Das Pflegegutachten

Die Einstufung in eine Pflegestufe (ab 2017 in einen Pflegegrad) erfolgt durch den Medizinischen Dienst über ein Pflegegutachten. Damit die Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann, müssen Versicherte zuerst einen Antrag bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen.

Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Person als tatsächlich pflegebedürftig eingestuft werden. Für Privat Versicherte gelten dieselben Regeln, allerdings findet die Begutachtung durch den Gutachterdienst der privaten Pflegekassen (Medicproof) statt.

Pflegebedürftig sind Personen immer dann, wenn Hilfebedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung besteht. Eine Pflegestufe (Pflegegrad) können aber auch Personen erhalten,

  • wenn Hilfebedarf für alltägliche Verrichtungen erkennbar ist, die bei jedem Menschen gewöhnlich und regelmäßig im Tagesablauf anfallen
  • bzw. wenn Hilfebedarf auf Dauer und regelmäßig (also nicht nur gelegentlich) in einem bestimmten Umfang vorliegt.

Anträge sollten rechtzeitig gestellt werden, denn es muss mit Wartezeiten gerechnet werden:

  • von der Antragstellung bis zur Anmeldung des Hausbesuchs: ca. 4 Wochen
  • von der Anmeldung des MDK bis zum Besuch: i.d.R. 4 bis 6 Tage
  • vom Besuch bis zum Bescheid durch die Pflegekasse: ca. 4 bis 6 Wochen
  • vom Bescheid bis zur ersten Leistung durch die Pflegekasse: i.d.R. am nächsten Monatsanfang

Nachteile durch die Wartezeiten hat der Versicherte nicht, denn alle Leistungen werden rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gewährt!

Wichtig: Befindet sich ein Pflegebedürftiger bereits im Endstadium (bspw. bei Krebserkrankungen), sollte ein Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren gestellt werden.

 

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