Die Unfallversicherung

Zwar wird es auch bei der Unfallversicherung Umstellungen durch Unisex geben, andererseits werden die bislang immensen Preisunterschiede diverser Versicherer im Bereich der Unfallpolicen nicht mehr vorkommen. Ging man bislang von einem 30jährigen Büroangestellten als Versicherungsnehmer aus, der über einen Vertrag mit einer Progression von 225 Prozent und einer Versicherungssumme von 100.000 Euro verfügte, dann hatte dieser bei einer guten Gesellschaft jährlich rund 90 Euro an Beiträgen aufzubringen. Beim teuersten Anbieter wäre eine solche Absicherung nur über jährlich 360 Euro möglich gewesen. Doch wer jetzt denkt, der teure Beitrag wäre durch bessere Leistungen oder kundenfreundlichere Versicherungsbedingungen gerechtfertigt, der irrt dabei gewaltig. Vielmehr wird dem Kunden ein Produkt von schlechter Qualität und zu überhöhten Preisen angeboten.

Vor jedem Vertragsabschluss sollten Interessenten daher einen Unfallpolicenvergleich durchführen. Dies gilt jedoch nicht nur für Neukunden, sondern ebenso für Kunden, die bereits eine solche Police in ihrem Bestand haben. Wer seinen Anbieter wechselt, der sollte darauf achten, dass sein bisheriger Schutz beibehalten wird bzw. noch erweitert, ohne dabei gleich eine Beitragserhöhung hinnehmen zu müssen. Bei einem Wechsel in eine neue Gesellschaft sollten grundsätzlich die Konditionen des Altvertrages eingehend geprüft werden, danach lässt sich eine Unfallversicherung mit einer Frist von drei Monaten kündigen – ausgehend vom Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres. Bei der Fristeinhaltung muss beachtet werden, dass das Versicherungsjahr keinesfalls mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Vielmehr endet die Versicherung mit dem in der Police eingetragenen Ablaufdatum.

Problematischer wird es bei Mehrjahresverträgen, denn hier kann es vorkommen, dass die Versicherungsbedingungen erst eine spätere Kündigung zulassen. Wer einmal die Frist verpasst, hat kaum Möglichkeiten, die Versicherung noch zu überzeugen. Vielmehr läuft der Vertrag dann stillschweigend um ein weiteres Jahr weiter. Den Vertrag aus Frust dann innerhalb dieser stillschweigenden Frist zu kündigen, bringt ebenfalls wenig. Denn der Versicherer hat ein recht auf seine Beiträge für ein volles Versicherungsjahr. Bei einer Kündigung aus Frust bekommt der Versicherer somit seine Beiträge, der Kunde hingegen kündigt seinen Schutz auf, obwohl er diesen noch weitere Monate hätte in Anspruch nehmen können.

Was die Umstellung auf Unisex-Tarife anbelangt, so werden auch in diesem Bereich die Tarife etwas anziehen, zudem müssen alle handwerklich tätigen weiblichen oder männlichen Versicherungsnehmer mit Zuschlägen rechnen. Kaufmännisch Tätige hingegen dürften beitragsmäßig etwas günstiger eingestuft werden. Wer an einen Wechsel denkt, der sollte diesen richtig planen, um nicht im Nachhinein ohne Versicherungsschutz dazustehen. Dies gilt insbesondere für Menschen wie chronisch Kranke (Diabetiker, Epileptiker etc.) oder für Personen, die an einer massiven Sehschwäche leiden (problematisch ab 8 Dioptrien). Sie finden nur schlecht Zugang zu einer Unfallversicherungspolice. Hier muss sichergestellt sein, dass eine Aufnahme in die gewünschte Zielgesellschaft auch außer Frage steht. Gleiches gilt für Ältere (Senioren ab 60 Jahren), auch diese Zielgruppe muss in den meisten Fällen mit hohen Aufschlägen rechnen. Nicht versicherbar sind Personen, die dauerhaft pflegebedürftig sind.

Sparen lässt sich daher künftig nicht nur durch einen entsprechenden Tarif- und Beitragsvergleich, sondern auch bei der jeweiligen Zahlungsform. Wer nämlich seine Unfallversicherung als Jahresbetrag zahlt, erhält in der Regel vom Versicherer einen Nachlass in Höhe von 5 Prozent. Deutlich mehr zahlen hingegen alle Versicherungsnehmer, die den Beitrag für die Unfallversicherung monatlich abbuchen lassen.