Betroffene Versicherungssparten und wie sich Unisex-Tarife auswirken

Auch wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 1. März 2011 eine Gesetzesrichtlinie mit weitreichenden Folgen erließ und künftig bei der Berechnung der Beiträge und Leistungen nicht mehr zwischen männlichen und weiblichen Versicherungsnehmern unterschieden werden darf, darf das Wort „gleichberechtigt“ auch künftig nicht mit „gleich berechnet“ gleichgesetzt werden. Zwar erfolgt mit der Einführung von Unisex-Tarifen eine Gleichstellung der Geschlechter und erfüllt damit das grundlegende Rechtsprinzip der Europäischen Union. Andererseits darf bei der künftigen Beitragsberechnung die durchschnittliche Lebenserwartung zwischen Mann und Frau nicht gänzlich außer Acht gelassen werden. Denn während diese bei männlichen Versicherungsnehmern im Schnitt bei 77,5 Jahren liegt, leben Frauen mit 82,6 Jahren doch deutlich länger.

Schon alleine wegen dieses hohen Alters nehmen Frauen weit mehr Rentenleistungen ein als ihre männlichen Kollegen. Um diesen Nachteil für die Versicherer trotz  der Unisex-Tarife wieder auszugleichen, müssen männliche Versicherte ab dem 21. Dezember 2012 mit deutlich höheren Beiträgen in der Privaten Altersvorsorge rechnen. Geht es hingegen um Risiko- oder Kapitallebensversicherungen, dann werden künftig alle weiblichen Versicherungsnehmer mehr zur Kasse gebeten. In der Regel zahlt ein heute 30-jähriger männlicher Versicherungsnehmer für eine klassische Altersrente rund 270 Euro monatlich. Inbegriffen sind dabei ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren und eine monatliche garantierte Rente in Höhe von 500 Euro. Durch die künftigen Unisex-Tarife wird sich dieser Beitrag bei monatlich 295 Euro angleichen.

Von Unisex sind künftig aber nicht nur Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, sondern alle Versicherungsprodukte betroffen. Eine Ausnahme besteht lediglich für Produkte, bei denen bereits in der Vergangenheit eine Beitragsgleichheit bestand (bspw. alle Riesterverträge). Daher werden die Beitragsangleichungen nur in den seltensten Fällen zu einem niedrigeren Beitragsniveau führen. Ob es sich für den Einzelnen lohnt, noch schnell vor dem Stichtag ein Versicherungsprodukt abzuschließen, kann nicht einheitlich beantwortet werden. Hier sollte in jedem Falle professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden – denn die meisten Vertragsunterlagen der Versicherer sind nur schwer verständlich. Oftmals wird vom Kunden sogar gänzlich darauf verzichtet, den Vertrag gründlich zu lesen.

Festgehalten werden muss an dieser Stelle auch, dass bereits alle Versicherungspolicen – also auch diejenigen, die noch vor dem Stichtag abgeschlossen werden – bereits auf die neuen Unisex-Tarife umgestellt wurden. Dies muss schon deshalb geschehen, weil ab Ende 2012 laut EuGH-Urteil alle Versicherer geschlechtsneutrale Leistungen und Tarife anbieten müssen. Daher müssen bis Ende 2012 auch alle Prämien komplett neu berechnet werden. Kurz- oder langfristig müssen die Verbraucher daher mit steigenden Beiträgen rechnen. Nachfolgend daher die einzelnen Versicherungssparten und die jeweiligen Änderungen durch Unisex im Überblick.