Beitragszuschuss für Rentner bei der PKV
Je älter ein Mensch wird, desto höher sind meist die Beiträge, welche er in der privaten Krankenversicherung zahlen muss. Anders als beim Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung, wo jeder den gleichen prozentualen Anteil zu zahlen hat innerhalb einer Krankenkasse, sieht dies in der PKV anders aus.
Vor allem für Rentner ist es deshalb schwierig, den Beitrag in der privaten Krankenversicherung zu stemmen. Um hiermit dennoch über die Runden kommen zu können, gibt es für diese Personengruppe die Möglichkeit, einen Beitragszuschuss zu erhalten.
Überproportionaler Anstieg der PKV-Beiträge im Alter
Je jünger ein privat Krankenversicherter ist, desto günstiger sind oft seine Beiträge. Aber: je älter ein Versicherter wird, desto höher steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung an. Das heißt, der überproportionale Anstieg der Beiträge zur PKV im Alter belastet die Versicherten natürlich früher oder später. Vor allem dann, wenn das Rentenalter gekommen ist, und das Einkommen in der Folgezeit niedriger ist, als es im Erwerbsleben der Fall war.
Um dennoch weiter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bezahlen zu können, sind viele privat versicherte Rentner auf einen Beitragszuschuss angewiesen. Denn: in die Gesetzliche Krankenkasse zurück zu kehren, ist ab einem Alter von 55 Jahren fast unmöglich. Hier hat der Gesetzgeber leider immer noch keine zufriedenstellende Lösung für ältere Versicherte in der PKV gefunden.
Rückkehr in die GKV kaum mehr möglich
In einer privaten Krankenversicherung Mitglied zu sein, bringt für die Versicherten immer wieder viele Vorteile mit sich. Je älter Versicherte werden, desto schwieriger wird es jedoch oft, die Beiträge noch stemmen zu können. Viele wünschen sich dann einen Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung, was aber ein schwieriges Unterfangen darstellt.
Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die GKV ab einem Alter von 55 Jahren ist für Versicherte nur noch dann möglich, wenn sie innerhalb der letzten fünf Versicherungsjahre immerhin einen Tag lang Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse waren. Dies bedeutet für viele privat Versicherte, dass der Wechsel in eine Gesetzliche Krankenkasse keine Möglichkeit mehr für sie darstellt. Was helfen kann, zumindest weniger für den Beitrag in der PKV zu zahlen, ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif. Hier stellen sich zwar manche Krankenversicherungen gerne quer, doch die Versicherten sollten hierbei nicht lockerlassen, sondern ihr Recht durchsetzen.
Den Beitragszuschuss für Rentner nutzen
Wenn der Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich ist, und die private Krankenversicherung weiter bestehen bleiben muss, können Rentner einen Zuschuss für die Beiträge zur PKV beantragen. Dieser hilft dabei, die hohen Beiträge, welche im Alter für privat Krankenversicherte anfallen, zumindest zum Teil abzufangen.
Wie viele Rentner nach der Antragsstellung feststellen, kann jedoch nicht für den vollen Tarif ein Beitragszuschuss gewährt werden. Den Zuschuss gibt es nur für die tatsächlichen Aufwendungen, welche ein Rentner für seine private Krankenversicherung hat. Berechnet wird der Beitragszuschuss dann nach dem Beitragssatz, den Mitglieder der GKV zahlen müssen. Hier gilt: der halbe allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenkassen wird als Grundlage für den Beitragszuschuss für Rentner in der PKV genommen. Niedergelegt ist dies vom Gesetzgeber im § 106 Abs. 3 Satz 2 SGB VI.
Wie man sich den Beitragszuschuss für Rentner bei der PKV sichern kann
Der Antrag für den Zuschuss zum Beitrag für Rentner in der privaten Krankenversicherung wird beim jeweiligen Rentenversicherungsträger gestellt. Erhält der Versicherte aus mehreren „Töpfen“ sein Altersruhegeld, erfolgt die Auszahlung des Beitragszuschusses oft anteilig.
Es ist zu empfehlen, den Beitragszuschuss direkt mit der Rente selbst zu beantragen, damit der Antrag in einem Rutsch bearbeitet werden kann. So ist direkt mit der ersten Rentenzahlung zugleich mit dem ersten Zuschuss zum Beitrag für die PKV zu rechnen. Der Rentner muss seinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung dann nicht komplett aus eigener Tasche zahlen, sondern kann den Beitragszuschuss direkt für die Zahlung des Beitrags verwenden.
Mit welchen Beitragszuschüssen Rentner in der PKV rechnen können
Der Beitragszuschuss für die private Krankenversicherung wird für Rentner nicht im vollen Umfang des Beitrags gewährt. Stattdessen wird vom jeweiligen Rentenversicherungsträger ein monatlich zu zahlender Zuschuss übernommen, der sich nach den tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherungsbeiträge berechnet.
Das heißt: privat versicherte Rentner erhalten den gleichen Beitragszuschuss, den Rentner erhalten, die freiwillig in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Berechnung des Beitragszuschusses selbst erfolgt damit nach dem allgemeinen Beitragssatz in der GKV. Dieser wird halbiert, der Zuschuss zum Beitrag für die private Krankenversicherung beträgt demnach maximal 7,3 Prozent des Betrags, der als Rente an den Versicherten ausgezahlt wird.
Aber: liegt der Beitrag, welchen der Rentner für seine private Krankenversicherung aufwenden muss, niedriger als der halbe allgemeine Beitragssatz, den er maximal erhalten könnte. Erhält er nur den Betrag als Zuschuss, welchen er für seine tatsächlichen Aufwendungen für seine Krankenversicherung hat. Damit erfolgt eine Begrenzung des Beitragszuschusses, was natürlich für die betroffenen Rentner ärgerlich sein mag, wie es aber im § 106 Abs. 3 Satz 2 SGB VI vorgesehen ist.
Trotzdem in die private Krankenversicherung wechseln?
Nun stellt sich natürlich die Frage, ob ein Wechsel in die PKV wirklich Sinn macht, wenn die Beiträge für die private Krankenversicherung im Alter überproportional steigen. Die Antwort darauf kann sich nur jeder Versicherte selbst geben. Ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen ein Leben als privat Krankenversicherter könnten aber die Leistungen sein, welche in der PKV, abgesehen vom gewählten Tarif, deutlich besser sind.
Wer bereits als junger Erwerbstätiger oder selbstständig Tätiger in die private Krankenversicherung wechselt, kann so von günstigen Beiträgen, aber gleichzeitig dennoch oft sehr guten Leistungen profitieren. Im Alter hingegen noch in die PKV zu wechseln, ist eher weniger empfehlenswert. Bleibt aber letztendlich eine Entscheidung, die jeder Versicherte selbst treffen muss.
Fazit
Für Rentner, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, gibt es die Möglichkeit, beim Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu ihrem Beitrag zu beantragen. Der Beitragszuschuss wird für den Teil gewährt, welcher den tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung entspricht und wird nach dem halben allgemeinen Beitragssatz berechnet.
Keinen Zuschuss für den Beitrag gibt es indes für Sonderleistungen der PKV, beispielsweise der Chefarztbehandlung und anderen Leistungen, welche nicht im gesetzlichen Leistungskatalog für die Krankenkassen hinterlegt ist.
Es ist deshalb empfehlenswert für privat Krankenversicherte, spätestens zum Eintritt ins Rentenalter zu prüfen, wie relevant der bislang gewählte Tarif in der privaten Krankenversicherung noch ist. Sind dort beispielsweise Punkte enthalten wie das Krankentagegeld, ist dieses nicht mehr relevant nach dem Beginn der Rentenzahlungen. Auch andere Tarifmerkmale können dann, je nach Wunsch des Versicherten, wegfallen, oder gegebenenfalls durch andere Tarifbausteine ersetzt werden.
Dies ist natürlich nicht im Sinne des Versicherers selbst, und so manche private Krankenversicherung stellt sich bei einem vom Versicherten gewünschten Tarifwechsel quer. Hiervon sollte man sich jedoch nicht beeindrucken lasen, sondern in den Tarif überwechseln, der finanziell wie in Sachen Leistungen im Rentenalter besser zu einem selbst passt. Der Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger bietet dann die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Beitrags im neu gewählten Tarif durch fremde Mittel stemmen zu können.