Private Krankenversicherung und Arbeit im außereuropäischen Ausland
Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bleibt der Krankenschutz der Privaten Krankenversicherung uneingeschränkt für einen Monat bestehen. Sollten solche Leistungen erweitert werden, bedarf es besonderer Zusatzregelungen. Im Erkrankungsfall gilt der Versicherungsschutz bis zur Heimkehrfähigkeit.
Aufenthalt außerhalb der EU als privat Krankenversicherter
Innerhalb der EU gelten die vereinbarten Leistungen einer privaten Krankenvollversicherung ohne Einschränkung, wenn weiterhin der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt. Anders sieht es aus, wenn Versicherte der PKV zu einer Arbeit oder einem sonstigen langen Aufenthalt in Länder in Afrika, Asien oder des amerikanischen Kontinents entsendet werden oder sich dort für eine Arbeit entscheiden. Handelt es zum Beispiel um nur eine kurzfristige Tätigkeit, deren Dauer einen Monat nicht übersteigt, so gilt ebenfalls der uneingeschränkte Versicherungsschutz durch die PKV. Solche Tätigkeiten können manchmal Beratungstätigkeiten sein oder soziale Dienste, die für nur kurze Zeit angetreten werden oder die Ausübung von kurzzeitigen organisatorischen Aufgaben oder Kontrolltätigkeiten.
In den meisten Fällen, in denen Arbeitnehmer ins Ausland entsendet werden, handelt es jedoch um Zeiträume von einigen Monaten bis zu einem Jahr oder länger.
In diesem Fall sollte mit der Privaten Krankenversicherung unbedingt Kontakt aufgenommen werden. Oft sind zusätzliche Regelungen als Erweiterung des gewöhnlichen Vertrags möglich, die die Versicherungsleistungen ausdehnen. Dies ist in jedem Fall mit höheren Prämien für die zusätzlichen Leistungen verbunden.
Solche zusätzlichen Vereinbarungen können jedoch viele Risiken absichern. Insbesondere ist das sinnvoll, wenn es in dem betreffenden Land keinen Versicherungsschutz gibt, der den eigenen Vorstellungen entspricht. Auch der Arbeitgeber sollte in die Überlegungen für eine Versicherungsregelung für einen Arbeitsaufenthalt außerhalb von Europa einbezogen werden. Oft können Gruppenvereinbarungen für mehrere entsandte Mitarbeiter getroffen werden, die für beide Seiten günstiger sind.
Nicht zuletzt ist die Regelung der Krankenversicherung bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins außereuropäische Ausland auch von dem dortigen Standard der medizinischen Möglichkeiten und vorhandenen Versicherungsmöglichkeiten abhängig. Auf jeden Fall sollten alle Beteiligten unter Einbeziehung der PKV sämtliche offenen Fragen diesbezüglich sehr rechtzeitig klären. Dies ist insbesondere auch dann notwendig, wenn ein deutscher Bürger für einige Monate eine zeitweilige Tätigkeit in einem Land außerhalb von Europa von sich aus aufnimmt. Solange noch der deutsche Wohnsitz erhalten bleibt, können zusätzliche Vereinbarungen mit der PKV eventuell getroffen werden.
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» Zum PKV - VergleichErkrankung im Ausland
War ein Aufenthalt nicht länger als von einem Monat im Ausland außerhalb Europas geplant und tritt ein Krankheitsfall ein, so verlängern sich die Leistungen der Versicherung. Hierzu muss jedoch nachgewiesen werden, dass der erkrankte Versicherte nicht reisefähig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er in einer Klinik behandelt werden muss. Der Versicherungsschutz bleibt dann erhalten, bis die Heilbehandlung soweit abgeschlossen ist, dass die Rückreise angetreten werden kann.
Ein Rücktransport nach Deutschland von eigentlich reiseunfähigen, beziehungsweise gehunfähigen erkrankten Versicherten ist auch nicht ein normaler Bestandteil der üblichen Krankenvollversicherung in der Privaten Krankenversicherung. Dieser muss immer als zusätzliche Vereinbarung eigens in den Vertrag mit aufgenommen werden.
Die Auslandskrankenversicherung
In den Ländern der EU bedürfen Versicherte der PKV keiner Auslandskrankenversicherung, da ihre Versicherungsansprüche uneingeschränkt bei deutschem Wohnort erhalten bleiben. Für einen längeren Auslandsaufenthalt in nicht europäischen Staaten, kann die Auslandskrankenversicherung noch gesondert mit dem Versicherer abgeschlossen werden. Es gibt Versicherer der PKV, die hierfür sehr lange Zeiträume gewähren. Auf solche Möglichkeiten sollte auch gleich bei den Vergleichen für die PKV im Internet geachtet werden, besonders, wenn mit Auslandsaufenthalten längerer Dauer zu rechnen ist.
Wird auch der Wohnsitz ins Ausland verlegt, so erlischt eigentlich der Vertrag mit der Privaten Krankenversicherung. Nach einer Rückkehr kann der Versicherte wieder beim gleichen Versicherer aufgenommen werden. Es kann mit der Privaten Krankenversicherung aber auch eine Vereinbarung über eine Anwartschaft getroffen werden. Dann wird der abgeschlossene Vertrag zu den gehabten Bedingungen nach der Rückkehr nach Deutschland wieder aufgenommen.
Nicht erforderlich ist für Versicherte der Privaten Krankenversicherung eine einfache Reisekrankenversicherung, wie sie für GKV Versicherte zu empfehlen ist.