Eine Kur zur Prophylaxe – und wer zahlt?
Eine Kur wird nicht nur aufgrund von bereits vorliegenden, schwerwiegenden Erkrankungen verordnet, sondern wird vielfach als Prophylaxe vom Arzt befürwortet. In diesem Fall soll der allgemeine Gesundheitszustand erhalten werden. Jedoch stellt sich dann die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten übernehmen wird.
Eine Kur ist ein sinnvolles Mittel zur Gesunderhaltung
Jedem Verbraucher dürfte es ausreichend bekannt sein, dass ein langes Arbeitsleben viel Stress für den eigenen Körper und Geist bedeutet. Vielfach wird aus diesem Grund eine Kur vom Arzt befürwortet, damit der Gesundheitszustand sich insgesamt wieder nachhaltig verbessert und die Leistungsfähigkeit für die kommenden Jahre entsprechend erhalten bleibt. Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Tätigkeit enorm gesundheitsgefährdenden Einflüssen ausgesetzt werden, können zweifelsohne eine entsprechende Kur als Vorbeugung unternehmen. Diese Art der prophylaktischen Kuren sollen mögliche Krankheitsbilder ausheilen, der gesundheitliche Zustand sich entscheidend bessern und es steht die ganzheitliche Erholung und Entspannung im Vordergrund. Aus diesem Grund werden die unterschiedlichsten Formen der Kuren angeboten, die auch unter dem Namen Kurreise bekannt sein dürften. Sie unterscheiden sich deutlich in den angebotenen Programmen, Leistungen sowie in den Aufenthaltsorten. Vorrangig werden die prophylaktischen Kuren in Heilbädern oder Heilkliniken durchgeführt. Welche Art der Kurreise nun für den einzelnen sinnvoll erscheint, kann lediglich der Arzt nach einem ausführlichen Gespräch und einer Untersuchung entscheiden. Noch vor der Einführung der Gesundheitsreform hatte jeder Verbraucher den Anspruch darauf, alle zwei bis drei Jahre eine Kur beantragen zu können, die einen Zeitraum von etwa vier bis sechs Wochen umfasste. Nun jedoch ist es nur noch möglich, eine stationäre Kur bei entsprechender Notwendigkeit zu erhalten und auch die Kurdauer wurde um einiges gekürzt. In der Regel werden lediglich drei Wochen genehmigt, die auf nachweislicher Notwendigkeit vom Kurarzt auch verlängert werden können. Kurreisen zur Prophylaxe erhalten einen Zeitraum, der sich auf die individuellen Bedürfnisse des Verbrauchers einstellt. Denn automatisch werden von den Krankenkassen keine drei Wochen mehr zugebilligt, jedoch ist es aufgrund der Langzeitwirkung nicht anzuraten, dass dieser Zeitraum unterschritten wird. Hier spielt auch der dauerhafte Erfolg eine große Rolle.
Kostenübernahme lediglich bei ärztlicher Verordnung
Von der gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten für medizinische Kurreisen übernommen. Darunter fallen auch die Kuren bei chronischen Erkrankungen, die sich lindernd auf den Gesundheitszustand des Patienten auswirken sollen. Jedoch muss eine Verschreibung vom behandelnden Arzt vorliegen, mit der die Wirksamkeit und Notwendigkeit nachvollzogen werden kann. Er erstellt mit dem Patienten auch den Antrag auf eine Kur. Dieser wird bei der Krankenkasse bearbeitet und entsprechend geprüft, so dass festgestellt wird, in welcher Höhe die medizinischen sowie therapeutischen Kosten übernommen werden. Häufig werden die gesetzlichen Krankenkassen auch versuchen, dass der Patient lediglich eine ambulante Kur erhält. Auf dieser hat das versicherte Krankenkassenmitglied alle drei Jahre Anspruch. Wird die Kur genehmigt, verbleibt für den Patienten ein Eigenanteil von bis zu dreizehn Euro täglich. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind vom Gesetzgeber genauestens festgelegt. Die gewährleisteten Leistungen und Maßnahmen müssen bei einer prophylaktischen Kur die Entstehung von Erkrankungen unterbinden oder aber eine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustandes erbringen. Der Nachweis über die Therapien und Behandlungen ist der Krankenkasse vorzulegen, nachdem der Arzt diese Bescheinigung unterschrieben hat
Eine zusätzliche Versicherung fängt die Kostendifferenz auf
Immer beliebter werden Kurreisen, die an bestimmte Orte ins Ausland führen. Auch diese müssen über die Krankenkasse beantragt werden. Hierbei geht es nicht um reine Urlaubsreisen, sondern die hier ansässigen Kureinrichtungen unterstützen den gleichen Standard wie in Deutschland und können die gleiche, ausgeprägte Leistung anbieten. Grundsätzlich gelten daher dieselben Voraussetzungen wie bei einer Kurreise, die innerhalb Deutschlands durchgeführt wird. Da jedoch der Krankenkassenversicherte noch einen Eigenanteil zu tragen hat, ist der Abschluss eine privaten Krankenzusatzversicherung eine perfekte Alternative. Hierin enthalten ist im Normalfall auch der Punkt der Kur. Wobei es unerheblich ist, welche Form der Kur angedacht ist. Allerdings muss jede Kur, auch die, welche als Prophylaxe dient, angemeldet werden und dies unter der Angabe, welche Kosten die Krankenkassen tragen werden. Dazu reicht im Normalfall der genehmigte Kurantrag bereits aus. Innerhalb von einem kurzen Zeitraum wird der Versicherte auch hier die Zusage erhalten. Jedoch ist es wichtig, die entsprechende Krankenzusatzversicherung bereits abgeschlossen zu haben, denn die meisten Verträge der Gesellschaften beinhalten eine Wartezeit von einigen Monaten. Dies bedeutet, dass die Kostenübernahme bei einem Kurantrag, der bereits in der Bearbeitung ist, nicht anerkannt werden wird. Sicherlich sind auch Zusatzversicherungen erhältlich, die auf die Wartezeit verzichten, jedoch sind diese in den Beiträgen um einiges höher angesiedelt. Hat der Patient alle Zusagen erhalten, kann er entspannt seine Kurreise antreten und dabei sich ohne jegliche Gedanken über den finanziellen Gesichtspunkt seiner Erholung und Genesung widmen. Die Kosten werden bei der Krankenkasse werden von der Kurklinik direkt abgerechnet. Über die Differenz erhält der Patient nach der Rückkehr von der Kur eine Rechnung, die er dann entsprechend bei seiner privaten Zusatzversicherung einreichen kann. Die Kostenerstattung für die Differenz erfolgt im Normalfall innerhalb von vierzehn Tagen. Es ist anzuraten, die Rechnung umgehend an das Versicherungsunternehmen zu senden, denn dann braucht er bei der Krankenkasse nicht in Vorleistung treten.
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