Prämienkalkulation bei Zahnzusatzversicherungen

Versicherte bewerten die Attraktivität einer privaten Zahnzusatzversicherung in der Regel anhand der enthaltenen Leistungen sowie der Beitragshöhe. Beide Aspekte sind generell voneinander abhängig. Wie allerdings werden die entsprechenden Prämien von den Versicherungsgesellschaften kalkuliert? Prinzipiell stehen privaten Krankenversicherungen drei unterschiedliche Grundmodelle für die Kalkulation von Tarifen der Zahnzusatzversicherung zur Verfügung: Normal-, Risiko- und Mischtarife.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Modelle der Tarifkalkulation

Normaltarife

Bei Normaltarifen (inkl. Altersrückstellung) sind sämtliche Leistungen sowie Prämien bereits mit dem Vertragsabschluss definiert. Sie lassen sich später nicht mehr verändern. Letzteres führt dazu, dass Versicherungen die Beiträge generell etwas höher ansetzen. Unter anderem sind Altersrückstellungen bereits integriert. Altersrückstellungen sind Rückstellungen für Kosten, welche der Versicherungsnehmer in Zukunft erwartungsgemäß verursachen wird – z. B. aufgrund steigender Krankheitskosten im Alter. Darüber hinaus beinhaltet die Prämie eventuelle Risikozuschläge sowie Leistungsausschlüsse, die sich auf bisherige Behandlungen bzw. Vorerkrankungen beziehen.

Wichtig: Für Verträge bis Ende 2012 spielt das Geschlecht beim Abschluss des Versicherungsvertrags noch eine entscheidende Rolle. So leben Frauen statistisch gesehen länger, was höhere Altersrückstellungen verlangt. Zudem nutzen sie häufiger Vorsorgeuntersuchungen, auch bei der Zahnvorsorge. Entsprechend sind die Versicherungsprämien für Frauen bisher meist etwas teurer.
Im März 2011 hat der europäische Gerichtshof die unterschiedliche Tarif-Behandlung von Männern und Frauen aber einkassiert. Daher müssen ab 2013 sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden, in denen das Geschlecht einer Person keine Rolle spielt. Im Übrigen sind Veränderungen an den Normaltarifen nur zulässig, sofern dauerhafte Modifikationen im Gesundheitswesen vorliegen und ein unabhängiger Treuhänder der Veränderung zustimmt.

Risikotarife

Die zweite Variante bilden klassische Risikotarife (ohne Altersrückstellung). Dieser Kalkulation liegt eine Risikobewertung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde. Verändert sich das Risiko (z. B. durch einen Schadensfall), wird auch die Bewertung angepasst. Zusätzlich müssen Versicherungsnehmer oft mit steigendem Alter tiefer in die Tasche greifen. Versicherer dürfen außerdem den tariflichen Leistungsumfang anpassen, bspw. durch Leistungsausschlüsse. Wichtig: In den ersten drei Jahren lässt sich der Versicherungsvertrag durch die Versicherungsgesellschaft einseitig kündigen, wenn auf dieses Recht nicht verzichtet wurde. Nachteil solcher Risikotarife sind häufig steigende Prämien mit der Dauer der Laufzeit sowie eventuell erhöhte Risiken aufgrund veränderter Leistungen.

Mischtarife

Mischtarife kombinieren Elemente aus den beiden genannten Grundmodellen, d. h. sie beinhalten fest kalkulierte Bestandteile (inkl. Altersrückstellung) sowie Aspekte mit Risikobewertung, die sich im Schadensfall ändern können. Diese Mischtarife sind bei Zahnzusatzversicherungen nicht unüblich. Wir empfehlen, die Verträge hinsichtlich der enthaltenen Leistungen und Kosten vor Abschluss genau zu prüfen. Speziell Zahnbehandlung und -ersatz sind als Risikobestandteile einer Police mitunter ein unterschätzter Kostenfaktor.

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