Wechsel von PKV in freiwillige GKV

Der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich aber an strenge Kriterien geknüpft, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen wollen.

Einmal privat versichert, immer privat versichert?

Die gesetzliche Krankenversicherung hat den Wechsel in die private Krankenversicherung erleichtert. Die dreijährige Wartefrist nach Erreichen der Einkommensgrenze für die Pflichtversicherung bis zu einem Wechsel in die Private Krankenversicherung ist abgeschafft worden. Was jedoch nicht erleichtert wurde, ist der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Hier haben die Krankenkassen Hürden errichtet, die als geradezu kaum zu überwinden gelten.

Wer kann überhaupt in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden?

Die freiwillige Krankenversicherung bei der GKV gilt für Selbstständige, Freiberufler, Menschen, die aus der Familienversicherung ausscheiden und nicht anderweitig versichert sind, Menschen, die die Einkommensgrenze für die Pflichtversicherung von 69.300,00 Euro jährlich oder 5.775,00 Euro monatlich (2022: 64.350,00 Euro p.a. oder 5.362,50 Euro p.M.) überschritten haben. Sie ist faktisch eine Alternative zur privaten Krankenversicherung. Einfach wieder von der privaten Krankenversicherung als freiwillig Versicherter in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, das ist nicht möglich. Möglich ist lediglich der Wechsel in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkassen.

Bedingungen für den Wechsel von der PKV in die GKV

Für den Wechsel zurück aus der PKV in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung sind ebenfalls etliche Bedingungen zu erfüllen. Diese lauten wie folgt:

  • Unter 55 Jahre: Aufgabe des Gewerbes, Freiberuflichkeit und/oder Tätigkeit unter der Einkommensgrenze, Arbeitslosigkeit mit ALG I oder ALG II,
  • über 55 Jahre: Aufgabe von Gewerbe, Freiberuflichkeit, geringfügige Beschäftigung bis 520 Euro oder Einkommen bis 520 Euro und Familienversicherung,
  • nicht berufstätige Familienangehörige eines privat versicherten Partners, die eine Tätigkeit mit Versicherungspflicht aufnehmen und nicht über 55 Jahre alt sind,
  • privat versicherte Studenten, die nach Beendigung des Studiums eine berufliche Tätigkeit unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze des Einkommens aufnehmen.

Dabei wird ganz klar deutlich, dass die gesetzliche Krankenversicherung besonders für Menschen jenseits des 55. Lebensjahres die Messlatte für einen Wechsel zurück aus der PKV in die GKV sehr hoch angesetzt hat. Für viele von ihnen gibt es absolut keinen Weg mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Krankenkassen wollen sich auf diese Weise davor schützen, dass privat Versicherte im Alter, wenn der Bedarf medizinischer Versorgung steigt und das Einkommen sinkt, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren und das Budget der Kassen belasten, ohne zuvor zu den Beiträgen beigetragen zu haben.

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Versicherte oft im unklaren über Folgen eines Wechsels zur PKV

Viele Versicherte vollziehen nun, da die dreijährige Wartefrist abgeschafft wurde, den Wechsel in eine private Krankenversicherung ohne sich die Folgen ausreichend klarzumachen. Fakt ist, dass Versicherte, die sich nicht selbst ausreichend über die Risiken informieren, meist die notwenigen Informationen auch nicht erhalten. Gerade junge Versicherte denken hier leider oft zu wenig an die Zukunft. Die private Krankenversicherung kann für sie bei einem Wechsel zunächst günstig und vielversprechend sein. Wird dann aber eine Familie gegründet, steigen nicht nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten, sondern auch die Versicherungskosten für die Familie, denn jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden. Der Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer bezieht sich nicht auf die realen privaten Versicherungskosten, sondern auf den Basisbeitrag. Die Basisversicherung ist auch für die private Krankenversicherung gesetzliche geregelt. Ebenso problematisch wird der Wechsel im höheren Alter. Über 55 Jahre gibt es so gut wie keinen Weg zurück.

Zwei Seiten der Medaille

Allerdings sollten sich gerade privat Versicherte, die bereits älter sind, auch sehr gut überlegen, ob es sich lohnt, den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu beschreiten. Wer bereits sehr lange in der privaten Krankenversicherung versichert war, hat sich Altersrückstellungen erworben. Diese sind nicht zu unterschätzen.

Altersrückstellungen verfallen bei Wechsel von PKV in GKV

Werden die wenigen Möglichkeiten für einen Wechsel wahrgenommen, so verfallen die Altersrückstellungen. Die Medaille des Versicherungswechsels hat also immer zwei Seiten, gleich aus welcher Richtung der Wechsel vollzogen werden soll. Es sollte immer jeder Wechsel von einer Variante der Krankenversicherung in die andere sehr genau bedacht und durchgerechnet werden. Jüngere Versicherte sollten dabei unbedingt an eine zukünftige Familiengründung denken.

Altersrückstellungen können ab bestimmtem Lebensalter nicht mehr wie erforderlich aufgebaut werden

Wer jenseits des 40. Lebensjahrs wegen Aufnahme einer Selbstständigkeit oder Überschreitung der Einkommensgrenze die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Versicherungsformen hat, wird in einer privaten Krankenversicherung nicht mehr ausreichend hohe Altersrückstellungen erwerben können. Auch dann sollte über einen Wechsel weg von den gesetzlichen Krankenkassen sehr intensiv nachgedacht werden.

Beiträge zur PKV bemessen sich – anders als bei der GKV – nicht am Einkommen

Da sich die Beiträge für eine private Krankenversicherung nicht am Einkommen orientieren, kann es bei gemindertem Einkommen in der Zukunft oder im Alter auf die reine Basisversicherung hinauslaufen. Zusätzliche Leistungen, für die zuvor noch Erweiterungen der Versicherung abgeschlossen wurden, sind dann also nicht zu erwarten. Von Fall zu Fall kann immer die eine oder andere Variante individuell günstiger und besser sein. Doch vor dem Wechsel sollte wirklich sehr genau darüber nachgedacht werden.

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