Pflegenotstand in deutschen Alten- und Pflegeheimen

Der Tod kommt nicht nach Hause, so dass in wenigen Jahren die Krankenhäuser und die Pflegeheime überfordert sein werden. Der Grund: Die deutsche Gesellschaft wird nicht nur älter, es verlängern sich auch die Zeiträume schwerer Erkrankungen und die Sterbephase auf Grund der demographischen Entwicklung.

Diesen Herausforderungen müssen sich jedoch nicht nur die Krankenhäuser, die Alteneinrichtungen oder die Hospize stellen. Auch die Gesellschaft muss sich fragen, wo künftig Sterben stattfinden soll.

Denn ein ganz wichtiger Punkt darf niemals außer Acht gelassen werden: Sterben darf niemals verdrängt, sondern muss menschenwürdig gestaltet werden.

Gerade das Sterben gehört bereits heute in den Einrichtungen der Altenhilfe, vor allem aber in Pflegeheimen, zum Alltag. Pro Jahr sterben in etwa 30 bis 40 Prozent der Bewohner eines Altenpflegeheimes – ein Drittel davon bereits im ersten Vierteljahr ihres Aufenthalts.

Nur 50 Prozent der Bewohner leben mehrere Jahre in einer Einrichtung. Und eben diese Tatsache stellt neben den fachlichen vor allem auch emotionale Anforderungen an das Personal.

Dabei wollen 90 Prozent aller Bundesbürger zu Hause sterben. Doch die Realität sieht völlig anders aus: Aktuelle Zahlen belegen, dass nur 29 Prozent in den eigenen vier Wänden versterben. Der „institutionelle“ Tod überwiegt hingegen mit 52 Prozent in Krankenhäusern und 14 Prozent in Alten- und Pflegeheimen.

Und nicht zu vergessen: Dem Ruf nach dem selbst bestimmten Sterben steht im Zweifelsfall der Ruf nach dem Notarzt gegenüber, dem häufig ein klinisches Procedere bis zum Tode folgt.

Pflegenotstand in deutschen Alten- und Pflegeheimen, Turbowindel statt Toilettengang – gedemütigt, eingeschlossen, gefesselt und zwangsverwaltet: Immer mehr Experten sind besorgt über die anhaltende menschenunwürdige Behandlung in einer Vielzahl von deutschen Alten- und Pflegeheimen – oder anders ausgedrückt: Die Kontrollen werden verschärft, die Ursachen bleiben.

Die in Abhängigkeitsverhältnissen lebenden Menschen sind in den wenigsten Fällen in der Lage, ihre Rechte einzuklagen. Trotz zunehmender Pflegebedürftigkeit werden in den Heimen nicht nur die ausgebildeten Fachkräfte, sondern auch die zugestandenen Leistungen immer weiter reduziert. Es wird Geld eingespart – auf Kosten der alten Menschen.

Die neue Pflegevorgabe lautet nur noch: Bettlägerigkeit ohne Zuwendung. Jeder Dritte leidet heute unter den Schäden infolge mangelnder Pflege – Euthanasie in ihrer modernen Form.

Gesetzlich verbriefte Rechte können nicht mehr eingeklagt werden, man droht den Angestellten wie auch den Angehörigen mit der Kündigung des Heim- oder Arbeitsplatzes, es wird eingeschüchtert, Hausverbote erteilt. Dabei handelt es sich um alte Menschen, die die Kriegs- und Nachkriegszeit mitgemacht haben.

Sie haben in ihrer Kindheit im 1. Weltkrieg gehungert, im 2. Weltkrieg vielfach den Partner verloren, die Heimat und den Besitz aufgeben müssen, anschließend aus den Trümmern die heutige Bundesrepublik aufgebaut.

Jetzt wollen diese Menschen einmal ein Stück vom Himmel sehen, doch sie sind es heute offenbar nicht wert, dass ihre Schmerzen und Wunden des Alters von Fachkräften versorgt werden. Jedes Auto wird von Fachkräften gewartet und gepflegt – dies ist anscheinend beim Menschen nicht nötig.

Vor allem die Situation der altersverwirrten Personen – und die machen in den Pflegeheimen immerhin einen Anteil zwischen 50 und 60 Prozent (Tendenz steigend) aus – werden mit anderen pflegebedürftigen Personen auf eine Stufe gestellt.

Denn körperlich Pflegebedürftige erhalten aus der Pflegeversicherung eine berechtigte Unterstützung, die vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig ist. Pflegebedürftige dagegen, die aufgrund gerontopsychiatrischer Erkrankungen (Altersverwirrtheit) pflegerische Hilfe im psychosozialen Bereich benötigen, erhalten hierfür nur eine unzureichende oder gar keine Unterstützung aus der Pflegeversicherung.

 

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