Eine Zahnzusatzversicherung sollte immer so früh wie möglich abgeschlossen werden. Zum einen sind dann die Zähne meist noch gesund und gut erhalten und zum anderen lässt sich so ein besserer Tarif finden, der auch spätere Behandlungen von Zahnerkrankungen in seinen Leistungen hat.

Nicht jede Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten bei Parodontitis. Welche private Krankenversicherung die Kostenerstattung für Zahnerkrankungen übernimmt, ist in den einzelnen Tarifen der Versicherungsanbieter zu finden.

Zahnerkrankungen und ihre Versicherungsmöglichkeiten

Fast jeder hat irgendwann schon einmal mehr oder weniger ernsthafte Probleme mit seinen Zähnen gehabt. Wer bisher jedoch noch verschont geblieben ist, muss später einmal damit rechnen, dass es zu Zahnproblemen oder zu Zahnerkrankungen kommen könnte. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Rahmen ihrer medizinischen Grundversorgung, die jedem gesetzlich Versichertem in gleichem Umfang zusteht, festgesetzte Zuschüsse bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz an, doch wer sich darüber hinaus noch zusätzlich versichern möchte, kann dies mit einer Zahnzusatzversicherung tun. Das hat viele Vorteile. Zum einen ist eine bessere und vom Material für Zahnersatz hochwertigere Behandlung möglich und auch die Kostenrückerstattung ist deutlich höher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sollte unbedingt geprüft werden, welche Leistungen im gewählten Tarif enthalten sind. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kann bei der privaten Krankenversicherung der Tarif frei gewählt werden beziehungsweise können weitere zusätzliche versicherungstechnische Vereinbarungen vertraglich geregelt werden.

Parodontitis ist eine der häufigsten Zahn- und Zahnfleischerkrankungen

Die Anzeichen für Parodontitis sind schmerzfrei. Parodontitis wird durch entzündliche Reaktionen des Körpers und einer Entzündung des Zahnhalteapparates ausgelöst. Da die Entzündung meist chronisch verläuft, wird zwangsläufig der Kiefer mit angegiffen und zerstört. Die Folge ist der Verlust eines oder gar mehrer Zähne. Wird die Parodontitis vom Zahnarzt schon im Anfangsstadium festgestellt, ist die Paradontalbehandlung von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Sie übernimmt nur dann die Kosten, wenn die Taschentiefe mehr als 3, 5 mm beträgt. Viele der Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Parodontalbehandlung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht dafür aufkommt. Da bei fast allen Zahnzusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird, sollte schon im Antragsformular die Frage nach Zahnerkrankungen, wie beispielsweise Problemen mit Parodontitis, entsprechend beantwortet werden. Auch ein ausführliches Gutachten über den tatsächlichen Zustand der Zähne kann vom behandelnden Zahnarzt verlangt werden. Wer sich bei Antragstellung bereits in einer Parodontalbehandlung befindet oder diese früher schon über sich ergehen lassen musste, hat es deutlich schwerer, eine Zahnzusatzversicherung zu finden, die Parodontitis mit versichert. Diese Personen solten darüber nachdenken, ob eine Zahnzusatzversicherung ohne eine Gesunheitsprüfung für sie in Frage kommen könnte. Doch auch bei einer Zahnzusatzversicherung ohne eine Gesunheitsprüfung werden nur für Schäden Kostenerstattungen fällig, wenn diese nicht schon vor der Antragstellung bekannt waren. Nicht jede Versicherung erstattet für bekannte und bereits fortgeschrittene Zahnerkrankungen die Kosten.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Welche Zahnerkrankungen werden noch von der Zahnzusatzversicherung übernommen?

Je nach Versicherer gibt es Tarife, die auch weitere Zahnerkrankungen mit versichern. Karies ist eine Entzündung der Zahnwurzel. Wird Karies nicht schon im Anfangsstadium behandelt, kann sich die Zahnwurzel bakteriell entzünden. Mit einer Wurzelbehandlung kann der betroffene Zahn möglicherweise erhalten werden. Doch die Wurzelbehandlung wird nur noch in bestimmten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Einige private Krankenversicherungen bieten auch den Versicherungsschutz für oder bei Karies. Bruximus ist eine der Zahnerkrankungen, die unter ihrem gebräuchlichen Namen, Zähneknirschen, bekannt ist. Zähneknirschen wird durch Stress verursacht und hauptsächlich nachts und unbewusst gemacht. Durch das Zähneknirschen können Zähne und Kiefer allmählich geschädigt werden. In der Zahnzusatzversicherung können sowohl eine Knirscher- oder Aufbissschiene als auch Kieferortopädische Leistungen versichert werden. Allgemein sind in der Zahnzusatzversicherung nur die Schäden an den Zähnen versichert, die während der Vertragslaufzeit neu auftreten. Da durch das Zähneknirschen erst nach Jahren Schäden entstehen können, gibt es Versicherer, die die Folgekosten wie Zahnersatz dafür übernehmen. Als Fazit muss gesagt werden, dass es viele Zahnerkrankungen gibt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Grundversorgung übernommen oder bezuschusst werden. Doch nicht alle Zahnerkrankungen können auch in einer privaten Krankenversicherung versichert werden. Dies gilt insbesondere für Zahnerkrankungen, die bereits vorhanden sind und behandelt wurden oder eine geplante Behandlung bevorsteht. Keine Zusatzversicherung erstattet die Kosten für laufende Behandlungen bei Vertragsabschluss. Deshalb ist es empfehlenswert, sich gerade bei vorhandenen Zahnerkrankungen zu informieren, ob und wie weit Folgeschäden oder daraus resultierende weitere Zahnerkrankungen mitversichert werden können. Auch ein Versicherungsvergleich gibt Aufschluss über die angebotenen Leistungen der jeweiligen Zahnzusatzversicherung. Es sollte nur die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, die auf die eigenen Anforderungen angepasst ist.

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