Die Kostenübernahme für eine Zahnbehandlung variieren bei den privaten Versicherungen.

Ob und in welchem Maße eine private Krankenkasse die Kosten für eine Zahnbehandlung oder einen nötigen Zahnersatz übernimmt, hängt mit der Art des gewählten Tarifs zusammen.

Eine Grundversorgung im zahnmedizinischen Bereich ist bei den privaten Krankenversicherungen gegeben

Ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen gewähren die privaten Krankenversicherungen ihren Mitgliedern auch eine Grundversorgung an, die mit dem Standardtarif bereits abgedeckt ist und auch Zahnbehandlungen beinhaltet. Doch die private Krankenkasse hat auf dem Gebiet der Zahnmedizin durchaus noch mehr zu bieten. Je nach Art des gewählten Tarifs haben die Versicherten Anspruch auf eine volle Kostenerstattung, ganz gleich, welche Behandlungsart auch gewählt worden ist. Weiterhin hat der Versicherte Anspruch darauf, seinen Kieferorthopäden oder Zahnarzt frei zu wählen, was bei der gesetzlichen Krankenkasse mitunter nicht der Fall ist. Die Tarifwahl ist hierbei dem Versicherten völlig überlassen, er hat lediglich die Möglichkeit, einige zusätzliche Leistungen zu buchen, die sich zwar in einer höheren Monatsprämie niederschlagen, gerade aber im Bereich der Zahnbehandlung zu erheblichen Ersparnissen führen können. Es besteht die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, die Bedingungen des jeweiligen Tarifs mit der privaten Krankenversicherung auszuhandeln. Eine bestimmte Kostenübernahme seitens der privaten Krankenversicherung, die auch bis zum vollen Umfang geleistet werden kann, wird vertraglich festgelegt. Einige Versicherer bieten auch gestaffelte Tarife an, die sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken und in denen die Kostenübernahme im zahnmedizinischen Bereich auf einen bestimmten Betrag festgelegt ist. Sollte es nun vorkommen, dass die Kosten für die Behandlung in dem festgelegten Zeitraum überschritten werden, so muss der Versicherte den überschüssigen Betrag aus eigener Tasche zahlen. Diese so genannte Zahnstaffel kann sich zumindest bei Leuten mit einem exzellenten Zahnstatus auszahlen.

Die Abrechnung bei einer Zahnbehandlung erfolgt wie bei jeder anderen Behandlung auch

Ähnlich wie bei Rechnungen eines Allgemeinarztes muss der Versicherte auch die Rechnung eines Zahnarztes oder Kieferorthopäden zahlen. Je nach Art des gewählten Tarifs bekommt er dann die ganze Summe oder zumindest einen vorher festgelegten Teil erstattet. Eine Ausnahme bilden lediglich Zahnbehandlungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. In diesem Fall kann es sein, dass die private Krankenkasse einen so genannten Heil- und Kostenplan verlangt, indem alle Leistungen, Behandlungen und Kosten aufgelistet sind, die während dieses Zeitraums entstehen können. Generell ist bei Behandlungen über einen längeren Zeitraum im Vorfeld darauf zu achten, ob die private Krankenversicherung in ihren vertraglichen Bedingungen festgelegt hat, dass ein solcher Kostenplan vor Beginn der Behandlung vorgelegt werden muss. Geschieht diese nämlich nicht, kann die Versicherung unter Umständen zu Recht die Erstattung der Kosten ablehnen. Die jeweilige private Krankenkasse muss nach Einsicht des Heil- und Kostenplans der Kostenerstattung zustimmen. Erst dann ist es auch wirklich gewährleistet, dass der Versicherte die Kosten nicht alleine tragen muss.

Hochwertige Füllungen und Zahnersatz müssen im Leistungskatalog enthalten sein

Wurzelbehandlungen und Füllungen gehören zum Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung, somit werden auch die entstehenden Kosten dieser Behandlungen übernommen. Sofern der Versicherte aber nun ein hochwertigeres, teureres Füllungsmaterial wünscht, das nicht im Tarif enthalten ist, so muss er den jeweiligen Aufschlag aus eigener Tasche zahlen. Deswegen ist es ratsam vor Abschluss einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse, einen ausführlichen Beitragsvergleich zwischen den verschiedenen Anbietern durchzuführen. Einige private Krankenkassen bieten so genannte Zahntarife an, die sehr niedrige Beiträge haben und trotzdem sehr viele zusätzliche Leistungen auf dem Gebiet der Zahnmedizin bieten. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass der gewählte Tarif auch die Kosten für Labor und Material beinhaltet. Gerade in diesem Bereich kann es passieren, dass eine Kostenübernahme durch die private Krankenkasse nicht gewährleistet ist, doch gerade Laborkosten können bisweilen in astronomische Höhen steigen. Grundsätzlich sind die Kostenübernahme und der angebotene Leistungskatalog in der Zahnversicherung bei der privaten Krankenkasse weitaus besser und umfangreicher, als bei den gesetzlichen Versicherern, weswegen sich ein Wechsel durchaus auszahlen kann, wenn einige Punkte im Vorfeld beachtet werden.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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