Bedeutung der Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung

Als private Versicherung ist die Private Krankenversicherung vom Prinzip der individuellen Versicherung geprägt. Eine Ausnahme bildet die Schaffung der Altersrückstellungen, die von den Versicherten kollektiv gebildet und auf die erhöhten Krankenkosten im Alter verwendet werden. Seit 2009 können Altersrückstellungen beim Wechsel bedingt mitgenommen werden. Welche Bedingungen das sind, erfahren Sie hier.

Die einzige PKV Leistung nach dem Solidaritätsprinzip – Altersrückstellungen

In ihren Grundsätzen ist die Private Krankenversicherung eine Individualversicherung. Der Versicherte schließt mit dem Versicherungsträger einen Vertrag über die Art und den Umfang der Leistungen ab, die er erhalten möchte. Die Beiträge orientieren sich am Umfang des abgeschlossenen Tarifs und darin aufgeführten Leistungen. Dies ist einer der grundlegenden Unterschiede zwischen der PKV und der Gesetzlichen Krankenversicherung. In der GKV wird das gesamte Beitragsaufkommen stets für die Leistungen für die Gesamtheit der Versicherten aufgewendet.

Es gibt jedoch eine Ausnahme vom Individualprinzip der Privaten Krankenversicherung. Das sind die Altersrückstellungen. Die Altersrückstellungen werden nicht als individuelle Leistung, sondern im Grunde als eine Leistung nach dem Solidaritätsprinzip von vielen Versicherten erbracht.

Mitglieder, die in jungen Jahren in die Private Krankenversicherung eintreten, sind meist bei guter Gesundheit. Die Leistungen für die medizinische Versorgung werden in der Regel seltener in Anspruch genommen als in späteren Lebensjahren. Das Beitragsaufkommen der jungen Versicherten wird also nicht völlig und restlos für die einzelnen Versicherten aufgebraucht. Dadurch werden Überschüsse im vorhandenen Kapital der Versicherung gebildet. Ein Teil der Überschüsse ist aus wirtschaftlicher Sicht notwendig, um die Aktivität der Versicherung und ihre Stellung auf dem bestehenden Markt zu sichern. Ein anderer Teil wird jedoch, sozusagen als Reserve, angespart. Diese Reserve sind die Altersrückstellungen.

Die so von der Gesamtheit der Versicherten geschaffenen Altersrückstellungen sichern die medizinische Versorgung der älteren Versicherten, die gewöhnlich ein Mehr an medizinischem Aufwand beanspruchen. Mit Ausnahme von Tarifen für Auslandsreisen, für Studenten, Beamtenanwärter und Zahnbehandlungen werden während der ersten Hälfte der Laufzeit der Versicherten-Verträge Teile davon verzinst angespart. Auf diese Weise wird vermieden, dass im Alter beispielsweise die Beiträge enorm steigen würden, um damit notwendige teure Behandlungen, insbesondere auch die vielen Behandlungen chronischer Krankheiten, abzudecken.

Private Krankenversicherung im Alter

Mit der Erreichung des Rentenalters können Versicherte der Privaten Krankenversicherung, die bereits langjährige Mitglieder der Versicherung sind, in den Basistarif wechseln. Die Leistungen der Basistarife sind bei allen Privaten Krankenversicherungen gleich. Sie sind sogar gesetzlich in ihrem Umfang festgelegt. Die Basistarife der PKV entsprechen den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragssätze in den Basistarifen sind entsprechend niedriger als bei den Tarifen, die noch etliche zusätzliche Leistungen beinhalten.

Auf diese Weise wird auch vermieden, dass Rentner in der PKV durch teure Tarife eine zu hohe finanzielle Last tragen müssen. Schließlich ist das Einkommen im Rentenalter gewöhnlich geringer als während der Berufstätigkeit. Dennoch bleiben die Versicherten selbstverständlich Privatpatienten.

Ebenso wie bei den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen trägt der Rentenversicherungsträger die Hälfte der Basisbeiträge, wobei Beiträge darüber hinaus vom Versicherten selbst getragen werden müssen, wie auch die Pflegeversicherung. Die Regularien unterscheiden sich somit nicht sehr grundlegend von denen der gesetzlich versicherten Rentner.

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    Mitnahme von Altersrückstellung beim Wechsel der PKV

    Bis zum Jahr 2009 war es Versicherten der Privaten Krankenversicherung nicht möglich, bei einem Wechsel in eine andere private Versicherung die erworbenen Altersrückstellungen mitzunehmen. Diese verblieben ersatzlos bei der Versicherung, in die vormals Beiträge eingezahlt und Rücklagen gebildet wurden.

    Mit dem 1. Januar 2009 änderte sich dies grundsätzlich. Seitdem können Versicherte, die von einer PKV in eine andere PKV wechseln, ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Damit wurde ein großes Hemmnis beiseite geräumt, das langjährig Versicherte daran hinderte, zum Beispiel in eine PKV mit günstigeren Tarifen zu wechseln.

    Durch diese Neuregelung ist auch für langjährig Versicherte der PKV ein Wechsel attraktiv geworden. Immerhin ist der gesamte Markt der Krankenversicherung wie jeder andere von Konkurrenz beeinflusst. Es kommen ständig neue, vielfach sehr viel günstigere Versicherungsangebote auf diesen Markt. Jetzt lohnt es sich für Mitglieder, die bereits sehr lange bei ihrer Versicherung im Vertrag waren, den PKV Vergleich heranzuziehen. Allerdings muss bei langjähriger Versicherungszeit auch immer in Rechnung gestellt werden, dass der Versicherte älter geworden ist und somit vielfach nicht in den Genuss der günstigsten Bedingungen bei einem anderen Anbieter kommen könnte. Zudem muss eine erneute Gesundheitsprüfung für den Wechsel der PKV vorgenommen werden, die ebenfalls auf die Beiträge Einfluss haben könnte.

    Bedingungen für die Mitnahme von Altersrückstellungen

    Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft bleiben Altersrückstellungen in voller Höhe erhalten. Die Mitnahme in eine andere PKV ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beim Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung sind Altersrückstellungen nur bedingt übertragbar.

    Zum einen gilt die Regelung zur Mitnahme von Altersrückstellungen nur für Neukunden. Als Neukunde zählt, wer ab dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Nach diesem Datum wurde noch eine halbjährige Übergangsfrist eingeräumt, die auch den Bestandskunden eine Mitnahme der Altersrückstellungen bei einem Wechsel ermöglichte. Wer Bestandskunde ist und nicht die Übergangsfrist nutzte, kann daher heute keine Altersrückstellungen zu einer neuen PKV mitnehmen.

    Wer Altersrückstellungen mitnehmen kann, darf nur den Teil übertragen, der dem Umfang des Basistarifs entspricht. Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener einheitlicher Tarif in der PKV, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

    Zum anderen haben all diejenigen keinen Anspruch auf die Mitnahme der Altersrückstellungen, die zu einer PKV im Ausland wechseln wollen, beispielsweise durch einen Umzug. Auch wer von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, hat keinen Anspruch auf das Geld.

    Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob ein Vertrag mit oder ohne Übertragungswert-Recht besteht.