Rückerstattung der Beiträge bei der privaten Krankenversicherung meist möglich

Wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres keine Leistungen der privaten Krankenkasse in Anspruch nimmt, ist es möglich, je nach Art des gewählten Tarifs, bis zu drei Monatsprämien erstattet zu bekommen.

Der gewählte Tarif bestimmt unter anderem die Höhe der Rückerstattung

Der Versicherungsnehmer entscheidet selber, welchen Tarif der privaten Krankenkasse er abschließen möchte und damit stellt der Versicherte auch schon die Weichen für eine mögliche Rückerstattung der monatlichen Beiträge. Je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif kann es in Einzelfällen vorkommen, dass dem Versicherten einer privaten Krankenkasse bis zu drei volle Monatsprämien am Ende eines Jahres erstattet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte im Laufe des Jahres keine Leistungen der privaten Krankenkasse in Anspruch genommen hat. Je nach Höhe der Monatsprämien kann die Erstattung einige hundert Euro ausmachen. Ziel der Beitragsrückerstattung ist es auf der einen Seite neue Mitglieder zu gewinnen, auf der anderen Seite aber den bestehenden Kundenstamm zu erhalten. Die jeweilige private Krankenkasse berechnet dann am Ende eines Jahres die Rückerstattung und zahlt den entsprechenden Betrag dann an den Versicherungsnehmer aus. Wichtig bei dem Prinzip der Beitragsrückerstattung ist, dass der Anspruch in den meisten Fällen erlischt, sobald eine Rechnung bei der privaten Krankenkasse eingereicht wird. Einige Versicherer klammern aber schon einige Leistungen, wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, aus und erstatten auch in diesen Fällen die Beiträge.

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Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Beitragsrückerstattung

Die privaten Krankenkassen unterscheiden zwischen zwei Arten der Rückerstattung. Zum einen gibt es die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, die auf dem erwirtschafteten Gewinn der privaten Versicherung beruht. Diese Art der Rückerstattung ist abhängig vom Geschäftsergebnis der Versicherung und gilt als freiwillige Leistung der privaten Krankenkassen. Falls in einem Jahr ein Überschuss in der jeweiligen privaten Krankenkasse erwirtschaftet worden ist, so wird dieser Betrag auf die Gesamtsumme der Versicherten in der Krankenkasse umgelegt. Im Gegensatz dazu ist die erfolgsabhängige Rückerstattung eine vertraglich garantierte Pauschalleistung und ist völlig unabhängig von dem jeweiligen Geschäftsergebnis der Versicherung. Sollte der Versicherte also innerhalb einer festgelegten Zeitspanne keine Leistungen der privaten Krankenkasse beanspruchen, so ist es in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt, dass der Versicherte einen gewissen Teil seiner Beiträge erstattet bekommt. Daneben gibt es noch Mittel aus einer zusätzlichen Zuschreibung, die innerhalb der nächsten drei Jahre angewendet müssen und beispielsweise bei einer drohenden Beitragserhöhung dazu genommen werden, diese Erhöhung abzumildern.

Verschiedene Möglichkeiten zur Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenkasse

Die private Krankenkasse hat verschiedene Möglichkeiten, die überschüssigen Beiträge an den Versicherungsnehmer auszuzahlen. Die erste Variante der Beitragsrückerstattung ist die Barausschüttung oder Verrechnung mit den nächsten Prämien, sofern das vom Versicherten gewünscht wird. Sollte der Fall eintreten, dass zum Beispiel das Kind oder der Ehepartner bestimmte Leistungen in Anspruch genommen hat, der Versicherungsnehmer aber nicht, so hat er trotzdem Anspruch auf die volle Beitragsrückerstattung. Sollten mehrere Jahre vergehen, ohne dass der Versicherte Leistungen der privaten Krankenkasse in Anspruch nimmt, so erhöht sich die Rückerstattung entsprechend. Einige privaten Krankenkasse bieten ihren Versicherten auch ein Bonussystem an, dass dann mit einer dauerhaften Beitragssenkung greift, wenn wiederum keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Bei Arbeitnehmern gibt es noch eine Besonderheit. Dadurch, dass der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte ihres Beitrags zahlt, so muss auch wiederum der Versicherte die Hälfte der Beitragsrückerstattung an den Arbeitgeber auszahlen. deshalb bekommen Angestellte meist nur die Hälfte der Rückerstattung ausbezahlt und die andere Hälfte wird direkt an den Arbeitgeber weitergeleitet. Vor allen Dingen ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld über die vertraglich zugesicherte Rückerstattung der einzelnen Versicherungen zu informieren. In manchen Fällen greift das Prinzip der Beitragsrückerstattung erst, wenn wirklich gar keine Leistungen, also auch keine Zahlungen für Medikamente, in Anspruch genommen worden sind. Andere private Krankenkassen sind kulanter und gewähren Rückerstattungen auch bei Routine- und Vorsorgeuntersuchungen, worunter auch zahnärztliche Kontrolltermine fallen können. Auch die Krebsvorsorge fällt bei einigen Versicherungsunternehmen in diesen Leistungskatalog, der nicht die Beitragsrückerstattung gefährdet.