Allgemeine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Trotz einer Reihe von Kürzungen und Einsparungen sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland recht umfangreich. Um bei einheitlicher Beitragshöhe dennoch einen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu ermöglichen, können die Krankenkassen Wahltarife anbieten. Einige Wahltarife gehören zur Angebotspflicht.

Umfangreiche Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte

Obwohl es im Zuge von Gesundheitsreformen und Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen immer wieder zu Einschränkungen beim Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gekommen ist, sind die Leistungen in Deutschland nach wie vor umfangreich. Wer Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, hat auf den übergroßen Teil der Leistungen der Krankenkasse einen Rechtsanspruch. Das wird auch damit deutlich, dass volle 95 Prozent der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wahltarife bringen Leistungsunterschiede und Wettbewerb

Als die Krankenkassebeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Einheitshöhe festgeschrieben wurden, wurden den Krankenkassen andere Wege eröffnet, dennoch in einen wirtschaftlichen Wettbewerb zu treten. Diese Möglichkeiten eröffnen sich durch die unterschiedlichen Wahltarife, die Versicherte mit ihrer Krankenkasse abschließen können. Aber auch hier hat der Gesetzgeber Pflichten auferlegt. So gibt es einen Katalog von Wahltarifen, welche die Krankenkassen ihren Versicherten zwingend anbieten müssen. Damit gehören einige der Wahltarife zum vorgeschriebenen Leistungskatalog, welche die Krankenkassen im Programm haben müssen. Es ist jedoch den Versicherten freigestellt, von solchen Tarifen Gebrauch zu machen oder auch nicht.

Gesetzlich geregelte Leistungen der Krankenkassen

  • einen Katalog von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen gegen bestimmte Erkrankungen. Die Vorsorge beginnt bereits mit der Vorsorge in der Schwangerschaft, setzt sich durch die frühkindlichen Vorsorgemaßnahmen fort, umfasst die Vorsorge gegen Krebserkrankungen je nach Altersklasse und umfasst eine Reihe wichtiger Impfungen.
  • Gesichert ist die medizinisch notwendige Behandlung von Krankheiten, ambulant, stationiert und notwendige Psychotherapie, sowie die notwendigen Maßnahmen der gesundheitlicher Wiederherstellung im Rahmen der Rehabilitation. Dazu gehören auch die Verband-, Hilfs- und Heilmittel.
  • Zu den Leistungen gehören medizinisch notwendige Transporte und Fahrten.
  • Ebenso ist die erforderliche häusliche Krankenpflege Bestandteil der medizinischen Betreuung.
  • Pflichtversicherte der GKV haben Anspruch auf Krankengeld, auch bei Erkrankung des Kindes.
  • Zahnärztliche Maßnahmen sind zwar stark eingeschränkt worden, werden jedoch in einem Basisrahmen zugesichert.

Vorgeschriebene und freiwillige Wahltarife

Als Wahltarife der „besonderen Versorgungsformen“ müssen die Krankenkassen folgende anbieten:

  • – integrierte Versorgung, bei der niedergelassene Ärzte, Therapeuten, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zusammenarbeiten,
  • die besondere ambulante Versorgung, bei der Ärzte Direktverträge mit Krankassen abschließen,
  • Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, DMP,
  • Modelle für bestimmte Formen der Therapie, beispielsweise Akupunktur,
  • das Hausarztmodell, bei dem sich Patienten für einen Hausarzt entscheiden, über den alle weiteren medizinischen Behandlungen an Fachärzte und Therapeuten geleitet werden.

Darüber hinaus können die Kassen noch etliche freiwillige Leistungen in Wahltarifen anbieten. Dazu gehören unter anderem Tarife mit Selbstbehalt, Krankengeld für Selbstständige, Beitragsrückerstattung oder alternative Arzneimittel. Teils werden auch Leistungen angeboten, die ansonsten nur von privaten Zusatzversicherungen bekannt waren.

Bindungsfristen bei Wahltarifen auf ein Jahr begrenzt

Für Probleme sorgten die vielfach langen Bindungsfristen von drei Jahren durch solche Wahltarife an eine bestimmte Krankenkasse. Eine Reihe dieser Bindungsfristen wurden mit dem Jahr 2011 auf ein Jahr begrenzt.

Wahltarife erfordern Vergleich

Die Wahltarife machen auf jeden Fall einen gründlichen Vergleich zwischen den Angeboten der verschiedenen Krankenkassen notwendig. Gerade da die Wahltarife mit Bindungsfristen von ein bis drei Jahren einhergehen, die einzuhalten sind, ist es wichtig, sich im Vorfeld genau die Leistungsangebote der einzelnen Krankenkassen über die gesetzlich geregelten Leistungen hinaus genau anzusehen.

Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Finanzen.de AG erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:


Wird allerdings die Einkommensgrenze zur Pflichtversicherung von einem Arbeitnehmer überschritten, so bleibt seine sofortige freie Wahl zwischen freiwilliger Krankenversicherung und privater Krankenversicherung von der Bindungsfrist an einen Wahltarif unberührt. Der Wechsel von der freiwilligen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung kann allerdings durch die Bindungsfristen an Wahltarife eingeschränkt werden. Hier sollte also vor dem Abschluss die Überlegung stehen, ob der Versicherte bereit ist, sich für drei Jahre an seine gewählte freiwillige Versicherung zu binden.