Sowohl gesetzlich Versicherte als auch privat Versicherte haben im Rahmen einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, sich mit einem zusätzlichen Krankengeld finanziell abzusichern.
Die Krankengeldversicherung ist eine Leistung der privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Krankengeldes bestimmt der Versicherte selber, jedoch darf sie nicht über der Höhe des eigenen Einkommens liegen.
Das Krankengeld für gesetzlich Versicherte und privat Versicherte
In Deutschland gibt es unzählige Versicherungen und Versicherungsarten, die fast alle dem Zweck der Absicherung und der Vorsorge gelten. Außer bei gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen oder Pflichtversicherungen hat jeder Versicherungsnehmer die freie Wahl, sich für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen und für auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Tarife zu entscheiden. In der GKV Pflichtversicherte haben jedoch auch wie Privatversicherte die Möglichkeit, sich mit privaten Zusatzversicherungen abzusichern. Die finanzielle Sicherheit steht dabei fast immer im Vordergrund. Um sich bei Krankheit finanziell abzusichern, ist ein zusätzliches Krankengeld natürlich die beste Möglichkeit. Der Unterschied beim Krankengeld zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung ist kaum miteinander zu vergleichen. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhält der Versicherte 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Im Anschluss daran tritt ab der 7. Woche das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung in einer Höhe von maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes oder 70 Prozent des Bruttoverdienstes an die Stelle der Lohnfortzahlung. Es wird jedoch nur bis zu 78 Wochen gezahlt, was gerade bei schweren Krankheiten oder Langzeitkerkrankungen zu finanziellen Problemen führen kann. Allerdings muss vom Krankengeld auch der Arbeitgeber-Anteil zu den Sozialabgaben vom Versicherten geleistet werden. Versicherte der privaten Krankenversicherung profitieren dagegen vom Krankengeld als Lohnersatz.
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» Zum PKV - VergleichDas Krankengeld der Privatversicherten
Die private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten eine Krankengeldversicherung mit vielen Vorteilen für die Versicherten. Mit der Krankengeldversicherung soll der Verdienstausfall aufgefangen werden, damit der Versicherte in Ruhe wieder gesund werden kann. Die Krankengeldversicherung können alle Personen im Alter von 16 bis 65 Jahren abschließen, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und entweder angestellt oder selbstständig sind. Mit einer Krankengeldversicherung sind immer nur eine Person oder mehrere Einzelpersonen versichert. Sind mehrere Personen mit einem Versicherungsvertrag versichert, müssen sie alle einzeln und namentlich aufgeführt werden. Der Versicherungsvertrag wird je Versicherten und Tarif für ein Versicherungsjahr abgeschlossen. Eine stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr erfolgt nur, wenn der Versicherte seinen bestehenden Vertrag nicht bei Einhaltung der Kündigungsfrist rechtzeitig schriftlich kündigt. Wie bei vielen Versicherungen ist auch bei der Krankengeldversicherung eine Wartezeit erforderlich. Sie beträgt drei Monate. Besondere Wartezeiten von acht Monaten gibt es allerdings bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie für Entbindungen und Psychotherapie. Bei unfallbedingtem Arbeitsausfall entfällt die Wartezeit selbstverständlich. Versicherte der privaten Krankenversicherung haben jedoch auch die Möglichkeit, bei der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses mit einem entsprechenden Formular einen Wartezeiterlass für Krankengeld als Lohnersatz zu erwirken.
Versicherte der privaten Krankenversicherung legen die Höhe ihres Krankengeldes selber fest
Ein wesentlicher Vorteil der privaten Krankengeldversicherung ist, dass der Versicherte die Höhe seines Krankengeldes und ab wann es gezahlt werden soll, selber festlegt. Bei der Berechnung des Krankengeldes sollten Versicherte nicht knausern, denn wenn die Lohnfortzahlung erstmal wegfällt, laufen dennoch die regelmäßigen Kosten, die beglichen werden müssen, weiter. Das zu versichernde Krankengeld als Lohnersatz kann mit einer leichten Formel schnell errechnet werden. Dabei sollte das Nettoeinkommen einfach durch 30 geteilt werden und schon ist der optimale Krankengeldsatz für die private Krankengeldversicherung ermittelt. Das Krankengeld als Lohnersatz wird für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit und auch bis zu einem möglichen Renteneintritt in gleichbleibender Höhe geleistet. Für Angestellte, die eine private Krankenversicherung haben, kann das Krankengeld ab dem Tag gezahlt werden, von dem an die Lohnfortzahlung wegfällt. Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, müssen sie die Höhe ihres Krankengeldes anders kalkulieren. Sie können sich das Krankengeld schon je nach Tarif ab dem ersten Krankheitstag zahlen lassen, was jedoch wegen der hohen Kosten nicht unbedingt empfehlenswert ist. Günstiger wird die Krankengeldversicherung, wenn das Krankengeld erst ab dem 14. oder gar 21. Krankentag gezahlt wird. Für Beamte dagegen lohnt sich keine private Krankengeldversicherung, denn sie erhalten während der gesamten Dienstunfähigkeit wegen Krankheit ihre Bezüge zu 100 Prozent weiter. Ein weiterer Vorteil der privaten Krankengeldversicherung ist für Versicherte, dass das Krankengeld gänzlich steuerfrei ist. Das Krankengeld als Lohnersatz muss also nicht als Einnahme bei der Steuererklärung aufgeführt werden. Auch sind von diesem Krankengeld keine Sozialabgaben zu leisten. Doch trotz aller Vorteile einer privaten Krankengeldversicherung sollte vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden, denn nicht immer ist die günstigste Versicherung auch gut oder ausreichend.