Als chronisch Kranke gelten all diejenigen Patienten, die schwerwiegend krank sind und sich deshalb in Dauerhandlung begeben müssen, weil die Beschwerden dauerhaft auftreten oder die bereits die Pflegestufe II erreicht haben.

Stellen sich während der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung bei einem Mitglied chronische Erkrankungen ein, darf ihm die Versicherungsgesellschaft nicht aus diesen Gründen kündigen. Chronisch Kranke müssen nicht für die zusätzlichen Behandlungskosten aufkommen.

Für wen die private Krankenversicherung geeignet ist

Wer in Deutschland lebt, hat die Wahl zwischen zwei Krankenversicherungen. Zum einen gibt es die gesetzliche Krankenversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle, die ein festes Einkommen haben, sowie für andere Personengruppen. Die gesetzliche Krankenversicherung handelt nach dem Solidarprinzip und garantiert jedem Mitglied die medizinische Grundversorgung. Die private Krankenversicherung dagegen ist eine freiwillige Krankenversicherung, in die jeder eintreten kann, der ein entsprechendes Einkommen hat. Die private Krankenversicherung unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich, denn der Versicherungsnehmer kann sich die von seiner Krankenversicherung zu erbringenden Leistungen sowie zu ihm passende Tarife selber auswählen. Die private Krankenversicherung lohnt sich für Angestellte, Freiberufler und selbstständige Singles sowie kinderlose Doppelverdiener-Paare. Für Familien mit einem Kind und Beamte mit staatlicher Beihilfe ist die private Krankenversicherung je nach Alter und Anzahl der mitzuversichernden Personen ebenfalls geeignet. Die Versicherungen haben sich mit ihren Leistungen und Tarifen auf alle diese Personengruppen eingestellt. Doch auch der ganz normale Arbeitnehmer kann, wenn er es möchte, in eine private Krankenversicherung wechseln, sofern er ein bestimmtes Jahreseinkommen, das oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, erreicht. Eines haben alle, die in eine private Krankenversicherung eintreten möchten, gemeinsam. Sie müssen sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Chronisch Kranke haben es deutlich schwerer, Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden, als alle anderen Personengruppen.

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Chronisch Kranke in der privaten Krankenversicherung

Vor Krankheit ist niemand immun. Die meisten Krankheiten kommen und gehen wieder. Doch immer mehr Menschen in Deutschland leiden heute an chronischen Erkrankungen. Das hat für chronisch Kranke meist zur Folge, dass sie häufiger einen Arzt aufsuchen müssen und unter Umständen mehr Medikamente und Heil- und Hilfsmittel und teure Behandlungen in Anspruch nehmen müssen als andere Privatversicherte. Chronisch Kranke, die vor ihrem Eintritt in die private Krankenversicherung noch nicht von einer chronischen Krankheit betroffen waren, müssen sich auch in Zukunft keine Sorgen machen, denn ihr Beitrag darf deshalb nicht angehoben und Leistungen nicht gekürzt werden. Die Versicherungsgesellschaft darf auf Grund von chronischen Erkrankungen eines einzelnen Privatversicherten seinen Beitrag nicht erhöhen, denn sie trägt allein das Risiko, das Privatversicherte während ihrer Mitgliedschaft chronisch oder dauerhaft krank werden können. Ab Vertragsbeginn trägt die Versicherungsgesellschaft auch das volle Risiko, das sich der Gesundheitszustand des Versicherten verschlechtert und sich neue Krankheiten einstellen können. Auch kann eine Erkrankung erst während der Vertragslaufzeit zu einer chronischen Erkrankung werden. Eine Ausnahme ist, wenn mögliche oder sogar schon chronische Erkrankungen im Rahmen der Gesundheitsprüfung verschwiegen oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Dann muss der Privatversicherte wegen vorsätzlichen Betruges mit einem Risikozuschlag oder sogar mit der Kündigung seines Versicherungsvertrages rechnen.

Von einer Beitragsanpassung sind immer die jeweilige Altersgruppe, nicht aber nur chronisch Kranke, betroffen

Für die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung sind viele Faktoren von Bedeutung. Der monatliche Beitrag wird nach dem Alter bei Antragstellung in die private Krankenversicherung, dem Geschlecht, der Berufsgruppe und dem Gesundheitszustand des Antragstellers berechnet. Der gewählte Leistungsumfang und eine mögliche Selbstbeteiligung fließen ebenfalls in die Berechnung mit ein. Die Beitragshöhe ist außerdem von den gewählten Leistungen abhängig, denn die Leistungen können individuell vereinbart werden. Eine Beitragserhöhung ist jedoch nicht von chronischen Erkrankungen abhängig. Der Beitrag steigt immer nur für die jeweilige Altersgruppe. Allerdings muss die Versicherung die Beitragserhöhung zuvor beantragen. Dieser Antrag bedarf der Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen. Eine Beitragserhöhung geschieht auf Grund verschiedener Einflüsse. Wenn beispielsweise durch den medizinischen Fortschritt völlig neue Behandlungsdmethoden entdeckt wurden, die zwar teurer sind als bisher angewendete, aber Privatversicherte nicht vorenthalten werden sollten. Von diesen neuen Behandlungsmethoden können auch chronisch Kranke profitieren. Doch auch neue Gesetze, veränderte Rahmenbedingungen und steuerliche Rahmenbedingungen haben einen Einfluss auf die Beitragsänderung. Für chronisch Kranke erschwert sich allerdings ein Wechsel des Tarifes. Ein Tarifwechsel sollte jedoch auch von den Behandlungsmethoden chronischer Erkrankungen abhängig gemacht werden.

Als chronisch Kranke gelten all diejenigen Patienten, die schwerwiegend krank sind und sich deshalb in Dauerhandlung begeben müssen, weil die Beschwerden dauerhaft auftreten oder die bereits die Pflegestufe II erreicht haben.