Krankenkassenvergleich

Krankenkassen vergleichen spart bares GeldWer die Leistungs- und Preisangebote der gesetzlichen Krankenkassen auch in ihren Details miteinander vergleicht, wird schnell feststellen, dass auch in diesem Bereich monatliche Einsparungen möglich sind.

Die gesetzliche Krankenversicherung  gehört ebenso wie die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zum deutschen Sozialversicherungssystem, das die Gesundheit aller Menschen sichern soll. Der Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist für alle Arbeitnehmer verpflichtend vorgeschrieben, deren Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Erschaffen wurde die Versicherungspflicht bereit 1883. Damit war das damalige Deutsche Reich weltweit Vorreiter in der Fürsorgepflicht für die Menschen, die diese soziale Sicherung wegen ihres geringen Einkommens nicht selbst sicherstellen können.

Einsparpotenzial beim Zusatzbeitrag

Bis heute regelt der Staat, wie viel Prozent des Einkommens an die Krankenversicherung zu zahlen sind. Der aktuelle Satz liegt bei 14,60 Prozent. Während die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gesetzlich bindend für die betreffenden Arbeitnehmer ist, sind sie aber frei in der Wahl der Krankenkasse. Die wenigstens Beitragszahler wissen allerdings, dass sie trotz gesetzlich festgelegter Beiträge auch bei der Wahl ihrer Krankenkasse durchaus Einsparpotential haben. Einsparungen bei den Krankenkassenbeiträgen ergeben sich in erster Linie aus dem ab dem 1. Januar 2015 möglichen Zusatzbeitrag, die in Summe mit dem allgemeinen Beitragssatz zu unterschiedlich hohen Gesamtbeitragssätzen führen. Der GKV-Spitzenverband führt seit 1. Januar 2015 eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen inkl. deren Zusatzbeiträgen auf seiner Webseite auf. Wir haben auch eine solche Liste erstellt und zeigen unseren Lesern darin die Entwicklung des Zusatzbeitrages auf – sogar gewichtet anhand der aktuellen Mitgliederzahlen der einzelnen Krankenkassen:

Krankenkassenvergleich zeigt günstigste Kassen auf

Bei der Suche nach einer möglichst günstigen gesetzlichen Krankenkasse unterstützt Sie unser Beitragsvergleich (der nachfolgende Krankenkassenrechner wird Ihnen in Kooperation mit der Finanzen.de AG zur Verfügung gestellt:

Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Krankenkassennetz.de GmbH erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:

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Gesetzliche Krankenkassen erfüllen staatlich definierten Auftrag

Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Pflichten die gesetzlichen Krankenkassen zu erfüllen haben. Diese Aufgaben sind, « die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern ». So steht es in § 1 des Sozialgesetzbuches V, das eine Gleichbehandlung aller gesetzlich Versicherten sicherstellen soll. Auch die einzelnen Leistungen, auf die ein gesetzlich versicherter Beitragszahler einen Rechtsanspruch hat, sind in diesem fünften Sozialgesetzbuch detailliert aufgeführt.

Ausgerichtet ist dieser Leistungskatalog auf eine Mindestversorgung. Denn der Gesetzgeber schreibt den Kassen auch vor, dass die « Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein » müssen und das « Maß des Notwendigen nicht überschreiten » dürfen. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass jeder Pflichtversicherte von persönlichen wirtschaftlichen Risiken im Krankheitsfall freigehalten wird. Anders als bei Privaten Krankenversicherung richtet sich der monatliche Beitrag ausschließlich nach dem Einkommen des Versicherten, nicht aber nach seinem persönlichen Krankheitsrisiko.

Oft sinnvoll: günstige Krankenkasse und Zusatzversicherungen

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im großen und ganzen gleich sind, bieten sich Krankenzusatzversicherungen an, um zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten abzudecken (Zahnzusatz-, Krankentagegeldversicherung etc.). Unser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Krankenzusatzversicherungen dabei sinnvoll sind:

Trotz Reglementierung unterschiedliche Leistungsmodelle

Trotz klar formulierter staatlicher Vorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen gibt es auch bei ihnen durchaus Leistungs- und damit auch Preisunterschiede. Diese ergeben sich durch die Satzungen, die jede Krankenkasse für sich erarbeitet. Zwar sind auch darin rund 95 Prozent aller Leistungen durch den Gesetzgeber bindend vorgeschrieben; die Kassen haben aber durchaus die Möglichkeit, dem Pflichtversicherten mit der Satzung zusätzliche Leistungsangebote zu unterbreiten.

So erstatten einige Krankenkassen ihren Versicherten am Jahresende einen Teil ihrer Beiträge also Bonus zurück, wenn wenig Leistungen in Anspruch genommen wurden. Andere Kassen bieten ihren Versicherten Zusatzleistungen an, die bereits im Pflichtbeitrag enthalten sind. Dazu zählen beispielsweise zusätzliche Leistungen im Bereich Rehabilitation oder in der Krankheitsvorsorge. Aber auch zusätzliche Leistungen durch häusliche Krankenpflege oder die Bereitstellung einer Haushaltshilfe bei bestimmten Erkrankungen, halten einige Kassen bereit.

Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollte also unbedingt ein Preis- und Leistungsvergleich stattfinden. Das fünfte Sozialgesetzbuch regelt klar, welche Versicherungsnehmer unter die Pflichtversicherung fallen. Steigendes Einkommen kann schnell dazu führen, dass ein Versicherungsnehmer die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht mehr erfüllt. Dann hat er die Möglichkeit, sich bei seiner gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiter zu versichern oder zu einer Privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Letzteres ist aber gut zu überlegen. Denn eine Rückkehr von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse ist nur sehr schwer möglich. Eine Sonderregelung gibt es noch für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten. Sie können über die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung geltend machen, ähnlich wie angestellte Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber.

Die Gesundheitsreform 2009 brachte zum Thema Krankenversicherung eine wichtige gesetzliche neue Regelung, nach der jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, einen umfassenden Versicherungsschutz sicherstellen muss. Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sich gewissenhaft über seine Beitragspflicht zu informieren. Dies gilt auch für die so genannte Familienversicherung, bei der Familienangehörige beim Hauptverdiener beitragsfrei mit versichert sind. Auch dies ist im fünften Sozialgesetzbuch bindend geregelt.