Osteuropäische Haushaltshilfen als Pflegeergänzung

Seit mehreren Jahren besteht für Pflegebedürftige, die in Deutschland gepflegt werden, die Möglichkeit, auf osteuropäische Haushaltsdienste zurück zu greifen. Diese ergänzen in einem günstigen Preis-/Leistungsverhältnis die pflegerischen Leistungen, um den täglichen Pflegealltag der Angehörigen zu erleichtern.

Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Abkommen, zum Beispiel mit Polen, der slowakischen und der tschechischen Republik, mit Ungarn und der Schweiz sowie mit Rumänien und Bulgarien. Die Vermittlung selbst verläuft relativ unkompliziert ab.

Der entscheidende Vorteil: Da die angestellten Hilfen für die Zeit ihres Einsatzes in der Regel bei der Pflegefamilie wohnen, kann ihr Einsatz über 24 Stunden erfolgen. Die Rundumbetreuung selbst erfolgt zu einem relativ minimalen Stundenlohn. Damit die Haushaltshilfen jedoch legal angestellt werden können, müssen die Interessenten einige Vorgaben beachten:

  • Hilfen aus dem osteuropäischen Ausland dürfen ausschließlich hauswirtschaftliche Arbeiten ausführen, nicht hingegen pflegerische! Die pflegerischen Leistungen sind nämlich durch die Pflegeversicherung abgedeckt!
  • Osteuropäische Haushaltshilfen müssen zwingend in Vollzeit beschäftigt werden, und zwar sozialversicherungspflichtig. Der Grund: Während ihrer Tätigkeit in Deutschland unterliegen diese Hilfen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten, Pflege- sowie in der Arbeitslosenversicherung. Die Pflegefamilie als Arbeitgeber hat die Hilfe zudem bei einer Unfallversicherung gegen Unfall abzusichern.
  • Die von den Hilfen einzuhaltende Arbeitszeit muss den tariflichen Bedingungen vor Ort entsprechen.
  • Die Entlohnung der osteuropäischen Haushaltshilfen muss nicht nur ortsüblich, sondern auch den tariflichen Bedingungen entsprechen.
  • Für die Unterbringung der Haushaltshilfe ist die Pflegefamilie verantwortlich. Bei der Wohnung muss es sich nicht zwingend um die Wohnung des Pflegebedürftigen handeln.
  • Osteuropäische Haushaltshilfen dürfen lediglich bis zu drei Jahren beschäftigt werden. Dieselbe Person darf nicht über diesen Zeitraum weiterbeschäftigt werden. Illegale Beschäftigungen stellen hingegen nicht nur ein strafbares, sondern auch unkalkulierbares Risiko dar (z.B. bei Krankheit oder Unfall der Haushaltshilfe).
  • Wer mit einer ausländischen Haushaltshilfe einen Vertrag schließt, soll-te in diesem auch Angaben zu Kündigungsfristen machen, auch etwa für den Fall, dass der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim muss oder verstirbt.
  • Pflegepersonen als Arbeitgeber haben darauf zu achten, dass die ausländische Haushaltshilfe sofort nach ihrer Einreise bei der Meldebehörde am Wohnort meldet.
  • Sowohl vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit als auch vor Anmeldung zur Sozialversicherung muss zwingend bei der ausländischen Haushaltshilfe eine Arbeitserlaubnis vorliegen. In allen anderen Fällen liegt eine illegale Beschäftigung vor.

Zwischenzeitlich vermitteln auch die Arbeitsagenturen arbeitssuchende Personen. Wer sich an die Arbeitsagentur wendet, muss hier den Nachweis erbringen, dass es sich bei der Person um einen erheblich pflegebedürftigen Menschen handelt, der im Haushalt der Pflegefamilie wohnt. Als Nachweis genügt der Bescheid über die Anerkennung einer Pflegestufe.

Wurde die Pflegestufe beantragt und ist noch kein Bescheid ergangen, reicht auch eine Kopie der Antragstellung aus. Allerdings sollte diese Anerkennung aus medizinischer Sicht auch zu erwarten sein. Für diesen Fall erhält die osteuropäische Haushaltshilfe eine Arbeitserlaubnis für zunächst drei Monate.

Auch verschiedene Pflegedienste gehen zwischenzeitlich dazu über, Angebote über eine 24-Stunden-Rundumbetreuung durch ausländische Pflegekräfte zu erstellen. Viele dieser Pflegeverträge sind hier nicht rechtmäßig, denn pflegerische Arbeiten dürfen durch diese ausländischen Angestellten nicht durchgeführt werden.

Achten Sie daher auf die Unterscheidungen „osteuropäische Haushaltshilfen“ und „polnische Pflegekräfte“. Letztere dürfen sich auch für die Pflege einsetzen.

Polnische Pflegekräfte für die Pflege zuhause

Der Wunsch vieler in unserer Gesellschaft ist es, in Würde zu altern. Geht es um das Thema Pflege, dann steht für viele Ältere fest, in den eigenen vier Wänden versorgt zu werden, wenn dies einmal nötig sein sollte.

Dieser Wunsch ist natürlich für die Angehörigen mit einer großen körperlichen und emotionalen Anstrengung verbunden: 24 Stunden Bereitschaft, und das an sieben Tagen in der Woche, so sieht der Alltag vieler Pflegefamilien aus. Hinzu kommt noch neben der körperlichen und seelischen Anstrengung die finanzielle Belastung.

Einen wichtigen Beitrag leisten hier seit Jahren polische Pflegekräfte. Sie sind zwischenzeitlich ein fester Bestandteil des deutschen Pflegealltags, in dem sie Senioren in ihrem alltäglichen Leben unterstützen und begleiten. Polnische Frauen betreuen 24 Stunden am Tag und gehören bereits nach kurzer Zeit bereits „zur Familie“.

Zu ihren Aufgabenbereichen gehört insbesondere die hauswirtschaftliche Versorgung, d.h. das Zubereiten von Speisen, die Ernährung, die Körperpflege sowie die Unterstützung des Pflegebedürftigen bei seinen alltäglichen Aktivitäten.

Hinzu kommt der persönliche Betreuungs- und Pflegeumfang, der stets individuell auf den Pflegebedürftigen und der Pflegefamilie abgestimmt wird. Der Pflegeumfang richtet sich dabei nach den finanziellen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen.

Legal im deutschen Haushalt tätig sind Hilfs- und Pflegekräfte aus Osteuropa, wenn sie entweder

  • von einem Pflegedienst oder Dienstleister in den osteuropäischen Beitrittsländern der Europäischen Union (EU) angestellt, sozialversichert (notwendiger Nachweis: Sozialversicherungsbescheinigung A 1) und haftpflichtversichert sind, der ihre Steuern im Heimatland abführt, oder
  • als selbstständige Pflegekräfte ihr Gewerbe in Deutschland oder in einem EU-Land angemeldet haben, sozial- und haftpflichtversichert sind und ihre Steuern hier oder im EU-Heimatland abführen, oder
  • Angestellte eines deutschen ambulanten Pflegedienstes sind, der für ihre Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil), ihre Berufshaftpflichtversicherung und die Abführung ihrer Lohn- oder Einkommenssteuern sorgt.
  • Arbeiten die Pflegerinnen aus Osteuropa privat organisiert, gilt das in Deutschland als Schwarzarbeit. Direkte Arbeitsverträge mit ausländischen Helfern sind illegal. Auch, wenn sich die Frauen zuvor beim Finanzamt melden und als selbstständige Pflegerinnen auftreten.

Doch es gibt einen Ausweg: die Dienstleistungsfreiheit. Firmen und Selbstständige aus Osteuropa dürfen ihre Dienstleistung nach EU-Recht in allen Ländern der EU anbieten. Voraussetzung: Sie zahlen Sozialversicherung im Heimatland und weisen dies durch eine so genannte Entsende­bescheinigung nach. Dann dürfen sie ihre Dienste in Deutschland anbieten. Bis zu zwölf Monate lang.

  • Mit einer selbstständigen Pflegerin kann die Familie die Pflegeleistungen direkt abstimmen. Dafür gibt es ein anderes Problem: Selbstständige Pflegerinnen dürfen nach allgemeiner Rechts­auffassung nicht im Haushalt des Auftraggebers wohnen. Freie Kost und Logis wären schon ein Hinweis auf Schein­selbst­ständigkeit. Dann bestünde ein Arbeitgeber- Arbeitnehmer-Verhältnis. Mögliche Folge: Anzeige, Verurteilung und Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Es gelten die deutschen Gesetze für Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub. Die Betreuer dürfen maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten und es muss gewährleistet sein, dass sie Pausen und freie Tage bekommen.

Die 24-Stunden-Betreuung kostet etwa 1.200 bis 2.500 Euro im Monat, plus freie Kost und Logis. Weitere Infos erhalten Interessierte unter http://www.deutsche-pflegevermittlung.de/ oder https://www.deutsche-seniorenbetreuung.de/ .

Alternativen zur häuslichen Pflege

Gründe, nicht in einem Pflegeheim betreut zu werden, gibt es viele. Zum einen ist es die schlechte Pflegequalität in einem Mehrbett-Zimmer, zum anderen die Einschränkung der Privatsphäre.

Auch wenn immer wieder neue Versorgungsmodelle entwickelt werden, so kann auch heute noch nicht der Pflegetag durch mehrmalige Besuche durch den Pflegedienst abgedeckt werden. Von einer kontinuierlichen Betreuung kann daher keine Rede sein.

Andererseits gibt es eine Vielzahl von Wohnprojekten, in denen Pflegebedürftige selbst bestimmt an einem Ort leben können, der ihrem Zuhause sehr nahekommt. Beispiel Wohnstift: hier werden Pflegebedürftige sowohl am Tage als auch in der Nacht optimal betreut. Nachteil: sehr kostenintensiv, so dass die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen.

Eine weitere Möglichkeit ist das betreute Wohnen für Senioren – man lebt in der eigenen Wohnung, schließt jedoch neben dem Mietvertrag auch noch einen Betreuungsvertrag ab. Die Wohnung selbst verfügt über einen Hausnotruf, die Personen werden durch eine Pflegeperson betreut.

Allerdings ist der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht geschützt, von daher sollte man besser auf das Qualitätssiegel achten, das eine Garantie für einen bestimmten Service darstellt.

Viele ältere Menschen wollen sich im Alter gerne eine Wohnung miteinander teilen. Hier bieten sich dann so genannte Wohngemeinschaften an, in der gleichzeitig mehrere pflegebedürftige Personen die Pflege organisieren. Man unterstützt sich dabei gegenseitig.

Möglich ist ein Leben auch in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Auf der einen Seite lebt jeder Pflegebedürftige in seiner eigenen angemieteten Wohnung, auf der anderen Seite können wiederum die Leistungen gemeinsam und somit auch wieder kostengünstiger erbracht bzw. eingekauft werden.

Alle in der Wohngemeinschaft lebenden Pflegepersonen einigen sich auf einen gemeinsamen Pflegedienst, der vor Ort die pflegerischen Leistungen erbringt. Der Nachteil: Entsprechende Wohnräume, die auch den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen, sind nicht leicht zu finden. Zudem muss auch sichergestellt werden, dass die laufenden Kosten für Miete und Nebenkosten auf Dauer durch die Pflegebedürftigen gedeckt werden können.

Verstirbt zum Beispiel ein Mitglied aus der Wohngemeinschaft, müssen entsprechende Rücklagen vorhanden sein. Denn bis ein neuer Mieter gefunden wird, vergeht doch einige Zeit. Zudem muss festgelegt werden, wer innerhalb der Wohngemeinschaft die Mietrechte gegenüber dem Vermieter durchsetzt. Dies kann zum Beispiel ein Angehöriger, ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter sein.

Auch sollten entsprechende Regelungen vorliegen für den Fall, dass ein Mitglied der Wohngemeinschaft einen anderen Pflegedienst wünscht. Man muss sich also schon ganz gut verstehen, um in einer solchen Wohngemeinschaft leben zu können. Dazu gehört auch die Arbeitsteilung wie zum Beispiel das Einkaufen, das Kochen, das Putzen. Und natürlich sollte man auch gemeinsame Freizeitangebote nutzen.

 

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