Vor Vertragsabschluss einer Krankenversicherung gründlich informieren!

Wer vor der Wahl steht, ob er einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse beitritt, sollte sich in jedem Fall zunächst gründlich informieren. Denn die beiden Versicherungssysteme unterscheiden sich in vielen Bereichen zum Teil erheblich. Damit der Wechsel auch für Sie als Versicherten vorteilhaft wird, sollten Sie die Angebote genau studieren.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung – erst informieren, dann abschließen

Ob es für Sie günstiger ist, eine gesetzliche Krankenversicherung zu wählen oder eine private, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass ein Arbeitnehmer, der sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sich zunächst einmal klarmacht, dass ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenkasse nur unter eng gesetzlich festgelegten Umständen möglich ist. So müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen dauerhaft deutlich gesunken ist. Außerdem dürfen Sie nicht älter als 55 Jahre sein. Unmöglich ist ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse für Menschen, die selbstständig sind oder von der Versicherungspflicht befreit wurden. Diese Personengruppe kann nur dann wieder in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden, wenn sie sich arbeitslos meldet. Um aus der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Kasse wechseln zu können, muss seine festgelegte Einkommensgrenze, die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, überschritten werden.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Freier Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist für Pflichtversicherte immer möglich

Unproblematisch ist es, wenn Sie als Pflichtversicherter von einer gesetzlichen Kasse zur nächsten wechseln möchten. Das einzige, was Sie dabei berücksichtigen müssen, ist, dass Sie nur zwischen Kassen wählen können, die für Ihren Wohnort zugelassen sind. Nun sollte man meinen, dass es sich gar nicht lohnt, zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen zu wechseln, da alle den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen unterliegen. Das ist zwar grundsätzlich richtig. 90 bis 95 % Prozent der Aufgaben, Rechte und Pflichten sind den Kassen sozusagen staatlich verordnet. Der geringe Teil an Eigenregie, der den Kassen bleibt, bietet jedoch auch für den Versicherten noch ein interessantes Feld, Geld zu sparen oder für den monatlichen Beitrag Zusatzleistungen kostenlos zu erhalten. Einige Kassen haben sich entschieden, den Versicherten, die ihre Kasse während eines Jahres nur wenig in Anspruch genommen haben, einen Teil ihres Jahresbeitrags als Bonus zurückzuerstatten. Andere gesetzliche Krankenkassen locken mit attraktiven nicht kostenpflichtigen Zusatzleistungen. Ein Vergleich lohnt sich also allemal. Hier bietet sich entweder ein persönliches Beratungsgespräch bei den Kassen an, die Sie in die engere Wahl gezogen haben oder eine Information über das Internet. Hier können Sie sich bequem einen Überblick verschaffen, wenn Sie die Satzungen der Kassen miteinander vergleichen. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse beenden möchten, gilt es, folgende Regelung zu berücksichtigen. Bevor Sie kündigen können, müssen Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied dieser Kasse sein. Wirksam wird die Kündigung zwei Monate nach Eingang Ihrer Kündigung bei der Krankenkasse. Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung auch eingegangen ist, sollten Sie sie auf jeden Fall als Einschreiben senden. Sollte Ihre Krankenkasse aber den monatlichen Beitrag erhöhen oder Zusatzbeiträge ankündigen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie sind nicht verpflichtet, eine Erhöhung Ihres Monatsbeitrages einfach hinzunehmen. Sollten Sie außerdem bei Ihrer Krankenkasse kostenpflichtige Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, verlängert sich die Bindungs- und Kündigungsfrist auf ein Jahr, in bestimmten Fällen auf bis zu drei Jahre. Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse.

Wartezeiten und Sperrfristen – nicht immer übernimmt die Kasse gleich nach dem Wechsel alle Kosten

Die private Krankenversicherung ist nicht wie die gesetzliche verpflichtet, jeden Antragssteller aufzunehmen. Bei den « Privaten » gelten andere Gesetze. Bei Antragstellung werden im Wesentlichen folgende Aspekte berücksichtigt : Das Eintrittsalter, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Vorerkrankungen. Die private Krankenkasse behält sich vor, dem neuen Versicherten « Wartezeiten » aufzuerlegen. Im Klartext bedeutet dies, dass ein neuer Versicherungsnehmer keinesfalls ab dem ersten Tag seiner Versicherungslaufzeit Anspruch auf alle Leistungen hat. Die so genannte « allgemeine Wartezeit » umfasst den Zeitraum von drei Monaten und gilt für die Bereiche « Krankheitskosten-,Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeld – Versicherung. Sollten Sie einen Wechsel zu einer privaten Krankenkasse planen, informieren Sie sich vor Vertragsunterzeichnung genau darüber, welche Leistungen Sie ab dem ersten Versicherungstag in Anspruch nehmen können und welche erst nach der Wartezeit. Des weiteren gibt es in der privaten Krankenversicherung auch die « besondere Wartezeit ». Sie dauert acht Monate, greift in den Bereichen « Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentageld-Versicherung für die Leistungsarten Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die « spezielle Wartezeit » berücksichtigt die Bereiche Pflegekrankenversicherung und Pflegeergänzungsversicherung. Hier beträgt die Wartezeit drei Jahre. Um hier keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es also dringend notwendig, die Vertragsbedingungen detailgenau zu hinterfragen und Ver-gleiche mit anderen Anbietern anzustellen. Auch « Sperrfristen » können zu einer zeitweiligen Nichtversorgung führen. Informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherung rechtzeitig, also wenn eine Änderung Ihrer wirtschaftlichen Lebensverhältnisse absehbar ist, darüber, was Sie zu welchem Zeitpunkt tun müssen.