Eine Zahnzusatzversicherung deckt den größten Anteil an den Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Je nach Versicherungstarif muss der Versicherungsnehmer fast immer einen geringen Eigenanteil leisten.

Auch eine private Zahnzusatzversicherung schützt nicht vor Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz, jedoch kann mit der richtigen Zahnzusatzversicherung der Eigenanteil auf ein Minimum reduziert werden.

Die Zahnzusatzversicherung und ihre Vorteile

Immer mehr Menschen denken an Vorsorge, wenn es um das Alter und die Gesundheit geht. Dafür gibt es heute alle möglichen Versicherungen. Gerade im Bereich Gesundheit und Gesundheitsvorsorge kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Leistungskürzungen. Für viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch private Zusatzversicherungen wichtig geworden. So ist die Zahnzusatzversicherung schon bei mehr als 11 Millionen gesetzlich Versicherten ein wichtiger Bestandteil geworden. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann sich der Versicherte selber vor zu hohen Kosten im Bereich Zahnerkrankungen und Zahnersatz schützen. Die Zahnzusatzversicherung sollte jedoch so ausgewählt werden, dass sie die wichtigsten Bereiche gut abdeckt. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, muss grundsätzlich bei allen kostenpflichtigen Zahnarztrechnungen einen Eigenanteil leisten. Dieser ist deutlich höher als der Festzuschuss, den die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen ihrer Grundversorgung erbringt. Da auch die Zahnmedizin von Leistungskürzungen betroffen ist, trifft dies besonders die gesetzlich Versicherten. Gerade bei Zahnersatz leistet die gesetzliche Krankenversicherung immer weniger, was zur Folge hat, das der Versicherte immer höhere Kosten für Zahnersatz auf sich nehmen muss. Für hochwertige Implantate kann der Eigenanteil inzwischen schon bis zu 90 Prozent des Gesamtrechnungsbetrages betragen. Eine private Zahnzusatzversicherung fängt einen großen Teil der Kosten auf, wenn der richtige Tarif gefunden wurde.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Die Zahnzusatzversicherung als Absicherung

Eine Zahnzusatzversicherung soll eine Absicherung gegen mögliche finanzielle Risiken sein. Deshalb ist es sinnvoll, sie bereits in jungen Jahren abzuschließen, denn sie ist bei jungen Antragstellern vergleichsweise in der Versicherungsprämie günstiger. Außerdem ist das Risiko des Zahnersatzes dann meist noch mit versicherbar, weil in den meisten Fällen noch kein Leistungsfall eingetreten ist. Bei vielen Zahnzusatzversicherungen können selbst fehlende Zähne mit versichert werden, wenn noch keine Zahnersatzmaßnahme durch den behandelnden Zahnarzt besprochen oder eingeleitet wurde. Bei fehlenden Zähnen muss je nach Versicherungsanbieter mit anfänglichen Begrenzungen in der Kostenerstattung gerechnet werden. Optimal ist die Zahnzusatzversicherung, wenn sie auch erstattungsfähige Leistungen für Zahnbehandlungen wie Wurzelbehandlungen und Prodontose- und prophylaktische Behandlungen mit versichert.

Auch die beste Zahnzusatzversicherung schützt nur selten vor einem Eigenanteil

Die richtige Zahnzusatzversicherung, die den eigenen Wünschen und Anforderungen entspricht, zu finden, ist nicht leicht. Eine Zahnzusatzversicherung wird aus zwei wichtigen Gründen abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer möchte mit einer Zahnzusatzversicherung mehr und hochwertigere Leistungen im zahnmedizinischen Bereich in Anspruch nehmen und er möchte Kosten sparen. Wer davon ausgeht, dass jede Zahnzusatzversicherung immer all die Kosten erstattet, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, der irrt. Für die Wahl der richtigen Zahnzusatzversicherung spielen die Zahngesundheit und die Risikopräferenz eine große Rolle. Bei Zahnzusatzversicherungen gibt es zwei verschiedene Leistungstarife, die sich an der Art der Versorgung orientieren. Es gibt einen Tarif, der für Personen geeignet ist, die nur die Leistungen der Regelversorgung bei Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten. Die durch die Behandlung entstehenden Kosten können dann bis zu 100 Prozent abgedeckt werden, wenn der gesetzlich Versicherte selber 100 Prozent des Festzuschusses zahlt. Er muss keinen Eigenanteil zahlen, wenn er nur die Leistungen der Regelversorgung in Anspruch nimmt. Der zweite Tarif ist auf Behandlungen mit gleicher oder andersartiger Versorgung zugeschnitten. Wenn ein Patient eine höherwertige Versorgung wünscht als die von der gesetzlichen Krankenversicherung Regelversorgung, kann er zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Der Unterschied dieser Tarife liegt in der Höhe der prozentualen Anteile, die der Versicherungsanbieter im Versicherungsfall erstattet. Auch wenn einige Tarife eine hohe Kostenrückerstattung bieten, ist davon auszugehen, dass dennoch ein Eigenanteil zu zahlen ist. Bei der Berechnung des Eigenanteils gibt es einiges zu beachten. Wird die Erstattung der Kosten und aller zusätzlichen Kosten für eine Zahnersatzbehandlung am Gesamtbetrag der Zahnarztrechnung bemessen, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser wird dann vom Gesamtbetrag, genau wie der prozentuale Erstattungsbetrag, abgezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung ist dann der zu leistende Eigenanteil. Die Höhe der Zuzahlung für den Patienten steigt oder sinkt mit dem prozentualen Erstattungsanteil des Versicherungsanbieters. Ein Versicherungsvergleich kann Aufschluss darüber geben, welche Zahnzusatzversicherung bei guten Leistungen geringe Zuzahlungen ermöglicht.

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