Auch beim Unisex-Riester lassen sich Steuern sparen
Immer mehr Menschen müssen heute Vorsorgekapital neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich in andere Modelle investieren. Eine Möglichkeit dabei ist, sein Geld in Unisex-Riester anzulegen – eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, um sich finanziell auf den Ruhestand vorbereiten zu können. Auch wenn diese Möglichkeit nicht für alle Menschen gleichermaßen sinnvoll ist, so hilft der Staat bei der Riesterrente neben der Rentenvorsorge auch noch mit zusätzlichen Steuervorteilen und Zuschüssen. Den Zuschuss erhalten alle Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. In diesen Personenkreis fallen neben den Angestellten und den Empfängern von Arbeitslosengeld auch versicherungspflichtige Selbständige sowie bestimmte Handwerkergruppen.
Nicht in den Genuss der Zuschüsse kommen alle nicht versicherungspflichtigen Selbständigen, Mini-Jobber sowie Pflichtversicherte in Einrichtungen einer berufsständischen Versorgung (zum Beispiel Apotheker). Lediglich bei den Mini-Jobbern gibt es eine Ausnahme. Verzichtet dieser Personenkreis nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit, dann besteht wieder die Möglichkeit, sich über die Riesterrente zu versichern. Die beiden Vorteile, die hieraus gezogen werden können, sind dann entweder die staatlichen Zuschüsse oder die Steuerersparnisse, die sich insbesondere dann für Besserverdienende lohnt. Die Zulagen, die die Berechtigten erhalten, können sowohl als Grundzulage, als Kinderzulage und als Einsteigerbonus gewährt werden. Die Grundzulage selbst beträgt pro Person 154 Euro jährlich.
Bei Unisex-Riester besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass sich beide Partner versichern lassen. In diesem Fall erhält zum Beispiel ein Ehepaar dann 308 Euro pro Jahr. Sind Kinder vorhanden, erhalten diese eine Zulage in Höhe von 300 Euro. Kinder, die vor dem Jahre 2008 geboren wurden, erhielten lediglich 185 Euro. In den Genuss des Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten all diejenigen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und eine Riesterrente noch vor ihrem 25. Lebensjahr abschließen. Grundsätzlich erhaltern jedoch nur diejenigen Personen eine Zulage, wenn sie als rentenversicherungspflichtige Beschäftigte 4 Prozent ihres vorjährigen Einkommens in ihre Riesterrente investieren. Der Höchstbetrag, der investiert werden kann, liegt bei 2.100 Euro. Eine Ausnahme hiervon bilden Menschen in Elternzeit sowie Geringverdiener und Arbeitslose. Sie müssen lediglich einen Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro einzahlen, um in den Genuss der Zulage zu kommen.
Die Möglichkeit der Steuerersparnis durch Riesterverträge ergibt sich insbesondere für Besserverdiener dadurch, dass innerhalb der Einkommensteuerklärung alle Aufwendungen für die Riesterrente als Sonderausgaben geltend gemacht werden können (Beilage AV). Allerdings gilt auch hier seit dem Jahre 2008 ein maximaler Abzugsbetrag von 2.100 Euro. Ob sich ein Sonderausgabenabzug für Besserverdiener jedoch mehr lohnt als die Zulage, kann nicht pauschal gesagt werden. Die Antwort hängt letztlich vom Steuersatz und vom Einkommen des Riestersparers ab. Die Günstigerprüfung wird vom Finanzamt berechnet und festgestellt. Für den Fall des Sonderausgabenabzuges reduziert sich das zu versteuernde Einkommen.
Ob sich eine Vorsorge durch Riestervertrag lohnt, gilt somit im Einzelfall genau zu prüfen. Wie hoch die Vorteile durch Riester ausfallen, kann nämlich heute noch nicht gesagt werden, da es bislang noch keine Rentner gibt, die tatsächlich eine Riesterrente beziehen.
Hinweis: Die staatliche geförderte Altersvorsorge über die Rürup-Rente bietet sich besonders für Selbstständige an, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Aber auch für Arbeitnehmer ist dies eine Option, da Altersvorsorgebeiträge jährlich bis zur Höhe von 20.000 Euro (bei Eheleuten 40.000) zusammen mit den Rentenversicherungsbeiträgen steuerlich abgesetzt werden können. Allerdings wirken sich im Jahr 2012 nur 74 Prozent der Beiträge steuerlich aus. Dieser Prozentsatz erhöht sich bis 2025 um je zwei Prozent.