Welche Möglichkeiten zur Krankenversicherung haben Auslandsrückkehrer
Seit einigen Jahren steigen die Zahlen der Auswanderer immer weiter an. Die Ursache ist in vielerlei Umständen zu sehen. Aber nicht immer wird der große Traum von der neuen Freiheit Wirklichkeit und der Auswanderer wird zum Auslandsrückkehrer. Welche Krankenversicherung nimmt diesen Personenkreis auf?
Der Traum vom Leben in einem anderen Land
Die Unzufriedenheit der Verbraucher steigt in den vergangenen Jahren stets weiter an. Dies liegt zu einen daran, dass sie auf beruflicher Ebene keinerlei Chancen mehr sehen, voran zu kommen. Viele sind bereits seit Jahren arbeitslos und finden hier keinen geeigneten Job, der zu ihnen passt. Andere wiederum sind mit dem gesamten System nicht mehr zufrieden und ärgern sich jedes Mal wieder auf das Neue, wenn neuerlich Kürzungen, Streichungen sowie weitere Belastungen auf sie zukommen, die ein weiteres Loch in die ohnehin schon arg gebeutelte Haushaltskasse reißen. Und noch andere haben schon immer den Traum gehegt, ihr weiteres Leben in einem anderen Land mit einer anderen Mentalität zu bestreiten. Kurzum sind die Gründe zum Auswandern vielfältig geworden, doch das soziale Leben steht bei allen irgendwo vordergründig. Nur leider erfüllt sich dieser Traum nicht bei jedem. Sehr häufig wird eine Auswanderung überstürzt vorgenommen, ohne sich mit den Chancen oder den Möglichkeiten in dem gewünschten Land auseinander zu setzen. Sie kommen häufig dort an, ohne in irgendeiner Form eine Arbeit oder eine Unterbringungsmöglichkeit zu besitzen. Die Sprachbarriere ist vielfach noch ein weiterer Grund für das Scheitern. Selbst in einen Nachbarland, wie es die Niederlande sind, von dem viele Menschen glauben, sprachlich schnell auf dem richtigen Weg zu sein, kann dann ein Hindernis darstellen. So ähnlich sich diese Länder auch sein mögen, die Mentalität ist selbst dort wieder eine andere. Wer sich also nicht genügend Zeit lässt für die Verwirklichung seines Traumes und entsprechende Vorkehrungen trifft, wird schon bald nach kurzer Zeit zur Rückkehr gezwungen sein. Aber wie sieht es dann aus, wenn die Rückkehrer aus dem Ausland in der eigentlichen Heimat wieder Fuß fassen wollen?
Die Versicherungspflicht greift auch für die Rückkehrer aus dem Ausland
Kehrt der Auswanderer aus dem Ausland zurück nach Deutschland und möchte wieder in seiner Heimat leben und arbeiten, muss er sich auch entsprechend wieder krankenversichern. Dazu gibt es einige Regeln, die eingehalten werden sollten. Wer vor der Auswanderung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert war, hat seit dem 01. April 2007 grundsätzlich das Recht, wieder bei seiner bisherigen Krankenkasse einzutreten. Sollte diese aus verschiedenen Grünen nicht mehr bestehen, kann er auch die sogenannte Rechtsnachfolgerin der bisherigen Krankenkasse wählen. Dies ist ein Recht für den Rückkehrer, aber keine Pflicht. Wenn eine andere Krankenkasse seinen Bedürfnissen besser angepasst ist, kann er natürlich auch dort die Pflichtversicherung auswählen. Etwas anders sieht es bereits bei der privaten Krankenversicherung aus. Wer vor der Auswanderung privat versichert war, wird so ohne weiteres nicht wieder den bisherigen Tarif erhalten können. Allerdings muss er trotzdem nicht auf die Aufnahme in seiner bisherigen privaten Krankenversicherung verzichten. Denn durch die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht müssen auch die privaten Versicherungsgesellschaften einen Standard- oder Basistarif für die Versicherten anbieten. Somit dürfen sie interessierte Verbraucher nicht mehr ablehnen, sondern müssen diese zumindest in dem Grundtarif aufnehmen. Dieser hat natürlich den Vorteil, dass schon eine etwas bessere Absicherung geboten wird, als es in der gesetzlichen Krankenkasse der Fall wäre. Dabei kommen etwa gleich hohe Beträge zum Tragen, die an die gesetzlichen Vorgaben angelehnt sind.
Wenn der Rückkehrer aus dem Ausland vor seiner Auswanderung nicht versichert war
Dass ein Auswanderer vor seiner Abreise nicht in irgendeiner Form krankenversichert war, ist zwar nicht der Regelfall, kann aber aus den verschiedensten Umständen dennoch vorkommen. Kehr dieser wieder in die Heimat zurück, hängt die jeweilige Zuordnung in die Krankenversicherungspflicht vom individuellen Einzelfall ab. Wer im Ausland selbständig oder freiberuflich tätig war und dies möglicherweise in Deutschland weiter verfolgen möchte, kann die private Krankenversicherung mit seinem Basistarif als Alternative auswählen. Wer auch im Ausland als Arbeitnehmer tätig war, für den wird nach der Rückkehr die gesetzliche Krankenversicherung in Frage kommen. Eine Absicherung bei einer Privatgesellschaft bietet sich ihm nicht. Grundsätzlich herrscht das Gesetz der Solidargemeinschaft, was bedeutet, dass die Absicherung in der Krankenversicherung umgehend durchgeführt werden muss. Es darf sich nicht erst versichert werden, wenn ein Krankheitsfall bereits eingetreten ist. In dem Fall sind nicht gezahlte Beiträge nachzuzahlen. Dies bedeutet im Ernstfall, solange Beitragsschulden bestehen, die möglicherweise auch noch eine nicht unerhebliche Höhe betragen, steht dem Auslandsrückkehrer lediglich eine Notversorgung zu. In der privaten Krankenversicherung darf darüber hinaus ein Prämienzuschlag erhoben werden, wenn der Beitritt zu spät erfolgt ist. Allerdings müssen keine Beiträge nachgezahlt werden, der Versicherungsschutz besteht nicht für den Zeitraum, in dem kein Vertrag abgeschlossen wurde. Aber schon alleine aus diesen Gründen sollte jeder Auswanderer bestrebt sein, umgehend nach der Rückkehr aus dem Ausland für eine Aufnahme in einer der ihm offen stehenden Krankenversicherungen zu sorgen. Nur dann ist im Krankheitsfall die bestmögliche Versorgung für den Patienten gewährleistet und unnötige, finanzielle Belastungen können von Anfang an ausgeschlossen werden.
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