Langzeittherapien

Die gesetzliche Krankenversicherung soll auch Menschen mit geringem Einkommen davor schützen, im Krankheitsfall zum Menschen „zweiter Klasse“ zu werden. Rheumatische Erkrankungen, Krebs, Multiple Sklerose sind nur einige Erkrankungen, die zeitaufwendige Maßnahmen erfordern und deren Behandlung auch von den gesetzlichen Kassen finanziert wird.

Langzeittherapien bei gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein bis heute weltweit hoch geschätztes aber wenig nachgeahmtes Modell der Krankenversicherung für Menschen mit geringerem Einkommen. Eingeführt wurde dieses Modell schon Jahrzehnte, bevor der sozialkritische Literat Gerhard Hauptmann in seinem sozialkritischen Theaterstück „Die Weber“ noch immer die Missstände im Leben der Geringverdienenden beklagte.

Langsam tastete sich der damalige Gesetzgeber an die Möglichkeiten heran, eine vernünftige und bezahlbare Krankenversorgung auch für die Menschen zu finanzieren, die nicht über die notwendigen Eigenmittel verfügten, sich im Krankheitsfall einen Arzt leisten zu können. Einige Folgen dieser Missstände waren zum Beispiel eine extrem hohe Kindersterblichkeit und eine ebenso extrem hohe Rate an Frauen, die an Kindbettfieber verstarben, weil sie keine ausreichende Versorgung erfuhren.

Heute ist das Modell der gesetzlichen Krankenversicherung fest im Sozialgesetzbuch V verankert und regelt dort die Rechte und die Pflichten der Krankenkassen, die Pflichtversicherten auch im Krankheitsfall mit einer entsprechend notwendigen ärztlichen Versorgung die größten Sorgen abnehmen.

In den mehr als 150 Jahren des Bestehens der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich der Leistungskatalog natürlich stark erweitert. Dies hatte immer wieder zur Folge, dass auch die monatlichen Beiträge der Versicherten stiegen.

Heute müssen Angestellte mit kleinerem Einkommen 7,30 Prozent Prozent ihres Einkommens monatlich an die Krankenkasse abführen. Auch Selbstständige mit wenig Einkommen können sich in einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Sie zahlen höchstens 7,30 Prozent Prozent ihres Einkommens. Damit ist sichergestellt, dass sie im Krankheitsfall eine zweckmäßige ärztliche Versorgung erhalten.

Das Sozialgesetzbuch V regelt auch den Bedarf von langangelegten Therapien

Krankheiten verhüten bzw. Verschlimmerung verhindern

Der Gesetzgeber gibt im Sozialgesetzbuch V vor, welche Aufgaben die gesetzlichen Krankenkassen zu erfüllen haben. Der Grundgedanke, der dem darin enthaltenen Leistungskatalog zugrunde liegt, ist, Krankheiten zu verhüten bzw. eine Verschlimmerung bestehender Krankheiten zu vermeiden. Das hat stattzufinden unter dem Aspekt, eine ausreichende Versorgung zu sichern, die wirtschaftlich vertretbar ist.

Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Früherkennung von Krankheiten

Längst ist auch eine Schwangerschaft verhütende medizinische Behandlung im Leistungskatalog zu finden, ebenso wie die Kostenübernahme eines indizierten Schwangerschaftsabbruchs. Auch der gesamte Bereich der Früherkennung von Krankheiten fällt in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Versicherten soll kein unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden entstehen

Darüber hinaus wird im Einzelfall geklärt, dass dem Erkrankten auf Grund seiner erschwerten Einkommenssituation kein unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Oft muss Einzelfall diskutiert werden

Viele mögliche Situationen finden sich inzwischen in den Vorschriften des Gesetzgebers für die gesetzlichen Krankenkassen wieder. Es macht also in einem Fall, in dem Kassen- und Patienteninteresse divergieren, Sinn, den speziellen Einzelfall zu diskutieren.

Psychotherapie

Längst hat auch der Bereich Psychotherapie Einzug in den Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen gehalten. Auch bei seelischen Problemen müssen die Versicherten nicht fürchten, auf den Kosten „hängenzubleiben“.

Krankheitsbilder mit Langzeitfolgen und eine lange Lebensdauer belasten das System

Sozialgesetzbuch V fordert wirksame und wirtschaftliche Leistungen

„Die Leistungen müssen wirksam und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen“, sagt das Sozialgesetzbuch V. Das macht Sinn, wenn das Modell nicht irgendwann an den Kosten scheitern soll.

Prävention wird immer wichtiger

Deshalb sind viele gesetzliche Krankenkassen dazu übergegangen, dem Gedanken der Prävention viel Aufmerksamkeit zu widmen. Krankheiten vermeiden, statt sie zu kostenintensiv zu kurieren – diese Devise hat in den vergangenen Jahrzehnten Schule gemacht. Ein neues Körper- und Gesundheitsbewusstsein zu schaffen – das machten sich viele gesetzliche Krankenkassen zur Aufgabe und haben damit in weiten Teilen der Bevölkerung ein Umdenken erreicht.

Übergewicht, falsche Ernährung, mangelnde Bewegung etc.

Übergewicht wirkt sich negativ auf Herz, Kreislauf, den gesamten muskulären und knöchernen Halteapparat des Menschen aus. Ungesunde Ernährung begünstigt das Entstehen von Diabetes, einer Krankheit, die sehr viele schwerwiegende körperliche Folgen haben kann. Bewegung in gesunder Luft, eine vernünftige Ernährung, der bewusste Umgang mit Alltagsdrogen wie Alkohol und Nikotin, die Aufklärung über die Gefahren weiterer Drogen wurden immer mehr zur Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen.

Ziel dieser Bemühungen: Spätfolgen und damit kostenintensive Behandlungen vermeiden. Oft wurden die Kassen wegen dieser präventiven Maßnahmen angegriffen. Allein an der ständig sinkenden Zahl an Rauchern lässt sich aber inzwischen ein Erfolg dieser Maßnahmen messen.