Jeder privat Krankenversicherte hat Anspruch auf alle ambulanten Leistungen, die in seinem Versicherungspaket enthalten sind.

Nicht der Beitrag für die private Krankenversicherung sollte allein über die Leistungen entscheiden, sondern der Leistungsumfang, der mit einer Leistung angeboten wird. Gerade bei ambulanten Leistungen sollte nicht am falschen Ende gespart werden.

Ambulante Behandlungen richtig versichern

Die private Krankenversicherung als Vollkrankenversicherung oder als private Zusatzversicherung ist eine Absicherung bei einem privatrechtlichen Versicherungsunternehmen. In der privaten Krankenversicherung können sich alle in Deutschland lebenden Menschen versichern, für die auf Grund ihres Jahreseinkommens oder ihrer Berufszugehörigkeit wie Beamter, Freiberufler oder Selbstständiger keine gesetzliche Pflichtkrankenversicherung besteht. Der Versicherungsnehmer versichert sich gegen die Kosten, die durch Krankheit oder Unfälle entstehen, sowie für Kosten, die durch diagnostische oder vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Der Vertragabschluss für den Krankenvollversicherungsschutz wird beim Versicherungsnehmer vom Alter, Geschlecht, dem Gesundheitszustand, Beruf, Einkommen und den zu versichernden Leistungen abhängig gemacht. Die Leistungen, welche die private Krankenversicherung unter anderem im Falle von Erkrankung, Behandlung und Vorsorge anbietet, sind in einem Versicherungstarif zusammengefasst oder können zusätzlich mit abgeschlossen werden. Allerdings wird auch bei ambulanten Leistungen bei bestimmten, schon vorhandenen Erkrankungen oder bestimmten Krankheitsrisiken ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss seitens der privaten Krankenversicherung erhoben. Nur der Basistarif ist davon ausgeschlossen. Einen breiten Raum bei den Leisunggen nehmen die ambulanten Leistungen ein. Unter ambulante Leistungen sind alle Leistungen der privaten Krankenversicherung zusammengefasst, die keine stationäre Behandlung und Aufnahme erforderlich machen. Zu den wichtigsten Leistungen zählen die alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktikerbehandlungen sowie alternative Heilbehandlungen. Hilfsmittel, Heilmittel und Sehhilfen zählen ebenfalls, wie die Arznei- und Verbandmittel und die Physiotherapie, zu den ambulanten Leistungen der privaten Krankenversicherung.

Ambulante Leistungen mit optimalen Leistungsumfang

Alle privaten Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten ambulante und stationäre Leistungen bei Ärzten und Fachärzten an, wobei die ambulanten Leistungen ähnlich sind, wie die der gesetzlichen. Krankenversicherung. Ein entscheidender Unterschied zeigt sich jedoch im Umfang und möglichen Ergänzungen der ambulanten Leistungen. Der Beitrag sollte dabei nicht in jedem Fall das Hauptkriterium für den gewählten Versicherungstarif oder Leistungen sein. Gerade ambulante Leistungen sollten nach den eigenen Wünschen und Anforderungen des Versicherten individuell ausgewählt werden, um eine optimale Versorgung im Krankheits- und Genesungsfall zu bekommen. Die Kostenübernahme, die meist prozentual für ambulante Leistungen erfolgt, hängt vom gewählten Versicherungstarif ab. Gerade in ländlichen Gegenden und für ältere Versicherungsnehmer bieten sich als ambulante Leistungen natürlich Heilbehandlungen in Arztpraxen an, die auch Hausbesuche machen. Zusätzlich können Behandlungen in polyklinischen Abteilungen als ambulante Leistungen mitversichert werden. Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung können jederzeit den behandelnden Arzt auch ohne Überweisung wechseln und für ihre Behandlungen einen Heilpraktiker, Therapeuten und Masseure in Anspruch nehmen.

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Auch Operationen können ambulante Leistungen sein

Der Umfang der angebotenen ambulanten Leistungen mit einer Kostenübernahme oder Kostenrückerstattung schließt Röntgendiagnostik und ambulante Operationen mit ein. Auch die ambulanten Transportkosten sprechen für die umfangreichen Leistungen im ambulanten Bereich. Unter Krankentransporte sind alle Fahrten zum Arzt oder zu medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen mit dem Krankenwagen oder einem Taxi zu verstehen, die notwendig sind, wenn der Versicherte auf Grund seines Gesundheitszustandes nicht allein oder anders in der Lage ist, einen Arzt aufzusuchen. Die Kosten für Krankentransporte werden von der privaten Krankenversicherung voll übernommen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung meist nur sogenannte Generika, Ersatzmedikamente , die günstiger als die Originalpräparate sind, verschrieben werden, für die der Versicherte auch noch eine Zuzahlung leisten muss, erhält der Privatversicherte die Originalpräparate fast immer ohne Zuzahlung. Natürlich ist, wie in allen Bereichen des täglichen Lebens, auch beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung Vorsicht geboten. Bei vielen Angeboten und Versicherungstarifen werden die Behandlungen mit 100 Prozent ausgewiesen. Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass alle angegebenen Bereiche der ambulanten Leistungen automatisch mitversichert sind. Bei einem günstigen Versicherungstarif sind meist die teuren psychotherapeutischen Behandlungen nicht mitversichert. Sie müssen, genau wie Behandlungen beim Heilpraktiker als zusätzliche ambulante Leistungen vom Versicherten extra versichert werden, da die ambulanten Leistungen in Teilbereiche gegliedert sind. Aber jeder der vielen Teilbereiche kann als zusätzliche Leistung in den Versicherungstarif mit aufgenommen werden. Eine wichtige ambulante Leistung sind Impfungen. Sie dienen der Vorbeugung schwerer Krankheiten und sollten immer als ein Bestandteil der ambulanten Leistungen mit versichert werden. Versicherungsnehmer, die keine ambulanten Leistungen durch eigenes Fehlverhalten oder falsche Beratung verlieren wollen, sollten sich vor Abschluss des Versicherungsvertrages professionell beraten lassen oder bei einem Wechsel des Versicherungstarif einen Versicherungsvergleich vornehmen. Nur so kann eindeutig festgestellt werden, welche Leistungen auch wirklich versichert sind.