Innerhalb der Versicherungsgesellschaft kann jederzeit ein PKV Tarifwechsel vorgenommen werden
Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung mit mehr und höheren Leistungen, ist immer eine erneute Gesundheitsprüfung des Privatversicherten erforderlich.
Wird bei einem Wechsel des Tarifes eine erneute Gesundheitsprüfung fällig, kann der Versicherungsnehmer die Ausschließung neu hinzugekommener Leistungen beantragen. Damit kann er seine Wartezeiten verkürzen und einen Risikozuschlag vermeiden. Die Altersrückstellungen gehen bei einem Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung nicht verloren.
Was der Versicherte vor einem PKV Tarifwechsel bedenken sollte
Fast 9 Millionen privat Krankenvollversicherte in Deutschland wissen die vielen Vorteile und Leistungen der privaten Krankenversicherung sehr zu schätzen. Freie Arztwahl, Chefarztbetreuung, Heilpraktikerbehandlungen und auch bei Heil- und Hilfsmitteln können dank der Kostenrückerstattung zu einem hohen Prozentsatz deutlich hochwertigere Materialien gewählt werden.
Viele der Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind schon seit vielen Jahren in ein und derselben privaten Krankenversicherung. Das bedeutet, das sie, als sie den Antrag stellten, noch deutlich jünger waren und möglicherweise einen günstigen Tarif wählen konnten und weil einige Leistungen, die mit zunehmenden Alter meist erforderlich werden, noch nicht in Sichtweite lagen.
Zum anderen haben sich in den letzten Jahren aber auch viele der Tarife in ihren Leistungen und Beiträgen geändert, die einen Wechsel des Tarifes wünschenswert oder notwendig machen. Grundsätzlich kann jeder Versicherungsnehmer innerhalb der Versicherungsgesellschaft den Tarif wechseln.
Die Versicherungsgesellschaft darf einen Wechsel des Tarifes nicht verweigern. Alle privaten Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden im Rahmen der privaten Krankenvollversicherung viele unterschiedliche Tarife an.
Alle Tarife unterscheiden sich in ihrem Leistungsumfang und ihrer Beitragshöhe. Es gilt dabei grundsätzlich das Äquivalenzprinzip. Das heißt, je mehr Leistungen für den Kunden im Versicherungsschutz enthalten sein sollen, desto höher werden die Beiträge für den Versicherten.
Verschieben sich die Anforderungen jedoch an den Versicherungsschutz, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seinen Tarif zu wechseln. Bei einem Wechsel des Tarifes bleiben die Altersrückstellungen zu 100 Prozent erhalten.
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» Zum PKV - VergleichWechsel des PKV Tarifes mit Gesundheitsprüfung
Versicherungsnehmern einer privaten Krankenversicherung werden zwei Möglichkeiten für einen Tarifwechsel angeboten. Der Versicherungsnehmer darf gemäß § 204 VVG innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif wechseln.
Der neue Tarif muss jedoch mindestens den gleichen Leistungsumfang haben wie der bisherige. Bei dieser Form des Tarifwechsels ist die Vertragslaufzeit unerheblich. Wird der Wechsel des Tarifes bei gleichem Leistungsumfang vollzogen, ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.
Möchte der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung in einen höherwertigen Tarif wechseln, der auch noch zusätzliche Leistungen bietet, wird von der Versicherungsgesellschaft eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt.
An Hand dieser Gesundheitsprüfung hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, eine oder mehrere der Zusatzleistungen aus den Versicherungsschutz auszuklammern oder einen Risikozuschlag zu berechnen.
Der Versicherungsnehmer kann aber auch auf Grund der Gesundheitsprüfung selber beantragen, eine oder mehrere neu hinzugekommene Leistungen auszuschließen, um so einen möglichen Risikozuschlag zu vermeiden. Damit verkürzen sich auch die Wartezeiten auf die neuen Leistungen mitunter erheblich.
Wenn die Gesundheitsprüfung ergibt, dass der Versicherungsnehmer inzwischen eine besonders schwere Krankheit bekommen hat, kann die Versicherungsgesellschaft einen Leistungsausschluss für Mehrleistungen verlangen. Auch kann die Versicherungsgesellschaft die Höherstufung ablehnen.
Dem Versicherungsnehmer steht aber auch das Recht zu, auf Mehrleistungen teilweise oder ganz zu verzichten. Damit genießt er zwar nicht den umfangreichen Versicherungsschutz, kommt aber in den Genuss der Beitragsreduzierung durch den Wechsel des Tarifes.
PKVTarifwechsel nicht unproblematisch
Leider kann sich aber der Wechsel des Tarifes in der Praxis etwas komplizierter gestalten, denn nicht jede Versicherungsgesellschaft ist bereit, seinen Kunden bei einem Tarifwechsel auch gleich die günstigsten Versicherungsangebote anzubieten.
Ein Grund dafür ist, dass die Versicherungsgesellschaft dadurch Beitragseinnahmen verliert. Ein zweiter wichtiger Punkt ist, dass durch den Wechsel in einen anderen Tarif ältere Versicherungsnehmer aufgenommen werden müssen, bei denen auch höhere Gesundheitskosten zu erwarten sind.
Deshalb sollten Privatversicherte vor einem Wechsel des Tarifes genau überlegen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt. Zusätzlich können sie einen unabhängigen PKV-Experten beauftragen, um mit seiner Hilfe den richtigen Tarif zu finden.
Desweiteren haben Privatversicherte jedoch auch die Möglichkeit, einen kostenlosen Tarifrechner für einen Tarifvergleich zu nutzen. Mit dem Vergleichsrechner, in den alle erforderliche Daten und Wunschleistungen eingegeben werden, erhält der Privatversicherte schnell eine übersichtliche Auflistung aller in Frage kommender Tarife. Damit wird es ihm leichter gemacht, die richtige Entscheidung zu treffen.
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