Die Leistungen bei häuslicher Pflege

Die Leistungen innerhalb der häuslichen Pflege werden nach Sach- und Geldleistungen unterteilt. Werden Sachleistungen gewählt, dann übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege. Die Leistungen werden entsprechend der Pflegestufe/dem Pflegegrad direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Anstatt einer Sachleistung kann der Pflegebedürftige auch Pflegegeld beantragen, von diesem Geld können Angehörige, Bekannte oder Nachbarn für Pflegemaßnahmen bezahlt werden. Auch hier richtet sich die Höhe des Pflegegeldes der Pflegestufe/dem Pflegegrad.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, eine Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld zu kombinieren. Beispiel: Tages- bzw. Nachtpflege als teilstationäre Pflege in Ergänzung zur häuslichen Pflege.

Ist eine häusliche Pflege nicht mehr vollumfänglich möglich, kann eine vorübergehende vollstationäre Pflege zur Ergänzung der häuslichen Pflege gewählt werden (sog. Kurzzeitpflege). Ist auch diese Form nicht mehr möglich, kommt nur noch die Pflege in einem Pflegeheim oder in einer speziellen Einrichtung für Behinderte in Frage.

Die jeweiligen Leistungen richten sich dabei stets nach der individuellen Pflegebedürftigkeit des Betroffenen (und entsprechend der Einteilung in einer Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad).

 

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