Ist meine Private Krankenversicherung noch bedarfsgerecht?

Bei Versicherungsverträgen nach 2008 ist manches verändert. Für die PKV beispielsweise gilt seitdem, dass bei Zahlungsverzug Versicherte zwei Monate den Versicherungsschutz behalten. Alte Verträge sollten aber auch auf Kostenerstattung und Aufnahme neuer medizinischer Möglichkeiten angesehen werden.

PKV Wechsel oder neuen Tarif abschließen bei altem Vertrag

Eine Krankenversicherung wird nicht so einfach gewechselt wie ein Paar Schuhe. Dennoch zahlt sich für manchen der Versicherten die Treue über Jahre hinweg zu seiner Privaten Krankenversicherung nicht unbedingt aus. Zumindest kann dies dann gelten, wenn niemals nachgeprüft wurde, inwieweit die alten Verträge mit der PKV eigentlich noch den neuen Ansprüchen an eine umfassende medizinische Versorgung entsprechen.

Bei Verträgen, die zu lange ungeprüft in der Schublade liegen, kann es passieren, dass einige Dinge, die man inzwischen gern bei der PKV voraussetzen möchte, darin nicht enthalten sind.

Außerdem gab es im Jahr 2008 einige weitergehende Veränderungen beim allgemeinen Versicherungsrecht. Für Versicherte, die danach neue Verträge geschlossen haben, gilt zum Beispiel, dass die PKV ihnen den vollen Versicherungsschutz über zwei Monate hinweg weiter gewähren muss, wenn sie in Zahlungsverzug geraten. Die Änderung basiert auch auf der Verpflichtung, in Deutschland einer Krankenversicherung anzugehören. Bei den älteren Verträgen wird hier noch die kurze Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes von lediglich 14 Tagen angegeben. Nun wünscht sich kein Versicherter, ausgerechnet bei seiner Privaten Krankenversicherung in einen Zahlungsverzug zu kommen. Dennoch können Umstände eintreten, unter denen finanzielle Probleme dazu führen.

Grundsätzlich jedoch sollte den Versicherten im Fall, dass finanzielle Probleme abzusehen sind, die es schwierig oder unmöglich machen können, die hohen Prämien zu bezahlen, geraten werden, sich sofort mit ihrer PKV in Verbindung zu setzen. In dem Fall ist eine Rückstufung in den Basistarif möglich. Das ist zwar nicht so komfortabel wie vielleicht der bisherige Tarif, jedoch verschafft der günstige Basistarif erst einmal eine wirtschaftliche Atempause bei persönlichen finanziellen Problemen.

In der Regel geht es jedoch eher darum, ob eine zeitgemäße gesundheitliche und medizinische Versorgung im Vertrag vereinbart ist. So haben sich zum Beispiel gerade die Leistungen bezüglich der Zahnbehandlung während der letzten Jahre erheblich erweitert. In alten Versicherungsverträgen sind solche Leistungen meist noch kein Bestandteil. Hier kann schnell aufgebessert werden, bevor eine teure Behandlung angesetzt ist und sich herausstellt, dass der Versicherer dafür nicht die Kosten übernehmen muss.

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Bevor Forderungen gestellt werden Verträge überprüfen

Viele Unstimmigkeiten zwischen einer Privaten Krankenversicherung und einem Versicherten rühren daher, dass Versicherte sich nicht darüber klar waren, wie überholt eigentlich ihre Verträge sind. Sie waren vielleicht jahrelang nicht krank und benötigen plötzlich eine Behandlung. Sie haben sich über die neuen Möglichkeiten für zeitgemäßen Zahnersatz informiert und möchten diesen beanspruchen. Plötzlich stellt sich heraus, dass es keine Grundlage gibt, dass die PKV diese Leistung für den Versicherten gänzlich übernimmt.

Umso wichtiger ist es, regelmäßig die Verträge mit der PKV einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Es kann dann entschieden werden, ob innerhalb der bisherigen Versicherung in einen neuen Tarif mit einem angepassten Vertrag oder überhaupt zu einer anderen PKV ein Wechsel vollzogen wird.

Nicht leichtfertig neue Abschlüsse tätigen

Stellt sich heraus, dass ein Vertrag bei einer PKV nicht mehr den aktuellen Ansprüchen genügt, so kann nur davor gewarnt werden, allzu schnell einen neuen Vertrag mit einer anderen PKV abzuschließen. Gerade Türgeschäfte sollte bezüglich einer so wichtigen Versicherung wie der Krankenversicherung am besten gar nicht getätigt werden. Zumindest sollten sie eingehend und ausgiebig geprüft werden.

Falls ein Vertrag mit einer sehr günstig erscheinenden Versicherung neu geschlossen wird, kann es sonst nämlich passieren, dass ein Versicherter plötzlich mit zwei Verträgen dasteht, für die er über lange Zeit bezahlen muss. Die Ursache ist meist, dass die Kündigungsbedingungen der derzeitigen Versicherung nicht gründlich noch einmal gelesen wurden, bevor ein neuer Vertrag unterzeichnet wurde. Wurde dennoch allzu schnell ein Vertrag unterzeichnet, kann der Versicherte innerhalb von 14 Tagen von seinem gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Wurde die Frist überschritten, sollte sehr schnell mit der derzeitigen PKV über eine Freigabe aus dem Versicherungsverhältnis verhandelt werden.

Es ist also wichtig und richtig, den Vertrag in Abständen zur Hand zu nehmen und auf seine Aktualität zu prüfen. Ebenso wichtig ist es aber nicht zu vorschnell eine Entscheidung für einen Wechsel zu treffen.