sollte rechtzeitig an eine private Pflegezusatzversicherung gedacht werden. Abschlüsse sind hierbei sogar noch im Rentenalter möglich.
Allerdings hängt die Beitragshöhe – neben dem vereinbarten Leistungsumfang – natürlich auch vom Lebensalter des Versicherten bei Versicherungsbeginn ab. Junge Menschen erhalten dabei nicht nur eine günstige Versicherung, sondern ebenfalls höhere Leistungen. Dabei reichen in jungen Jahren 10 Euro (Mindestbeitrag) vollkommen aus.
Beispiel: Ein 20 Jahre alter Vertragsnehmer leistet einen jährlichen Eigenbeitrag in Höhe von 120 Euro. Als Förderung erhält er dafür 60 Euro. Mit dieser Vorsorge kann sich der Versicherungsnehmer mit bis zu 1.980 Euro an monatlichen Leistungen in der Pflegestufe III absichern und hat damit die Finanzierungslücke insgesamt für sich geschlossen.
Bei Eintritt des Pflegefalles erhält der Versicherungsnehmer alle Leistungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung zur individuellen Verfügung ausbezahlt – er muss daher nicht zwingend einen Pflegedienst beauftragen. Die ausgezahlten Gelder können vielmehr für ambulante Pflegekräfte, für ein pflegegerechtes Wohnumfeld oder für eine stationäre Unterbringung verwendet werden.
Die Höhe der ausbezahlten Gelder aus der privaten Pflegezusatzversicherung richtet sich entsprechend nach der ermittelten Pflegestufe in der Pflegepflichtversicherung. Gesetzlich ist zum Beispiel für die Pflegestufe III eine Mindestleistung in Höhe von 600 Euro monatlich garantiert, private Versicherungsunternehmen können für diesen Fall weitaus höhere Leistungen anbieten.
Wer hingegen in die anderen Pflegestufen einschließlich der Pflegestufe 0 eingereiht ist, der erhält aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nur einen prozentualen Anteil aus den Leistungen der Pflegestufe III.
Langfristig gegen das eigene Risiko der Pflegebedürftigkeit vorsorgen
Laut Expertenaussagen könnte sich die Zahl der pflegebedürftigen Personen bis zum Jahr 2050 auf ca. 4,4 Millionen verdoppeln. Trotz der Reform in der Pflegeversicherung werden Pflegebedürftige auch nach dieser Änderung nicht mehr Geld zur Verfügung haben, vielmehr müssen die Lasten anders verteilt werden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird auch künftig nur die Hälfte der anfallenden tatsächlichen Pflegekosten übernehmen (können). Das bisherige System der gesetzlichen Pflegeversicherung steht damit zunehmend unter Druck.
Fakt ist: Die kontinuierlich kleiner werdende Zahl junger Menschen kann nicht mehr für die stetig wachsende Gruppe der Alten und Pflegebedürftigen aufkommen! Nicht selten müssen der Ehepartner oder die Kinder für einen großen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen!
Ein Heimplatz kostet heute durchschnittlich 3.000 Euro pro Monat – allein in der Pflegestufe III klafft hier bereits eine finanzielle Lücke von über 1.200 Euro. Noch problematischer wirkt sich die Pflege für diejenigen aus, die die Betroffenen zu Hause pflegen: hier fehlen bereits weit mehr als 2.000 Euro.
Hinzu kommt: Eine Pflegebedürftigkeit ist für alle Betroffenen eine große Belastung – aber trotzdem kein Grund, schwarz zu sehen. Denn dank der staatlichen Förderung ist die private Vorsorge so günstig wie nie.
Daher ist es wichtig, die Absicherung in der Pflege intelligent zu kombinieren. Denn diese Fakten sollte kein Verbraucher ignorieren: Jeder fünfte Berufstätige (!) erreicht das normale Rentenalter von 67 Jahren nicht, weil viele von ihnen vorher berufsunfähig werden.
Hinzu kommt der psychische Druck wie Stress und Burn-out etc. Dies führt dazu, dass immer mehr Frauen und Männer über 45 Jahre nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten.
Weiter auffällig ist, dass jährlich ca. 250.000 Menschen berufs- bzw. erwerbsunfähig werden. Dabei nicht zu vergessen: Die staatliche Erwerbsminderungsrente liegt derzeit bei 773 Euro für Männer und 648 Euro bei Frauen.
Diese Rente reicht in keiner Weise dazu aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Noch problematischer: Um die volle staatliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie nur noch maximal 3 Stunden täglich arbeiten können.
Doch das allein ist nicht das Problem: Wer in seinem angestammten Beruf nicht mehr arbeiten kann, wird in solchen Fällen gezwungen, irgendetwas zu arbeiten, bevor es zur Erwerbsminderungsrente kommt.
Und wer irgendwann sogar pflegebedürftig wird, muss damit rechnen, dass selbst die höchste Stufe des staatlichen Pflegegeldes bei Weitem nicht ausreicht, um einen Pflegeplatz zu finanzieren.
Von daher ist neben einer Berufsunfähigkeits-Police das Absichern bei Pflegebedürftigkeit ebenso wichtig – beides kann gleichzeitig notwendig sein, zum Beispiel nach einem Unfall. Denn die Kosten für Pflege übersteigen bei Weitem das, was man als Leistung von der gesetzlichen Pflegekasse erhält. Dies gilt im Übrigen für gesetzliche Krankenversicherte genauso wie für privat Versicherte.
Verschiedene Arten der privaten Pflege-Policen
Bei den privaten Pflegepolicen unterscheidet man zum einen die Pflege-Tagegeldpolice, zum anderen die Pflegekosten-Police. Jeder Versicherte kann sich bei seiner Pflegeversicherung auch für ein sog. Pflegegeld entscheiden. In diesem Fall vereinbart der Versicherer mit seinem Kunden, dass ein festgelegter Betrag zur Auszahlung gebracht wird, der dann für den Leistungsfall fällig wird.
Ganz wichtig: Handelt es sich um einen Pflegefall, dann muss dieser auch von der Versicherung anerkannt werden. In allen anderen Fällen ist keine Leistung möglich. Dafür kann der Versicherte das Geld verwenden, egal für welche pflegerischen Maßnahmen dies notwendig ist.
Pflege-Tagegeldpolice: Der ausbezahlte Geldbetrag kann dann entweder als Zuschuss für einen Heimplatz, für eine private Hilfe zuhause oder für bestimmte Dienstleistungen wie Mahlzeiten zubereiten, putzen oder pflegen eingesetzt werden. Interessierte sollten bei den Policen darauf achten, dass der Auszahlungsbetrag nicht auf 60 oder 80 Euro pro Tag beschränkt ist.
Das macht zwar den Beitrag günstiger, dafür reicht aber das Geld für Pflegeleistungen nicht aus. Weiter ist darauf zu achten, dass das Tagegeld an die Inflationsrate angepasst wird (sog. Leistungs-Dynamik).
Diese Anpassung sollte in keinem Falle von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden. Beim Abschluss sollte auch darauf geachtet werden, dass Versicherte das volle Tagesgeld erst bei Pflegestufe III erhalten. In Stufe II kehren viele Versicherungen lediglich 60 bis 70 Prozent aus.
Ganz wichtig: Vor jedem Abschluss sollte geprüft werden, ob überhaupt bei häuslicher Pflege oder bei Pflegestufe 0 bzw. I bezahlt wird. Viele Versicherer schließen hier die Leistungen gänzlich aus. Dabei darf nicht vergessen werden, dass heute rund 70 Prozent aller Pflegebedürftigen zuhause gepflegt werden. Und: Rund die Hälfte aller Pflegebedürftigen befinden sich in Pflegestufe I.
Pflegekostenpolice: Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflege. Beim Abschluss ist darauf zu achten, dass die Policen die gesetzlichen Leistungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Pflege-Gesamtkosten aufstocken oder aber einen bestimmten Satz der verbleibenden Restkosten übernehmen.
Viele Pflegepolicen garantieren lediglich die Übernahme von 80 Prozent der Gesamtkosten. In diesem Falle müssen die verbleibenden 20 Prozent wieder privat übernommen werden.
Pflegerenten-Police: Bei dieser Police wird zwischen dem Grad der Bedürftigkeit und der Art der Pflege unterschieden. Innerhalb der Leistungen hingegen finden sich so gut wie keine Unterschiede.
Sie gilt von daher für die stationäre Pflege ebenso wie bei einer häuslichen Pflegeleistung. Eine Pflegerentenversicherung kann mit einem Sparvertrag verglichen werden, da die Beiträge für die gesamte Laufzeit gleich hoch sind.
Nachteil: Der Pflegerentenvertrag kann nicht individuell erstellt werden, d.h. zum Beispiel, dass der Versicherte keine Erhöhung vornehmen kann. Zudem kommt es zu einer Auszahlung aus der Pflegerente nur für den Fall, dass der Versicherte vier Pflegepunkte erreicht. Dafür benötigt die Versicherung ein ärztliches Gutachten, in dem der Gutachter bestätigt, dass genau dieser Grad der Pflegebedürftigkeit erreicht wird.
Ganz wichtig: Die meisten Policen übernehmen nur diejenigen Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. In vielen Fällen erfolgt auch keine Erstattung, wenn es um Unterkunft oder Essen geht. Da die meisten Pflegekosten-Policen kein Geld ausbezahlen, wenn Angehörige die Pflege übernehmen oder mithelfen, ist eine Pflege-Tagegeldpolice die deutlich bessere Alternative.
Zudem darf nicht vergessen werden: Die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind zwar gleichgeblieben, die Kosten für die Versicherten sind hingegen um über 18 Prozent angestiegen!
Die Pflege-Bahr-Tarife reichen nicht über alle Pflegestufen hinweg aus
Mit den reinen Pflege-Bahr-Tarifen lässt sich die Pflegelücke nicht schließen. Daher sollten solche Policen nur von denjenigen Personen abgeschlossen werden, die Vorerkrankungen vorweisen und aus diesem Grund keine Pflegezusatzversicherung abschließen können.
Die Besonderheit: Bei der staatlich geförderten Pflegeversicherung nach Pflege-Bahr erhalten Versicherte bei einem monatlichen Mindestbetrag in Höhe von 15 Euro einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro pro Jahr (zu den Versicherungsbeiträgen!).
Die Leistung der sog. Pflege-Bahr-Police ist dann ein zusätzliches monatliches Pflegegeld: und das zum doppelten Betrag der gesetzlichen Pflegeleistungen. Weiteres Plus: Die Pflege-Bahr-Versicherung darf immer bei Vorerkrankungen abgeschlossen werden, zudem dürfen die Versicherer keinerlei Zuschläge für ein erhöhtes Risiko erheben.
Surftipp: Weitere Infos zu Pflege-Bahr
Die Höhe der Pflegetagegeldversicherung hängt vom jeweiligen Eintrittsalter ab. Für einen sehr guten Vertrag zahlt heute ein 45-jähriger rund 56 Euro im Monat. Je nach Tarif und Pflegestufe liegen die Leistungen zwischen 540 und 3.030 Euro. Wer mit 55 Jahren einen Vertrag abschließt, kommt auf einen Monatsbeitrag von 87 Euro, als Leistungen erhält er zwischen 495 und 1.650 Euro.
Daher ist es immer sinnvoll, eine Pflegetagegeldversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Allerdings müssen die Beiträge dauerhaft gezahlt werden, denn für den Fall einer Kündigung erhält der Versicherte kein Geld zurück und verliert zudem noch seinen Schutz.
Vorrang vor einer Pflegetagegeldversicherung haben jedoch gerade für junge Menschen eine private Haftpflichtversicherung, für junge Familien zusätzlich eine Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen.
Verbraucher sollten nicht unbedingt jedem Finanztest vertrauen
Ob Finanztest, Ökotest oder Stiftung Warentest – alle Verbraucherzeitschriften haben ihr berechtigtes Dasein. Was von den Verbrauchern vielfach übersehen wird: Ihre Gutachten finden nach eigenen Regeln – teilweise sogar auf falschen Grundlagen – statt, so dass Bewertungen oftmals negativ ausfallen, obwohl die Pflegezusatzversicherung tadellos ist.
Zudem wird oftmals übersehen, dass es sich bei den neuen Policen um staatlich geförderte Produkte mit gesetzlichen Mindestmaßstäben handelt.
Die häufigsten Fehler passieren in der Bedarfseinschätzung (Kosten der Pflegestufe gegenüber Leistungen aus der Pflichtversicherung). Dabei wird übersehen, dass die individuelle Finanzierungslücke nicht nur von der Leistung aus der Pflegeversicherung abhängt, sondern vielmehr von den individuellen Einkünften des Versicherten.
Nicht jeder Mensch ist heute jedoch gewillt, die gesamte verbleibende Lücke über eine Zusatzversicherung zu schließen und nicht jeder will den Großteil seines Einkommens für eine Pflegezusatzversicherung ausgeben.
Gerade aus diesem Grund ist die neue geförderte Pflegezusatzversicherung lediglich ein Basisprodukt, das von jedem Versicherten individuell aufgestockt werden kann.
Ein Versicherungsprodukt darf daher nicht ausschließlich danach beurteilt werden, ob es auch die gesamte Finanzierungslücke schließt. Vielmehr dient sie gerade für Menschen mit einem geringen Einkommen, auch wenn die Lücke nicht ganz geschlossen werden kann.
Vielfach ist auch zu lesen, dass geförderte Pflegezusatzversicherungen erst im späten Alter – zumindest nicht vor dem 40. Lebensjahr – abgeschlossen werden sollten. Mit dem Mindest-Eigenanteil von 10 Euro sichern sich jedoch gerade junge Menschen deutlich höhere Leistungen. Wer also einen geringen Teil seines Einkommens für eine entsprechende Versicherung ausgeben kann, sollte dies bereits in jüngeren Jahren tun.
Ansprüche aus der Pflegeversicherung
Versicherte haben die Wahl zwischen der Pflegerentenversicherung, der Pflegekostenversicherung und der Pflegetagegeldversicherung. Ganz wichtig: Je nach Auswahl der Versicherungsform genießt der Versicherte entsprechende Gestaltungsfreiheit bezüglich der Höhe seiner Versicherungsleistungen.
Aber Achtung: Wichtig ist der Leistungszeitpunkt. Dieser ist stets abhängig von der Feststellung der Pflegestufe in der gesetzlichen Pflegeversicherung!
Die Pflegerentenversicherung tritt bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ein und ist mit den Leistungen mit einer Lebensversicherung vergleichbar. Nicht so die Pflegekostenversicherung, hier erhalten Versicherte eine deutliche Erhöhung der Pflegeleistungen, wie sie aus der gesetzlichen Pflegeversicherung hervorgehen.
Wer über diese Leistungen hinausgehen möchte, der entscheidet sich für eine Pflegetagegeld-Versicherung. Diese Police zahlt ein Tagesgeld in der vertraglich vereinbarten Höhe für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit!
Ganz wichtig: Die Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherungen erhalten nicht nur Personen, die von Familienangehörigen zuhause gepflegt werden, sondern ebenso alle Pflegebedürftigen, die sich in vollstationärer Pflege befinden oder einen Pflege-Bahr mit staatlicher Förderung abgeschlossen haben.
Versicherte, die eine private Pflegeversicherung abschließen, haben unterschiedliche – aber garantierte – Ansprüche. Dies sind im Einzelnen:
- Sachleistungen: Darunter versteht man Leistungen, die ein Pflegebedürftiger durch den Dienst eines Pflegeheimes oder eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt.
- Geldleistungen: Darunter versteht man Geldleistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält, wenn er sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn pflegen lässt. Das Geld fließt somit jeden Monat auf das Konto des Pflegebedürftigen, die Geldausgabe steht ihm zur freien Auswahl.
- Kombinationsleistungen: Pflegebedürftige haben natürlich auch die Möglichkeit, Sach- und Geldleistungen miteinander zu kombinieren. Benötigt der Pflegebedürftige einen Pflegedienst, dann erhält dieser die Leistungen direkt von der Pflegekasse – die Leistungen hingegen können individuell mit dem Pflegedienst abgesprochen werden. Lediglich die Kostennoten der unterschiedlichen Leistungen sind in einem externen Rahmenvertrag zwischen dem Pflegedienst und den Pflegekassenverbänden festgehalten.
- Kostenerstattungen für Heil- und Hilfsmittel: In diesem Punkt müssen Pflegebedürftige streng zwischen den Zuständigkeiten der Krankenversicherungen und der Pflegeversicherung unterscheiden. Beispiel: Geht es um Erstattungen innerhalb der Pflegeversicherung, dann ist diese lediglich für Pflegehilfsmittel verantwortlich. Unter Pflegehilfsmittel fallen zum Beispiel Pflegebetten, Betteinlagen, Einmal-Handschuhe oder Desinfektionsmittel!
Von daher sollte kein Versicherter eine Police abschließen, bei der er Monat für Monat nachweisen muss, dass er auch tatsächlich weiterhin pflegebedürftig ist!
Und noch ein Hinweis: Kein Versicherter kann die Pflegelücke zu ein Hundert Prozent schließen. Das liegt ganz einfach daran, was bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Kein Mensch kann jedoch exakt voraussagen, in welcher Höhe die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (d. h. für Heime oder Pflegedienste) steigen werden. In diesem Fall werden dann lediglich die Kosten bis zu einer monatlichen bzw. Obergrenze übernommen.
Pflege-Versicherungsprodukte mit der privaten Altersvorsorge kombinieren
Gerade jüngere Menschen haben oftmals völlig falsche Vorstellungen über die private Alters- und Pflegevorsorge. Der Grund: Man ist der Meinung, man sei durch die gesetzliche Pflegeversicherung zu 100 Prozent abgesichert.
Völlig falsch, denn bevor die gesetzliche Vorsorge greift, werden erst einmal die Angehörigen zur Pflegefinanzierung herangezogen. Gefragt ist von daher eine vorausschauende Vorsorgestrategie.
Tritt heute ein Pflegefall ein, kann dieser dazu führen, dass das gesamte Vermögen einer Lebensleistung komplett aufgezehrt wird. Bevor der Staat hilft, muss erst einmal das gesamte verwertbare Vermögen (d.h. Einkommen, Rente, Vermögen nach § 2 SGB XII) aufgezehrt werden.
Auf der anderen Seite kann jeder einzelne von uns die wirtschaftlichen Folgen eines möglichen Pflegefallrisikos durch eine private Pflege-(zusatz-)versicherung absichern, ohne dabei in die eigene oder familiäre Altersarmut zu fallen.
Wer sich gut absichern möchte, greift daher zu einer privaten Pflegeversicherung, die mit der gesetzlichen Pflegeversicherung die Leistungen ergänzt. Innerhalb dieser Absicherung sollte ein privates Pflegetagegeld und/oder eine Pflegerente vereinbart werden.
Hinzu kommt: Heute ist die Verweildauer in Heimen deutlich kürzer als früher, weil Angehöriger immer öfters zuhause gepflegt werden. Der Grund liegt vielfach in den hohen Kosten, die die Heime von den Angehörigen abverlangen.
Eine stationäre Vollzeitpflege kostet heute ca. 4.150 Euro pro Monat. Für diese Kostenlast erhält der Pflegebedürftige Pflege, Unterkunft und Instandhaltung. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt für diesen Fall lediglich Kosten bis max. 1.550 Euro, den Rest – also 2.500 Euro – müssen die Angehörigen aus eigener Tasche bezahlen. Doch das ist noch nicht alles.
Heute liegen die durchschnittlichen Rentenansprüche bei Männern bei ca. 1.050 Euro, bei Frauen bei 530 Euro. Somit entsteht in Pflegestufe III bei Frauen eine Versorgungslücke in Höhe von 2.320 Euro, bei Männern in Höhe von 1.800 Euro.
Rechnet man diesen Kapitalbedarf auf vier Jahre hoch, dann benötigen die Angehörigen zwischen 86.400 und 111.360 Euro. Bevor der Staat eingreift, müssen erst die Verwandten in gerader Linie mit ihrem Vermögen den Pflegebedürftigen unterstützen (ausgenommen Schonvermögen i.H.v. 2.600 Euro).
Jeder Pflegefall hat seine eigene Dimension
Auch wenn jeder Pflegefall seine eigene Dimension besitzt, sollte bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass folgende Punkte vertraglich zwingend festgelegt werden:
- Beitragsbefreiung im Leistungsfall
- Dynamisierung der Leistungen (um der Inflationsrate entgegenzutreten)
- Leistung bei Demenz (Demenzerkrankungen sind nicht nur betreuungs-, sondern auch äußerst kostenintensiv)
- Absicherung der Arbeitskraft bei Verdienstausfall durch Krankentage-geld-Versicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Hinweis: Ein Mensch, der an Demenz erkrankt, muss nicht zwingend auch gleichzeitig ein Pflegefall sein. Daher müssen zum einen die Bedarfsanalyse, zum anderen die Produkte aufeinander abgestimmt sein.
Erschwerend kommt hinzu, dass Angehörige ihre Erwerbs- und Pflegetätigkeit nur schwer miteinander vereinbaren können, ohne nicht selbst zum Pflegefall zu werden. Dafür gibt es heute professionelle ambulante Pflegedienste.
Mit den Tätigkeiten duschen, betten, einkaufen, Wäsche waschen und Wohnung reinigen werden hier Kosten in Höhe von 50 Euro pro Tag fällig (1.500 Euro pro Monat). Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt hier gerade einmal 450 Euro, so dass sich eine Versorgungslücke von 35 Euro täglich bzw. 1.050 Euro pro Monat ergibt.
Wichtig ist von daher der frühzeitige Einstiegszeitpunkt. Beispiel: Ein 30-jähriger Mann zahlt in seine private Pflegeversicherung bereits einen monatlichen Beitrag in Höhe von 62 Euro (bis zum Alter von 85 Jahren insgesamt 40.920 Euro) und erhält dafür ein Pflegetagegeld in Höhe von 2.100 Euro.
Ein 60-jähriger Mann zahlt hierfür schon 259 Euro monatlich (bis zum Alter von 85 Jahren 77.700 Euro). Eine Beitragsersparnis i.H.v. von 36.780 Euro für den 30-jährigen Mann.
Diese Bestandteile sollte eine Pflegezusatzversicherung enthalten
Für jeden Menschen stellt sich die Frage: Wie viel Pflegetagegeld benötigt man zusätzlich zum gesetzlich garantierten Pflegegeld. Hier die Antwort:
- Pflegestufe I
Maximale gesetzliche Leistung (Pflegedienst): 468 Euro monatlich
Der Pflegeaufwand von mehr als 1,5 Stunden kostet monatlich ca. 1.155 Euro. Damit entsteht eine Versorgungslücke von 487 Euro monatlich. Diese Lücke kann eine Pflegezusatzversicherung schließen, mit einem Pflegetagegeld in Höhe von 15 Euro - Pflegestufe II
Maximale gesetzliche Leistung (Pflegedienst): 1.144 Euro monatlich
Der Pflegeaufwand von 3-mal täglich mehr als 3 Stunden kostet monatlich ca. 2.150 Euro
Damit entsteht eine Versorgungslücke von 1.006 Euro monatlich. Diese Lücke kann eine Pflegezusatzversicherung schließen, mit einem Pflegetagegeld in Höhe von 35 Euro - Pflegestufe III
Maximale gesetzliche Leistung (Pflegedienst): 1.612 Euro monatlich
Der Pflegeaufwand von 24 Stunden täglich in einem Heim kostet monatlich ca. 3.200 Euro
Damit entsteht eine Versorgungslücke von 1.588 Euro monatlich. Diese Lücke kann eine Pflegezusatzversicherung schließen, mit einem Pflegetagegeld in Höhe von 55 Euro
Von daher sollte eine gute Pflegezusatzversicherung folgende Punkte beinhalten:
- Weltweite Leistungen, so dass sich Pflegebedürftige auch an ihrem Alterswohnsitz im Ausland pflegen lassen können
- Finanzielle Unterstützung auch bei leichter Demenz (Pflegestufe 0)
- Wird der Pflegebedürftige durch Angehörige oder Freunde betreut, sollten diese Personen dieselbe Tagesgeldhöhe erhalten wie dies bei professioneller Pflege der Fall ist.
- Versicherte sollten mit niedrigen Tagesgeld-Leistungen beginnen können, die dann ohne weitere Gesundheitsprüfungen erhöht werden.
- Die Gesundheitsfragen sollten sich auf bereits vorhandene Pflegekrankheiten beziehen – und zwar ohne Nachweis durch ein ärztliches Attest.
- Bei Eintritt des Pflegefalles sollten keine Beiträge mehr von dem Versicherten gefordert werden.
Weiterführende Informationen
Sie wollen mehr über die Pflegereform und das Thema Pflege erfahren? Dann klicken Sie sich durch unsere umfangreichen Ratgeberseiten.
1. Das Pflegestärkungsgesetz
1.1 Pflegestufen und Pflegegrade
1.2 Freistellung von Pflegepersonen
2. Übergangsregelungen von der Pflegereform zum Pflegestärkungsgesetz
2.1 Die Pflegebedürftigkeit
2.2 Das Pflegeunterstützungsgeld
2.3 Die Pflegegrade
3. Das Pflegegutachten
3.1 Leistungen bei häuslicher Pflege
3.2 Häusliche Pflege bei Demenz
3.3 Das Begutachtungsverfahren
3.4 Was tun bei falscher Einstufung?
4. Der ambulante Pflegedienst
4.1 Den richtigen Pflegedienst finden
4.2 Was ist ein guter Pflegedienst?
4.3 Der Pflegevertrag
4.4 Die Pflegedokumentation
4.5 Die Haushaltshilfen
5. Der neue Pflegeunterhalt
5.1 Die Vollstreckungsmaßnahmen
5.2 Kinder können Eltern absichern
5.3 Der Verwandten- und Elternunterhalt
5.4 Die indirekte Unterhaltszahlung
5.5 Die Berechnung der Unterhaltsleistung
5.6 Die Unterhaltshöhe nach Zivilrecht
5.7 Der Forderungsübergang
5.8 Die Ermittlung des Unterhalts
5.9 Die unterhaltsrelevanten Einkünfte
5.10 Das Vermögen als Berechnungsgrundlage
5.11 Der Elternunterhalt
5.12 Die Unterbringung im Pflegeheim
5.13 Der Sozialhilferegress
6. Der Pflegenotstand in Alten- und Pflegeheimen
6.1 Der Mensch als Kostenfaktor
6.2 Der Lebensabend
6.3 Wenn der Mensch zur Ware wird
6.4 Die Qualitätsdefizite im Heim
7. Die Nicht-Finanzierbarkeit einer menschenwürdigen Pflege
7.1 Die Pflegefehler
7.2 Krank durch Pflege
7.3 Kein Geld für Ausbildungsplätze
7.4 Pflegedienste ohne Qualifikation
7.5 Die ganzheitliche Pflege
8. Bürokratie und Pflege
8.1 Ärmere Menschen sterben früher
8.2 Wichtige Vorsorgemaßnahmen
8.3 Die Pflegebedürftigkeit II
9. Das „Service Wohnen“ (Das Betreute Wohnen)
9.1 Die Pool-Modelle
9.2 Die Abzocke mit dubiosen Verträgen
9.3 Die Seniorenimmobilien
9.4 Die Verträge für Altenwohnheime
10. Wohnen im Alter
10.1 Die wichtigsten Verträge
11. Ihre Rechte als Heimbewohner