Die Private Krankenversicherung

Auch im Bereich der Privaten Krankenversicherung werden künftige Unisex-Tarife zu weitreichenden Veränderungen führen. Bestanden in der Vergangenheit zwischen den Geschlechtern Prämienunterschiede von bis zu 20 Prozent, darf es künftig keine Unterscheidungen mehr geben. Die Einführung der nunmehr einheitlichen Tarife kann beim einen oder anderen Versicherer dazu führen, dass Frauen künftig günstigere Beiträge erhalten. Wer sich bereits vor dem Stichtag versichern will, der sollte darauf achten, dass sein Vertrag auch eine so genannte Anwartschaftsversicherung in Hinsicht auf die einheitlichen Tarifbedingungen beinhaltet. Für diesen Fall steht dem Versicherungsnehmer das Recht zu, einen Wechsel aus dem bereits bestehenden Vertrag zu einem kostengünstigeren neuen Unisex-Tarif zu vollziehen.

Da auf Grund der gesetzlichen Lage in Deutschland Krankenversicherungspflicht für Jedermann besteht, können sich Versicherungsnehmer auf diese Weise noch bis zum 21. Dezember 2012 ihren bereits bestehenden Vertrag zu den alten günstigen Konditionen sichern. Ob sich für den Einzelnen eine Absicherung durch eine gesetzliche oder private Kasse rentiert, hängt dabei stets vom Einzelfall ab. Wer sich allerdings für den privaten Versicherungsschutz entscheidet, erhält durch seinen Versicherer nicht nur ein umfangreiches und bedarfsgerechtes Leistungsangebot, sondern zudem auch noch eine lebenslange Leistungsgarantie. Die private Absicherung kann zum Beispiel Extras wie Psychotherapie, alternative Heilmethoden oder gar Brillenversicherungen beinhalten.

Was der Versicherungsnehmer einmal gewählt und von seinem Versicherer vertraglich festgelegt wurde, darf als Leistung nicht mehr gekürzt werden. Ein weiterer Vorteil zu den gesetzlichen Kassen liegt darin, dass private Versicherer keine einkommensabhängigen Prämien erheben, vielmehr hängt es vom Versicherten ab, entsprechende Bausteine zu wählen, die er auch tatsächlich benötigt. Interessierte erfahren dabei alle Details über einen entsprechenden Krankenkassen-Angebots-Vergleich. Wer als privat Versicherter einen Wechsel anstrebt, der sollte allerdings einige wichtige Punkte beachten. Denn neben dem Anbieterwechsel ist auch ein Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer möglich. Wichtig ist es vor allem, dass alle erworbenen Rechte wie zum Beispiel Rückstellungen nicht verloren oder gekürzt werden.

Daher sollten vor jedem Anbieterwechsel auch die entsprechenden Alternativen durch den Versicherten geprüft werden. Wer sichergehen will, der liest sich in die Vertragsbedingungen seines Vertrages ein, um auf diese Weise festzustellen, wie die Kündigungsfrist oder Sonderkündigungen festgelegt sind. Vor jedem Wechsel sollte über einen Krankenkassenvergleich festgestellt werden, welche Private Krankenkasse welche Tarife mit denjenigen Leistungen bietet, die vom Versicherten gewünscht werden. Ein Wechsel eignet sich aber auch für bestimmte Berufsgruppen wie Selbständige oder Beamte, aber auch für Angestellte sowie junge und gesunde Personen. Wer sich dann letztlich für eine Kündigung seines privaten Anbieters entscheidet, sollte in jedem Fall zuerst diese Kündigung an seine alte Kasse schicken und um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass eine Vertragskündigung immer erst zu dem Zeitpunkt wirksam wird, wenn gegenüber dem alten Versicherer eine neue Krankenvollversicherung nachgewiesen wird.

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Erst danach sollte ein Annahmeantrag bei der neuen Krankenkasse gestellt werden. Sollte es sich um einen privaten Anbieter handeln, dann wird vor dem Beitritt in aller Regel eine Gesundheitsprüfung durchzuführen sein. Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, sollte auch überlegen, ob ein Wechsel für die Familienmitglieder sinnvoll erscheint, denn auch diese sollten mitversichert werden. Einen Aufnahmeantrag für die Familienmitglieder hat grundsätzlich der Hauptversicherte zu stellen. Ist die Kündigung erst einmal wirksam, können Versicherte ab diesem Zeitpunkt auch ihre Leistungen beziehen. Eine Ausnahme gilt lediglich für einige Zusatztarife oder Zusatzversicherungen, bei denen der Versicherte Wartezeiten beachten muss.