Krankenkassenrechner – Krankenkassenbeitrag berechnen

Der Gesetzgeber ist deutlich: Neben dem festgeschriebenen Beitragssatz von14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen dürfen gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen. Jener variiert von Kasse zu Kasse. Zudem sind die Bonusleistungen der verschiedenen Krankenversicherungen unterschiedlich. Wo lässt sich also das beste Kosten-/Leistungsverhältnis erzielen?.

Krankenkassenrechner hilft, Beiträge zu sparen

© Goodshoot / iStock / Thinkstock
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14,60 Prozent des monatlichen Bruttogehaltes, so will es der Gesetzgeber, sollen Angestellte und Arbeitgeber zusammen seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds als Krankenkassenbeitrag zahlen. Hinzu kommt ein individueller, d. h. von der Krankenkasse bestimmter Zusatzebeitrag.

Vor allem bei letzterem gibt es also ein Einsparpotential für den Beitragszahler. Wer versuchen möchte am Beitrag, aber nicht an den Leistungen zu sparen, sollte sich genauestens die einzelnen Angebote der Kassen anschauen.

Hierbei ist unser Krankenkassenrechner hilfreich. Sie geben ihr monatliches Bruttoeinkommen oder Ihr Bruttojahreseinkommen sowie einige andere Daten ein – der Rechner beginnt mit dem Vergleich.

Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Finanzen.de AG erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:

Wirtschaftlicher Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen hilft Beitragszahlern beim Sparen.

Natürlich könnte man jetzt spontan die Krankenkasse wählen, die den niedrigsten Beitrag anbietet. Doch auch hier lohnt sich jetzt weiterer Vergleich. Es gibt Krankenkassen, die am Ende des Jahres nach einem Bonussystem einen Teil der Beiträge zurückerstatten, wenn der Kunde die Kasse nur wenig oder gar nicht in Anspruch genommen hat. Andere gesetzliche Krankenkassen bieten dieses Bonussystem nicht an. Hier ruht ein weiteres Sparpotential für die Beitragszahler.

Satzungsleistungen sind Unterscheidungsmerkmale zwischen Krankenkassen

Aber auch ein weiterer Bereich kann durchaus wichtig werden, bei der Wahl der richtigen Krankenkasse. Nur Wenige wissen, dass der Gesetzgeber die Pflichten der Kassen nicht zu 100 Prozent definiert. Etwa 95 Prozent der Leistungen, die eine gesetzliche Krankenkasse erbringen muss, ist festgelegt. Dies sichert dem Beitragszahler zu, dass im Krankheitsfalle all die Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden, die notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind, um seine Gesundheit wieder herzustellen. Um konkurrenzfähig bleiben zu können, räumt der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen aber auch das Recht ein, sogenannte Satzungsleistungen zu erbringen und damit wechselwillige potentielle Kunden zu überzeugen.

Der Begriff „Satzungsleistungen“ beruht auf dem Leistungskatalog einer jeden gesetzlichen Krankenkasse. Einige Krankenkassen gewähren ihren Versicherten laut ihrer Satzung Zusatzleistungen, die andere bei gleichem Beitrag nicht gewähren. Dies können beispielsweise die Kostenübernahme von alternativen Heilmethoden oder erhöhte Zuschüsse zu Rehabilitationskuren sein. Auch die erhöhte Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen oder für ambulante Vorsorgekuren können dazu gehören.

Krankenkassenrechner ermöglicht Tarif- und Beitragsvergleich

Unser Krankenkassenrechner ermöglicht es jedem, der den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter mit mehr Leistung plant, sich genau über alle Details zu informieren.  Die privaten Krankenkassen halten dagegen und versuchen, besonders Menschen anzusprechen, die sich zwischen gesetzlicher und privater Kasse entscheiden müssen. Die Angebote wirken oft auf den ersten Blick verlockend. Doch sollte jeder, der überlegt ob er eine private Krankenversicherung abschließt, bedenken, dass ein späterer Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse fast unmöglich ist.

Gesetzliche Krankenkassen ermöglichen einen schnellen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter

Die gesetzlichen Krankenkassen haben, auch das ergibt sich aus dem Krankenkassenrechner sehr schnell, einige gravierende Vorteile. Zum einen ist es möglich, innerhalb weniger Monate zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln, wenn dies klare Vorteile für den Versicherungsteilnehmer bietet. Darüber hinaus ist aber bei jeder gesetzlichen Krankenkasse stets die Grundversorgung gewährleistet. Alle Versicherten haben den Anspruch auf gleiche Leistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Bewerber auch dann aufnehmen, wenn Vorerkrankungen vorliegen. Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert. Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit der Kasse ab, der Versicherte muss weder in Vorleistung gehen noch Abrechnungen prüfen. Bei niedrigem Einkommen, beispielsweise bei Selbstständigen, sinkt auch der zu zahlende Beitrag. Werdende Mütter und Männer und Frauen im Erziehungsurlaub sind von der Beitragspflicht enthoben. Außerdem zahlen gesetzliche Krankenkassen eine Haushaltshilfe, Sterbegeld oder eine Rehabilitationsmaßnahme dann beitragsfrei, wenn ein Krankengeldbezug vereinbart wurde.