Was Versicherte künftig beim Abschluss einer Unisex-Lebensversicherung beachten müssen
Änderungen gab es in der Vergangenheit bereits genug. Man denke dabei nur an die Neuregelungen zum Garantiezins sowie zum Rentenalter in der Lebensversicherung. Zum 1. Januar 2012 wurde der jährliche Garantiezins für alle Neuverträge von 2,25 auf 1,75 Prozent herabgesenkt. Die Neuregelung betrifft allerdings nicht nur Kapital-, sondern auch Risikolebens- und alle privaten Rentenversicherungen. Dadurch zählt am Ende eines jeden Vertrages nur noch die Ablaufleistung, die sich aus Garantiezins, aus der Überschussbeteiligung sowie möglichen Überschüssen zusammensetzt. Weitere Änderungen fanden bezüglich des Steuerrechts und dem Rentenalter statt, denn durch die schrittweise Anhebung des Rentenregelalters hat ihre Auswirkungen entsprechend auch auf alle Lebensversicherungen.
Eine Versteuerung der Erträge aus Kapitallebensversicherungen findet dabei nur zur Hälfte statt. Dafür muss allerdings die Versicherung selbst 12 Jahre bestehen und der Versicherungsnehmer das 62. Lebensjahr vollendet haben. Auf Grund der unzureichenden Renditen gehören Lebensversicherungen nicht mehr zu den beliebtesten Vorsorgeprodukten der Deutschen. Zu groß ist der Einfluss des Garantiezinses auf die künftige Ertragsleistung einer Lebensversicherung, so dass heute nicht mehr von einer zukunftssicheren Vorsorgestrategie gesprochen werden kann. Andererseits werden Lebensversicherungen für einige Zielgruppen auch weiterhin eine wichtige Rolle für die private Altersvorsorge spielen. Wer sich jedoch für ein solches Vorsorgeprodukt entscheidet, muss bedenken, dass sowohl Renten- als auch Kapital bildende Lebensversicherungen in der Regel über Zeiträume zwischen 20 und 30 Jahren laufen. Das Problem dabei ist, dass heute niemand vorhersehen kann, wie sich die Finanzmärkte in einer solchen Phase (2032 bzw. 2042) entwickeln werden.
Somit bleibt das Ergebnis der Altersvorsorge für viele nicht mehr kalkulierbar. Denn gesetzlich garantiert werden darf ausschließlich der Garantiezins, der über die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt wird. Dieser zum Vertragsbeginn festgelegte Prozentsatz richtet sich stets nach dem Höchstrechnungszins, der durch das Bundesfinanzministerium vorgegeben wird. Dieser Garantiezins ist für den Versicherten in jedem Falle sicher. Von daher dürfen Änderungen der Zinssätze ausschließlich für Neuabschlüsse festgelegt werden. Die Höhe des Auszahlungsbetrages hängt dabei nicht allein vom Garantiezins ab. Die Rentabilität einer Lebensversicherung ergibt sich nämlich aus den erwirtschafteten Gewinnen infolge des Sparanteils aus den Beiträgen aller Versicherten.
Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Versicherten hierauf einen Gutschriftanteil in Höhe von 90 Prozent erhalten müssen, kann der erwirtschaftete Zins auch über der garantierten Verzinsung liegen. 50 Prozent der entstandenen Überschüsse müssen zudem an die Versicherten weitergegeben werden, wenn die Kosten für die Versicherung niedriger ausfallen als bei der Kalkulation des entsprechenden Tarifs. Zu den erwirtschafteten Überschüssen gehören ebenfalls alle versicherten Risiken, die nicht eintreten und dadurch bis zum Ende der Laufzeit die Versicherungsleistungen verringert haben. Auch diese müssen zu 75 Prozent beim Versicherten landen. Je nachdem, wie eine Versicherungsgesellschaft arbeitet, kann eine Lebensversicherung trotz des niedrigen Garantiezinses immer noch eine lohnende Form der Vorsorge darstellen.
Wer sich heute für eine klassische Lebensversicherung entscheidet, kann damit rechnen, dass diese rund 4,5 Prozent an Gesamtverzinsung erwirtschaftet. Gegenüber anderen Sparprodukten besitzt die Lebensversicherung auch noch den Mehrwert durch den enthaltenen Risikoschutz für die Hinterbliebenen im Todesfall. Modernere Formen sehen zudem spezielle Zusatzleistungen wie die Einbindung einer Berufsunfähigkeit vor. Versicherte, die sich für eine private Rentenversicherung entschieden haben und eine garantierte monatliche Zahlung bis zu ihrem Lebensende festgelegt haben, erhalten dieses Geld völlig unabhängig davon, wie alt sie werden. Wer neben dem Garantiezins auch noch eine bessere Rendite erwirtschaften will, der entscheidet sich für eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung.
Die höhere Wertentwicklung ergibt sich bei dieser Anlageform aus dem Sparanteil, der sich aus den Anteilen in Investmentfonds ergibt. Der Nachteil liegt jedoch darin, dass es bei dieser Form keine garantierte Verzinsung der Sparbeiträge gibt. Ob die Versicherung Überschüsse oder Verluste erwirtschaftet, hängt allein von der Leistung der ausgewählten Fonds ab. Sicherheitsorientierte Anleger müssen aber dennoch bei dieser Investmentform nicht zu kurz kommen. Sie entscheiden sich für eine Variante, bei der lediglich ein Teil der Sparanteile in den Fonds wandert. Der andere Teil wird ähnlich wie bei einer klassischen Lebensversicherung sicherheitsorientiert angelegt. Man spricht in einem solchen Falle auch von einem Garantiefonds. Auf diese Weise haben auch sicherheitsorientierte Vorsorgesparer die Möglichkeit, nicht nur ihren eingezahlten Sparanteil entsprechend abzusichern, sondern gleichzeitig an den Gewinnchancen an den Kapitalmärkten teilzunehmen.
! Wichtiger Hinweis !
Nicht betroffen von den neuen Unisex-Tarifen sind im Übrigen alle Britischen Lebensversicherungen. Und in diesem Zusammenhang muss auch gleich auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 02.10.2012 hingewiesen werden, der Clerical-Medical-Kunden in Bezug auf seine Lebensversicherungen den Rücken stärkt. Der britische Lebensversicherer hingegen musste eine herbe Schlappe einstecken. Der BGH hatte nämlich entschieden, dass das britische Unternehmen die in seinen Auszahlungsplänen versprochenen Summen auch tatsächlich an seine Versicherten auszahlen muss. Zudem verwies das Gericht darauf, dass darüber hinaus auch noch Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend gemacht werden können Az. IV ZR 122/11 u. a.). Aktuell sind gegen den britischen Lebensversicherer weit über 1.000 Gerichtsverfahren anhängig.
Der Mutterkonzern von Clerical Medical, Lloyd´s Banking Group, musste zudem Rückstellungen in einer Höhe von rund 175 Millionen britischen Pfund (ca. 220 Millionen Euro) für die zu zahlenden Entschädigungen bilden. Der Tenor der Urteilsbegründung: Schon alleine der Abschluss der Verträge über kreditfinanzierte Lebensversicherungen sei für die Kunden mit hohen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden gewesen. Obwohl der britische Versicherer selbst lediglich mit einer Rendite von knapp 6 Prozent gerechnet hatte, wurden den Versicherten Renditen von weit über 8,5 Prozent in Aussicht gestellt. Auch wurde durch den britischen Versicherer in keiner Weise gegenüber den Kunden klar zum Ausdruck gebracht, dass das Unternehmen „… nach eigenem Ermessen darüber entscheidet, in welcher Höhe eine tatsächlich erzielte Rendite an die Versicherungsnehmer weitergegeben wird.“
Verschwiegen wurde zudem, in welcher Höhe die tatsächlich erzielte Rendite in die Reserven fließt. Daher entschied der 4. Zivilsenat, dass sich das Unternehmen die Erklärungen ihrer Versicherungsvertreter zurechnen lassen muss. Dass der Fall nunmehr Deutschland betrifft, liegt daran, dass Clerical Medical hier Lebensversicherungen verkauft hatte, die in ein Anlagemodell eingebunden waren. Nachdem es zu einem sinkenden Wertzuwachs kam, so dass die Anteile nicht mehr bedient werden konnten, nahm das Unternehmen einfach eine Reduzierung des Vertragswertes vor. Es berief sich rechtlich dabei auf seine Versicherungsbedingungen. Doch nicht alles, was ein Versicherungsunternehmen in ihren Versicherungsbedingungen festlegt, ist auch rechtlich zulässig.
Vielmehr ist es einem Versicherungsunternehmen nicht erlaubt, seine Verpflichtungen aus den Auszahlungsplänen zu beschränken. Dazu kam, dass neben zu hohen Renditeprognosen auch noch zu wenig Kapital zur Auszahlung kam – daher können Clerical Medical-Kunden zudem auf Schadenersatz hoffen.