Übernahme von Bergungskosten durch Krankenkasse

Rettungsmannschaft birgt verletzten Skifahrer
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Im Inlandsurlaub und bei der Ferienreise im Ausland kann es während der Skiferien schnell zu einem Unfall kommen. Nicht immer ist es dann möglich, dass die Bergung eines Unfallopfers auf dem Landwege, das heißt, mittels eines Krankenwagens, erfolgt. Dies kann logistische Gründe haben, weil das Gelände nicht dazu geeignet ist, aber auch praktische, weil die Bergungskräfte einen Hubschrauber zum Abtransport anfordern.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen je nach Land und Bergung einen unterschiedlich hohen Anteil dieser Bergungskosten für ihre Versicherten. Eine Komplettübernahme der Kosten für die Bergung beim Skiunfall ist jedoch im Normalfall nicht möglich, je nach Kasse kann die Kostenübernahme sogar ganz verweigert werden. Wir zeigen Ihnen daher, worauf Sie vor Ihrem Winterurlaub in Bezug auf ihre Krankenversicherung achten sollten und wie Sie sich richtig absichern können.

Unterschied zwischen Bergung und Rettung

Wenn es um das Thema Bergungskosten geht, ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer Bergung und einer Rettung zu machen. Hier ist oftmals das Zünglein an der Waage zu finden, wodurch es zu höheren Kosten für den gesetzlich Krankenversicherten kommt. Kommt es bei einem Skiunfall zu einer Verletzung, und das Unfallopfer kann nicht auf normalem Wege abtransportiert werden, kommt es zum Einsatz von Rettungshubschraubern. Aber: in diesem Fall liegt eine Bergung vor. Die Kostenübernahme wird dann selbst in Deutschland nur zu einem Teil von der Krankenkasse übernommen.

Anders sieht es manchmal, zumindest bei Skiunfällen im Inland, aus, wenn das Unfallopfer derart schwer verletzt ist, dass der Landweg zum nächstmöglichen behandelnden Krankenhaus zu weit wäre und die Gefahr besteht, dass der Verletzte dadurch gefährdet wäre. Ebenfalls zum Tragen kann hier der Punkt kommen, dass ein Krankentransport auf dem Gelände statt über den Luftweg eine Verschlechterung des Patientenzustands mit sich bringen könnte. Innerhalb von Deutschland werden die Rettungskosten dann meist komplett von der Krankenkasse übernommen. Im Auslandsurlaub kommt es dabei auf die jeweiligen Regelungen im Land selbst an, sowie auf die Vereinbarungen, die es zwischen diesen Ländern und Deutschland hinsichtlich der Kostenübernahme von Krankenkassen gibt.

Ist das Gelände, in dem der Skifahrer einen Unfall hat, hingegen schwer zugänglich, kann es sein, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernimmt, da hier wiederum zwischen Bergung und Rettung unterschieden werden muss. Ist der Abtransport nicht möglich, weil das Gelände einen solchen mit dem Krankenwagen nicht zulässt, muss der Hubschrauber zum Einsatz kommen. Hier kann es zu Einzelfallentscheidungen, aber auch zu Komplettablehnungen der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung kommen.

Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten

Bei der Übernahme von Bergungskosten kommt es oft darauf an, wie bereits oben geschrieben, ob ein Skiunfall im eigenen Land geschieht, oder ob es sich dabei um eine Auslandsreise handelt. In vielen Fällen übernehmen die Krankenkassen jedoch nur einen Teil der Kosten für die Bergung, was zu teuren Endrechnungen für den Patienten führen kann.

Für Unfallopfer ist es deshalb vor der Reise in den Skiurlaub wichtig, dass sie sich informieren, in welchem Falle ihre Krankenkasse die Kosten für eine Bergung übernehmen würde, und ob es überhaupt zu einer Kostenübernahme kommen würde durch die Kasse. Entsprechend sollten sich die gesetzlich Krankenversicherten dann entscheiden, ob und wo sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen, um für den Ernstfall vorgesorgt zu haben.

Versicherte bleiben auf hohen Restkosten sitzen

Wird keine Zusatzversicherung für die Übernahme von Bergungskosten bei Skiunfällen abgeschlossen, kann der "Spaß" zu einem teuren Ernst werden. Die Krankenkassen übernehmen je nach Bergung und Land, in welchem die Bergung durchgeführt werden muss, nur einen Teil der Kosten, oder verweigern eine Kostenübernahme ganz.

Dies bedeutet: am Ende bekommt der gesetzlich Versicherte die Rechnung, und muss die restlichen Kosten, die unterschiedlich hoch sein können, selbst tragen. Da hilft dann auch kein Meckern mit der Krankenkasse und die Drohung, die Versicherung zu wechseln. Denn: wer sich nicht rechtzeitig vor seinem Urlaub über die Kostenübernahme informiert, der muss am Ende den dicken Brocken schlucken, wenn es zu einem Skiunfall mit anschließender Bergung kommt.

Je nach Land unterschiedliche Regelungen

Bei der Kostenübernahme für die Bergung nach einem Skiunfall kommt es oft darauf an, wo der Unfall stattgefunden hat. Im Inland gelten hierfür mitunter ganz andere Regelungen als bei einem Auslandsurlaub. Aber: gesetzlich Krankenversicherte müssen davon ausgehen, dass sie so oder so auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben könnten, und sich deshalb überlegen, wie sie sich vorab zusätzlich absichern können.

Deshalb ist es empfehlenswert, sich vor dem Urlaub selbst bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, ob und wann eine Übernahme der Bergungskosten stattfinden würde. Hierfür gibt es bei den Kassen entsprechende Ansprechpartner, die eine Auskunft zum wichtige Thema Skiunfall im Land wie im Ausland und die Kostenübernahme dazu geben können.

Auslandsreisekrankenversicherung nicht unbedingt erforderlich

Beim Thema der Übernahme von Bergungskosten bei Skiunfällen stellt sich für Versicherte, die ins Ausland reisen wollen, natürlich die Frage, ob sie dafür am besten eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen sollten. Damit im Ernstfall die Kosten für die Bergung von der Versicherung übernommen werden.

Hierbei gilt jedoch, dass innerhalb von Europa die normale Gesetzliche Krankenversicherung in der Regel ausreicht, um im Ausland eine angemessene Behandlung zu erhalten. Eine zusätzliche Krankenversicherung für das Ausland ist somit meist nicht erforderlich, die Bergungskosten würden dabei außerdem nicht automatisch übernommen werden.

Das heißt: mit einer Auslandsreisekrankenversicherung ist man zwar bei einer Fernreise gut abgesichert. Innerhalb Europas ist der Versicherte damit jedoch doppelt versichert, und zahlt dann für zwei Krankenversicherungen, ohne einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu erhalten. Deshalb ist es bei der Übernahme von Bergungskosten nach Unfällen viel wichtiger, sich entsprechend gezielt abzusichern, was über eine private Krankenzusatzversicherung möglich ist.

Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen Bergungskosten

Wer in den Skiurlaub fahren will, und dabei rundum richtig versichert sein möchte, für den gibt es die Möglichkeit, eine Private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Dadurch ist es möglich, sich für den Ernstfall abzusichern, und am Ende nicht selbst auf den Kosten für eine Bergung sitzen bleiben zu müssen.

Solche Zusatzversicherungen sind gerade für Skifahrer zu empfehlen, die im Ausland auf Reisen und damit auf die Pisten gehen wollen. Aber auch im Inland kann sich der Abschluss einer solchen zusätzlichen Privaten Krankenversicherung lohnen, damit der Versicherungsschutz rundum gewährleistet ist. Gerade wenn man abseits der gängigen Pisten und/oder in unwegsamem Gelände auf Skiern unterwegs ist, ist dies auch innerhalb von Deutschland sehr zu empfehlen.

Hierfür gilt es, bei der eigenen Krankenkasse nachzuhaken, welche Kosten in welchem Fall übernommen werden, und welche Kosten der Versicherte im Falle eines Unfalls mit anschließender Bergung selbst übernehmen müsste. Damit im Anschluss daran die entsprechende Krankenzusatzversicherung gesucht werden kann, welche die restliche oder aber die komplette Übernahme der Bergungskosten vornimmt.

Fazit

Die Fahrt in den Skiurlaub ist bei vielen Bundesbürgern sehr beliebt. Immer wieder kommt es dabei aber auch zu schweren Unfällen, in deren Folge eine Bergung erforderlich ist. Solche Bergungen bringen immer hohe Kosten mit sich. Nicht jede Krankenkasse ist gewillt, diese Bergungskosten ganz, oder sogar nur teilweise, zu übernehmen. Es ist deshalb für Skifahrer dringend zu empfehlen, dass sie eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, um für den Ernstfall entsprechend abgesichert zu sein. Um am Ende nicht auf den Kosten, oder einem Teil davon, sitzen zu bleiben und diese selbst tragen zu müssen.

Private Zusatzversicherungen, welche die Kosten für Bergungen nach Unfällen ganz übernehmen, gibt es mittlerweile zahlreiche. Wir als Redaktion von Krankenkassen.net empfehlen, vor dem Abschluss einer solchen Zusatzversicherung einen Vergleich der entsprechenden Anbieter und Angebote vorzunehmen. Damit kann gesehen werden, welcher Versicherer den besten Versicherungsschutz zum günstigsten Preis, und damit ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für eine Krankenzusatzversicherung anbietet. Ohne eine solche Private Zusatzversicherung ist die Fahrt in den Skiurlaub möglicherweise eine im Nachhinein sehr teure Angelegenheit, was noch zu den Unfallschäden und Unfallfolgen dazukommt.

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