Gebührentarife für zahnärztliche Leistungen wurden überarbeitet

Die bisherige Gebührenordnung hatte 24 Jahre ihre Gültigkeit. Jedoch war sie kaum noch zu übersehen, vielfach unvollständig und war somit bei vielen Zahnärzten sowie Patienten kaum noch zu überschauen. Und selbst die privaten Versicherungen hatten ihre Mühe mit der entsprechenden Zuordnung der Gebühren.

Die Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen

In der Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen sind alle Tarife aufgeführt, mit denen die Leistungen abgerechnet werden sollen, die eine notwendige Verordnung überschreiten. Dies stellt nicht nur für die Krankenkassen eine Notwendigkeit für die Berechnung von Zuschüssen dar, sondern ist ebenfalls für die privaten Versicherungen sowie dem Patienten als sehr wichtig anzusehen. Denn mit der Gebührenordnung ist es möglich, dass die Zahnärzte nicht die Gebühren für bestimmte Leistungen nach eigenen Vorstellungen anrechnen können. Sie werden lediglich in der Höhe der GOZ, wie die Gebührenordnung abgekürzt benannt wird, erstattet. Dies schützt alle Beteiligten somit vor Missbrauch. Hierin sind in der Regel alle Kosten für Behandlungen und besondere Leistungen inbegriffen. Jedoch führte diese Aufstellung der Gebührentarife in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Verwirrungen und Missverständnissen. Der Grund dafür ist dabei sehr einfach erklärbar. Die Gebührenordnung wurde bereits im Jahr 1988 für die Berechnung zugrunde gelegt und ist seitdem nicht mehr verändert worden. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von neueren Behandlungsformen oder auch die professionelle Zahnreinigung über sogenannte analoge Behandlungen abgerechnet werden konnten, was die Zahl der Unklarheiten entsprechend ansteigen ließ.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Die Gebührentarife für die zahnärztlichen Leistungen wurden reformiert

Ebenso sind nach dem Jahr 1988 eine Vielzahl an Behandlungen erst entwickelt oder anerkannt worden. Dazu zählt beispielsweise der Knochenaufbau vor einer Implantation, der in den verschiedensten Möglichkeiten durchgeführt werden kann. Auch die Zahnfüllungen sind insgesamt hochwertiger geworden, und es kamen in den vergangenen Jahren die neuesten und schonendsten Technologien in den Praxen zum Einsatz. Dies diente nicht nur der Vereinfachung in den angewendeten Verfahren, sondern ebenfalls kann damit eine fast schmerzlose sowie bedarfsgerechte Behandlung des Patienten gewährleistet werden. Bisher war eine Direktabrechnung allerdings nicht möglich, weil die entsprechenden Punkte schlichtweg nicht vorhanden waren. Die Gebührenordnung aus dem Jahr 1988 war also somit nicht nur als überholt, sondern auch als komplett unvollständig anzusehen und die Überarbeitung grundsätzlich schon seit vielen Jahren fällig. Wäre dieser Umstand beizeiten aufgehoben worden, hätten möglicherweise eine Vielzahl von Abrechnungen um einiges schneller und präziser durchgeführt werden können. Und selbst für Patienten wären viele Positionen klarer ersichtlich gewesen und hätte nicht zu zeitraubenden Nachfragen geführt. Durch die Neuordnung der Gebührentarife sind gleichzeitig patientenfreundliche Zusätze integriert worden, die für mehr Transparenz sorgen. So wird durch die neue Gebührenordnung genauestens geregelt, welche Absprachen in einer Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten festgehalten sein müssen. Ebenfalls wird der Datenschutz der Patienten selbst hier weiter gestärkt. Die Weitergabe für die Rechnungserstellung durch Dritte dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Aber die Überarbeitung und Neufassung der Gebührentarife bergen nicht nur erfreuliche Aspekte für den Zahnarzt sowie für den Patienten, sondern werden in der Zukunft auch für einige Ärgernisse sorgen. Und dies besonders beim Versicherten, sofern er nicht über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügt.

Die überarbeiteten Gebührentarife weisen höhere Kosten aus

Trotz ständig steigender Kosten sind in der nun ungültig gewordenen Fassung die Punktwerte nicht entsprechend angepasst worden. Dies wurde nun mit der Überarbeitung geändert. Ebenso wurde die Freiheit der Berechnung durch den Zahnarzt gelockert. Er darf nun bei einer Behandlung in einer durchschnittlichen Schwierigkeit den 2,3fachen Gebührensatz berechnen. Bisher waren lediglich je nach Schwierigkeitsgrad lediglich das 1- bis 2,3fache zulässig. Allerdings darf der Durchschnittssatz nur dann weiter überschritten werden, wenn Besonderheiten dies erfordern. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Überschreitung, wenn dies mit dem Patienten vereinbart worden ist. Wer lediglich gesetzlich krankenversichert ist, darf in somit bereits mit einem höheren Eigenanteil rechnen. Denn Festkostenzuschuss, welcher von der Krankenkasse gezahlt wird, wurde nicht entsprechend angepasst, was bedeutet, dass die Mehrkosten an den Versicherten weitergegeben werden. Somit gewinnt eine private Zusatzversicherung wieder weiter an Bedeutung, mit der die Kosten erstattet werden können. Alle Arten von Zahnersatz gelten in Deutschland als sehr hochwertig, aber auch als sehr teuer. Und durch diese überarbeitete Fassung der Gebührentarife für Zahnbehandlungen steigen die Kosten noch weiter an. Je nach Art der Behandlung ist mit einer Steigerung bis zu 25 Prozent zu rechnen. Jedoch sind einige Zahnärzte und Zahnkliniken nicht bereit, ihre Preise im Rahmen der GOZ nach oben zu verändern, sondern versuchen, diese weiterhin stabil zu halten. Somit ist es für den Patienten vorab ebenfalls wichtig, sich vor der Behandlung, bei der ein Zahnersatz angedacht ist, mehrere Meinungen einzuholen und dort nach den Preisen zu fragen. Daher kann sich hierbei ohne weiteres ein nicht unerhebliches Sparpotenzial ergeben, welches sich auf allen Seiten positiv auswirken dürfte. Denn die freie Arztwahl wurde in der Neufassung der Tarifordnung für den Patienten erhalten.

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