Professionelle Zahnreinigung – Kostenübernahme
Kosten für die professionelle Zahnreinigung
Gesunde Zähne sind wichtig – entsprechend empfehlen Zahnärzte zusätzlich zur halb/jährlichen Kontrolle eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Diese Zusatzleistung wird entweder vom Zahnarzt bzw. durch geschultes Praxispersonal durchgeführt. Mit speziellen Geräten werden Beläge entfernt, die Zähne aufpoliert und fluoridiert. Die professionelle Zahnreinigung dient nicht nur der Vorbeugung gegen Karies und Parodontitis, sondern wirkt gleichermaßen kosmetisch. Verfärbungen von Kaffee, Tee oder Nikotin lassen sich mildern bzw. entfernen.
Empfohlen wird, die professionelle Zahnreinigung ein- bis zweimal im Jahr durchführen zu lassen. Abschließend erhalten Patienten noch eine hilfreiche Beratung in Sachen Zahnhygiene.
Viele Krankenkassen bieten inzwischen Zuschüsse zur PZR.
Inhaltsverzeichnis
Professionelle Zahnreinigung: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Weiterhin ist die professionelle Zahnreinigung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Indes bieten einige Krankenkassen mittlerweile Zuschüsse an, u. a. über Bonusprogrammen, Gesundheitskonten oder über besondere Tarife. Preislich liegt die PZR im Schnitt bei ca. 80 Euro, bisweilen werden 100 Euro verlangt. Mehr sollte in der Regel nicht anfallen. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 10 Euro und dem kompletten Betrag. Kostenlos ist die professionelle Zahnreinigung meist nur 1 x im Jahr, wenn die Kosten übernommen werden.
Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung?
Alle Daten stammen aus dem Jahr 2017. Für aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Krankenkasse
Unsere Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen, die eine professionelle Zahnreinigung fördern. Nicht aufgeführt sind geschlossene Betriebskrankenkassen.
Einige Krankenkassen haben sich nicht an unserer Abfrage beteilgt und die Angaben ließen sich nicht anderweitig verifizieren. In diesen Fällen haben wir die Kassen mit k. A. (keine Angabe) gekennzeichnet.
Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Ersatzkassen (EK) und Knappschaft
Innungskassen
Betriebskrankenkassen (BKK)
Tarife für Krankenzusatzversicherungen vergleichen
Krankenzusatzversicherungen ergänzen den Versicherungsumfang und Leistungskatalog des gesetzlichen Grundschutzes und bieten Ihnen individuelle Leistungsbausteine, die es sonst nur in der privaten Krankenversicherung gibt. Ein kostenloses und unverbindliches Angebot für die von Ihnen gewünschte Krankenzusatzversicherung können Sie hier bei der Finanzen.de AG anfordern, welche auch die Versicherungsvermittlung übernimmt:
Abkürzungen:
1) über Prämien/Bonussystem
2) im Rahmen eines limit. Gesundheitskontos
3) Treuebonus: Verdopplung auf 500 €/Jahr
4) kostenfrei in Partnerpraxen, bei eigenem Zahnarzt ggf. Zuschuss
5) vergünstigte Konditionen bei Kooperationspartner
6) alle zwei Jahre
k. A. = keine Angabe
+ = ja
– = nein
Bundesländer – Abk.
BW = Baden-Württemberg
BY = Bayern
BE = Berlin
BB = Brandenburg
HB = Bremen
HH = Hamburg
HE = Hessen
MV = Mecklenburg-Vorpommern
NS = Niedersachsen
NW = Nordrhein-Westfalen
RP = Rheinland-Pfalz
SL = Saarland
SH = Schleswig-Holstein
SN = Sachsen
ST = Sachsen-Anhalt
TH = Thüringen
Geschlossene Betriebskrankenkassen – nicht aufgelistet
BKK Aesculap, BKK BPW Bergische Achsen KG , BKK B. Braun Melsungen AG, BKK der MTU Friedrichshafen, BKK Deutsche Bank AG, BKK EVM, BKK EWE, BKK GRILLO-WERKE AG, BKK Groz-Beckert, BKK KARL MAYER, BKK KBA, Krones BKK, BKK MAHLE, BKK Miele, BKK Rieker.Ricosta.Weisser, BKK Pricewaterhouse-Coopers, BKK RWE, BKK Salzgitter, BKK STADT AUGSBURG, BKK Voralb, BKK Würth, BMW BKK, Daimler BKK, Ernst & Young BKK, Merck BKK, Südzucker BKK, Wieland BKK