Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten für ein neues Inlay. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung wird ein weiterer Teil der Kosten übernommen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die Regelversorgung, die gewährleistet werden muss, um Zähne und Gesundheit wiederherzustellen und zu erhalten. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt auch die Kosten für ein hochwertiges Inlay.

Ein schönes Lachen mit modernen und hochwertigen Inlays

Gesunde Zähne sehen nicht nur schön aus, sie tragen auch zum allgemeinen Wohlbefinden bei. Das allgemeine Wohlbefinden hängt natürlich auch von der Ernährung ab. Mit gesunden Zähnen gibt es weder beim essen noch beim trinken Probleme. Nur hat leider nicht jeder gesunde Zähne. Das hat viele Gründe, doch der Gang zum Zahnarzt wird unausweichlich und kann schnell Abhilfe schaffen. Ein Patient, der sich für eine Zahnfüllung entscheiden muss, kann zwischen Zahnfüllungen aus Komposite, Amalgan, Gold und Keramik wählen. Da in Deutschland nicht nur Erwerbstätige, sondern auch noch andere Personengruppen in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch bei Zahnersatz und Zahnfüllung einen Teil der Kosten. Wer dringend eine neue Zahnfüllung braucht und sich für ein hochwertiges Inlay entscheidet, sollte sich noch vor der Behandlung beim Zahnarzt über ein Inlay und die Kosten dafür informieren. Ein Inlay ist eine Zahnfüllung, die in einem zahntechnischen Labor aus verschiedenen Materialien hergestellt wird. Wahlweise werden die Inlays aus Keramik, Gold, einer Kombination aus Keramik und Gold, seit neuestem auch aus Titan und Kunststoff hergestellt. Allein schon die unterschiedlichen Materialien wirken sich auf die Höhe der Kosten für ein Inlay aus.

Ein Kostenplan für das neue Inlay ist wichtig

Patienten, die eine Zahnfüllung brauchen, sollten sich von ihrem Zahnarzt über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen. Möchten sie eine möglichst unauffällige Zahnfüllung haben, ist eine Zahnfüllung aus Kunststoff oder Keramik optimal. Beide Zahnfüllungen wirken unauffällig, unterscheiden sich aber in ihrer Haltbarkeit und im Preis. Soll die Zahnfüllung möglichst lange halten, bietet sich ein Goldinlay an. Entscheiden aber die Kosten über die neue Zahnfüllung, ist die Alternative Amalgam. Die gesetzliche Krankenversicherung bezuschußt die Kosten für Zahnersatz. Als Zahnersatz werden Kronen, Implantate, Brücken und Prothesen von der gesetzlichen Krankenkasse gewertet. Der feste Betrag, der als Zuschuß gezahlt wird, ist von der Regelversorgung abhängig. Unter Regelversorgung sind alle zahnärzrlichen Maßnahmen zusammengefasst, die im Behandlungsnotfall zur Gesundheit der Zähne erforderlich werden. Die Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, liegen bei 50 Prozent. Die anderen 50 Prozent der Behandlungskosten muss der Patient selber tragen. Für eine hochwertigere Versorgung, beispielsweise ein Inlay, muss der Patient ebenfalls die Kosten übernehmen, die über den Regelsatz hinausgehen. Das bedeutet für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung, dass für Inlays nur die Kosten in Höhe einer herkömmlichen Zahnfüllung übernommen werden. Wenn der Patient jedoch seiner gesetzlichen Krankenkasse ein lückenlos geführtes Bonusheft der letzten fünf Jahre über regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt vorlegen kann, erhöht die GKV ihren Zuschussanteil auf 60 Prozent. Bei einem Zeitraum von zehn Jahren übernimmt sie sogar 65 Prozent. Um aber den Zuschussanteil bekommen zu können, muss der Zahnarzt einen Kosten- und Heilplan erstellen, der der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden muss. In ihm müssen die Behandlungsmethode und die entstehenden Kosten enthalten sein.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Die private Zahnzusatzversicherung

Patienten, die sich vor zu hohen Kosten bei Zahnersatz und Inlays schützen wollen, können eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Wer sich für eine private Zahnzusatzversicherung entscheidet, sollte sich jedoch vorher genauestens über Zahnzusatzversicherungen informieren und einen Versicherungsvergleich vornehmen. Ein Versicherungsvergleich gibt Aufschluss über die verschiedenen Angebote der einzelnen Versicherungsanbieter und ihren Anteil an den Behandlungskosten. So bieten einige Versicherungsanbieter eine private Zahnzusatzversicherung mit einem pauschalen Prozentsatz an, bei dem 30 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet werden können. Meist muss jedoch auch mit einer Einschränkung gerechnet werden, da der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung und der Anteil der privaten Zahnzusatzversicherung den Prozentsatz von 80 bis 90 Prozent nicht überschreiten darf. Andere Versicherungsanbieter bieten eine private Zahnzusatzversicherung an, die nach Abzug der Zuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung einen pauschalen Betrag der Kosten übernehmen. Auch ein drittes Zahnversicherungsmodell ist sehr interessant. Es bietet die Aufstockung des Zuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen vertraglich festgelegten Prozentsatz, beispielsweise 90 Prozent. Patienten, die also eine private Zahnzusatzversicherung und sich für ein Inlay entschieden haben, bekommen abhängig von ihrer Versicherung und ihrem Tarif 25 bis 70 Prozent ihrer Kosten erstattet. Doch auch wenn der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung hinzugerechnet wird, bleibt dem Patienten dennoch ein bestimmter Prozentsatz, den er selber tragen muss. Es zahlt sich also in jedem Fall ein Versicherungsvergleich aus, denn nur so kann die private Zahnzusatzversicherung gefunden werden, die den eigenen Ansprüchen gerecht wird.

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