Die Pflegeversicherung – inzwischen kann sie nicht mehr alle Leistungen finanzieren

Auf wenig Gegenliebe stieß Mitte der neunziger Jahre die Einführung der Pflegeversicherung. Die Versicherten stöhnten unter der Last steigender Abgaben für das Gesundheitswesen. Inzwischen ist klar, dass auch die Einnahmen der Pflegeversicherungen nicht mehr ausreichen, um der Kostenlawine wirkungsvoll zu begegnen, die in der Pflege alter Menschen ständig wächst.

Die gesetzliche Pflegeversicherung – ein Leistungskatalog für jeden Notfall

Die Pflegeversicherung, die seit 1995 die fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungswesens bildet, sollte für die arg strapazierten Krankenkassen eine deutliche Entlastung werden. Und zunächst sah es auch so aus, als ginge die Planung auf. Inzwischen steht allerdings fest: Kranken- und Pflegeversicherung allein reichen nicht mehr, um mit der Kostenlawine fertig zu werden, die ständig weiter wächst. Dass sich diese Lawine ständig vergrößert und an Tempo zulegt, liegt an einer eigentlich sehr positiven Entwicklung. Blickt man zurück in die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts, als die erste Säule des Sozialversicherungslebens gegründet wurde, die gesetzliche Krankenkasse für Menschen mit geringem Einkommen, lag die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland für die wenig Verdienenden bei Mitte 30. Ein Viertel aller Kinder starb bis fünf Jahre nach der Geburt. Seitdem sind 160 Jahre vergangen. Eine Frau in Deutschland hat heute eine durchschnittliche Lebenserwartung von 82 Jahren, ein Mann von 77. Die Kindersterblichkeitsrate liegt bei unter fünf Prozent. Zu verdanken haben die Menschen diese rasante und deutliche Verbesserung mehreren Faktoren. Vor 160 Jahren lebten Familien mit geringem Einkommen beengt in oft feuchten unbeheizbaren Wohnräumen. Schwere Atemwegserkrankungen, die unbehandelt zum Tode führten, waren an der Tagesordnung. Das Trinkwasser war mit krankmachenden Keimen durchsetzt und führte zu oft lebensgefährlichen Infektionen. Mangelernährung begünstigte das Entstehen weiterer schwerer Erkrankungen. Eine ärztliche Versorgung für die hart arbeitende, aber wenig verdienende Schicht gab es nicht. Sie war denen vorbehalten, die sich einen Arzt leisten konnten. Die Einführung einer gesetzlichen Krankenkasse, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber monatliche Beträge einzahlten, leitete die Wende ein. Die industrielle Revolution brachte dem Land Wohlstand. Das Ergebnis ist eine Gesellschaft, in der niemand ohne Schutz im Krankheitsfall leben muss. Zunehmend wichtig wurde aber auch die Pflege derer, die aufgrund guter Lebensumstände zwar sehr alt werden, oft aber pflegebedürftig sind. Diese Menschen wurden früher von ihren Familienangehörigen gepflegt. Dies ist heute aus unterschiedlichen Gründen nur noch selten möglich.

Die Pflegeversicherung springt ein, wenn Hilfe notwendig wird

Was leistet nun die Pflegeversicherung für den Einzelnen? Die Leistungen, die gesetzlich festgelegt sind, umfassen mehrere Bereiche der Hilfe, die im Kleinen beginnt und sich fortsetzt zu einer 24 – Stunden – Stationärpflege. Wer beispielsweise nur wenig Hilfe im eigenen Haushalt benötigt, um seine Selbstständigkeit zu erhalten, kann bei seiner Pflegekasse ein so genanntes Pflegegeld beantragen. Gedacht ist dies als Bezahlung für ehrenamtliche Pflegekräfte, die bei der Grundpflege helfen und im Haushalt. Fällt die ehrenamtliche Hilfe aus, können Sie eine Pflegevertretung in Anspruch nehmen. Sie wird für bis zu 28 Tagen genehmigt. Dies gilt aber nur, wenn die ehrenamtliche Pflegekraft den Pflegebedürftigen „vor der ersten Verhinderung schon mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat“. Eine zweite Variante der häuslichen Pflege ist die „Pflegesachleistung“. In diesem Fall wird die Hilfe von einer Einrichtung erbracht, also einer Sozialstation oder einem Pflegedienst, mit dem die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Sicher gestellt ist damit die einmal tägliche Anwesenheit der Pflegekraft. Mit diesen Leistungen, die erbracht werden, wenn der Versicherte in der häuslichen Umgebung verbleibt, soll dem Wunsch der meisten Menschen entgegengekommen werden, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Einen Haken allerdings hat diese Regelung. Die Einstufung in die verschiedenen Pflegestufen nimmt der so genannte Medizinische Dienst der Krankenkassen vor. In der Regel reicht nicht einmal eine schwere Beeinträchtigung wie im Alter aufgetretene Blindheit, um überhaupt in die erste Pflegestufe eingeordnet zu werden. Wenn ein Versicherter eine häusliche Betreuung wünscht, ist es immer richtig, zunächst ein Beratungsgespräch bei der eigenen Pflegekasse zu vereinbaren.

Sicherheiten im Alter schaffen, durch eine zusätzliche Pflegeversicherung.

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Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Im Sinne der meisten Menschen, die aufgrund ihres Alters und Erkrankungen in die Pflegebedürftigkeit geraten, präferieren auch die Pflegekassen die ambulante Betreuung. So ist es auch mögliche, eine Nachtpflege zu beantragen oder eine teilstationäre Betreuung zu wählen. Die Pflegekassen werden bemüht sein, die Wünsche der Versicherten zu erfüllen, was auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Denn stationäre Pflege ist in jedem Fall kostenintensiver. So lassen die Kassen auch mit sich verhandeln, wenn in der Wohnung des Versicherten Umbaumaßnahmen notwendig werden, damit er in seinem vertrauten Wohnumfeld bleiben kann oder besondere Hilfsmittel benötigt. Wenn ein Verbleiben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist, dann greift die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Aber auch hier übernimmt die Kasse nicht alle Kosten. Es gibt Höchstgrenzen. Kosten, die nicht von der Pflegekasse getragen werden, müssen vom Versicherten selbst aufgebracht werden, wenn er über Rücklagen verfügt. Aber auch die Familie kann zu Zahlungen herangezogen werden. Zusätzliche Leistungen hält die Pflegekasse für Pflegebedürftige mit demenzbedingten Störungen bereit.