IGeL – die Kostenfalle für Ersatzkassenmitglieder

IGeL lautet die putzige Abkürzung für individuelle Gesundheitsleistungen. Was verbirgt sich dahinter? Nur weil die Ersatzkassen eine medizinische Heilbehandlung nicht im Leistungskatalog aufführen, bedeutet dies nicht, dass es diese Leistungen nicht gibt. Die erstattungsfähigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen beschränken sich aber bekanntermaßen nur auf das sogenannte medizinisch Notwendige. Für die Patienten können IGeL-Behandlungen zu einer stacheligen Angelegenheit werden.

Zu den verschiedensten Erkrankungen bieten sich in vielen Fällen auch unterschiedliche Behandlungsmethoden an. Es ist nachvollziehbar, das die Ersatzkassen nur die preiswertesten ersetzen. Ein Beispiel dafür ist eine Zahnwurzelbehandlung. Neuere Behandlungsmethoden bieten einen deutlich höheren Behandlungserfolg und größere Wahrscheinlichkeit der nachhaltigen Heilung als das klassische Vorgehen. Allerdings kosten sie auch nur rund die Hälfte. Die Ersatzkassen leisten in diesem Fall nur für die preiswertere, mit geringerer Heilungsaussicht behaftete preiswertere Lösung.

Im Fall eines Hörsturzes sind die Leistungen ebenfalls stark eingeschränkt. Wer als Kassenpatient vom Arzt als Behandlungsmöglichkeit auf die IGeL-Leistungen hingewiesen wird, sollte die Entscheidung aber von einigen Kriterien abhängig machen.

Die Messung des Augeninnendrucks oder der PSA-Test für die Früherkennung von Prostatakrebs zählt zu den populärsten „individuellen Gesundheitsleistungen“.

Der IGeL-Monitor gibt dazu ausführliche Informationen (1).

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Mediziner können für eine IGeL-Behandlung nicht abrechnen, wie sie möchten, haben aber innerhalb der Gebührenordnung einen gewissen Spielraum. Vor der Einwilligung in eine IGeL-Behandlung sind folgende Schritte angeraten:

  • Eine zweite Arztmeinung einholen. Möglicherweise gibt es auch eine Behandlungsmöglichkeit, die von der Ersatzkasse erstattet wird.
  • Ist dies nicht der Fall, einen Kostenvoranschlag vom Arzt erstellen lassen.
  • Rückfragen bei anderen Ärzten zeigen, ob eine günstigere Behandlung oder ein niedrigerer Preis machbar ist.
  • Vor der Behandlung vom Arzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Dieser muss genau die Diagnose auflisten, welche Behandlungsmaßnahmen der Arzt ergreifen wird und zu welchem Satz er abrechnet.
  • Nach der Behandlung eine ordentliche Rechnung ausstellen lassen.

Die Ersatzkassen leisten zu 95 Prozent einheitlich, lediglich in fünf Prozent der Leistungen gibt es Abweichungen. Diese beziehen sich nicht nur auf Erstattungen für präventive Maßnahmen wie Fitnessprogramme oder für Hilfsmittel. Sie zeigen auch Unterschiede bei den IGeL-Maßnahmen. Es macht durchaus Sinn, den Heil- und Kostenplan bei der Ersatzkasse vor Behandlungsbeginn vorzulegen. Möglicherweise fällt die geplante Behandlung zwar aus dem Rahmen, aber bei der eigenen Krankenversicherung in den Leistungskatalog.

Schmerzbehandlung verbietet IGeL-Behandlung

Wer mit akuten Schmerzen zum Arzt kommt, hat auf jeden Fall Anspruch auf eine Behandlung, welche durch den Leistungskatalog der Ersatzkasse abgedeckt ist. Verweist ein Arzt bei akuten Schmerzen auf eine IGeL-Leistung, verhält er sich rechtlich fragwürdig.

IGeL – Marketing für Mehreinnahmen

Ärzte verdienen mit IGeL-Behandlungen mehr Geld, als mit Kassenleistungen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Mediziner in ihren Arztpraxen durchaus Werbung für die individuellen Gesundheitsleistungen machen. Ein beliebter Ort dafür ist das Wartezimmer. Der Patient muss sich dort, ob er will oder nicht, aufhalten. Broschüren oder sogar Fachliteratur sollen dem Patienten die möglichen IGeL-Leistungen als Alternative zur Ersatzkassenleistung schmackhaft machen.

Der medizinischen Fachangestellten, früher als Arzthelferin bekannt, kommt im Zusammenhang mit dem „Verkauf“ der IGeL-Leistungen bereits eine Schlüsselstellung zu. Schon beim Einlesen der Patientenkarte kann sie den Patienten darauf vorbereiten, dass er für wenig Geld aus eigener Tasche eine bessere Behandlung erhält.

Die individuellen Gesundheitsleistungen haben sich zu einem Produkt entwickelt, welches anders als die Kassenleistungen, verkauft wird. Nach wie vor stellen Patienten die Aussage des Arztes zu wenig infrage. Legt er mit bedachten Worten den Mehrwert der IGeL-Leistung dar, hinterfragt kaum ein Patient die fachliche Autorität des Arztes, sondern greift zum Portemonnaie.

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