Den richtigen Pflegedienst für die persönliche Situation finden

Wer sich auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst begibt, sollte sich zuerst an die Pflegekasse wenden. Diese ist nämlich vom Gesetz her verpflichtet, dem Versicherten eine Liste aller zugelassenen Pflegedienste in der Region (inklusive Preisübersicht) zuzusenden.

Eine weitere Möglichkeit bieten die Branchenbücher über die Stichworte „Pflegedienst“, „Betreuungsdienst“, „Krankenpflege“ bzw. „Altenpflege“. Wer sich für Antworten aus dem Internet entscheidet, sollte sich nicht auf kostenpflichtige Betrugsangebote einlassen. Empfehlenswert ist jedoch die Pflegedienst-Datenbank unter der Adresse www.haeusliche-pflege-adressen.de.

Wer sich hingegen nicht sicher ist, ob man sich auf die Aussagen eines Internet-Anbieters verlassen kann, sollte weitere Informationen unter www.vz-nrw.de/mediabig/5698A.pdf abrufen. In dieser PDF bewerten Verbraucherzentralen sämtliche Internetseiten und warnen entsprechend vor Betrügereien.

In vielen Bundesländern haben die Kommunen auch so genannte Pflegebüros (ambulante Hilfezentren) eingerichtet, in denen sich Betroffene entsprechend informieren können, welche Organisation für die Pflegeberatung vor Ort zuständig ist.

Die Qualität der jeweiligen Pflegebüros reicht von sehr gut bis schlecht. Fachlich fundierter und umfassender sind die Informationen, die Betroffene bei der freien Wohlfahrtspflege einholen können. Das Leistungsspektrum reicht dabei von der ambulanten Pflege bis hin zu Kontakten zu Selbsthilfegruppen.

Natürlich kann es auch vorkommen, dass Betroffene nach einem spezialisierten Dienst suchen müssen. Hier müssen sich die Angehörigen an eine Pflegeeinrichtung wenden, die eine individuelle Pflege anbietet. Diese Pflegedienste benötigen dann nicht nur eine besondere Qualifikation auf ihrem Gebiet, sondern sollten auch an Weiterbildungen teilnehmen.

Spezielle Pflegeeinrichtungen werden zum Beispiel in der Kinderkrankenpflege, bei der Pflege von demenziell erkrankten Personen oder für Menschen benötigt, die an AIDS erkrankt sind. Hinzu kommen spezialisierte Pflegedienste für chronische Wunden oder für Patienten, die beatmet werden müssen.

Vor dem Vertrag steht das unverbindliche Beratungsgespräch

Noch bevor Kosten anfallen oder ein Vertrag mit einem Pflegedienst abgeschlossen wird, sollten Angehörige zusammen mit dem Pflegebedürftigen ein unverbindliches Beratungsgespräch suchen. Dieses Beratungsgespräch sollte zwingend in der häuslichen Umgebung stattfinden, damit sich der Pflegedienst ein Bild von der Pflegesituation machen kann.

Vor diesem Gespräch sollten sich Angehörige und Pflegebedürftige Gedanken machen, was der Pflegedienst leisten soll. Es geht dabei um die wichtigen Fragen:

Welche Leistungen benötigt der Pflegebedürftige?
Wie hoch ist der (zeitliche) Pflegebedarf?
Welche Aufgaben kann davon der Pflegedienst übernehmen?
Wo liegen die Stärken des Pflegedienstes?
Welche zusätzlichen Leistungen könnten für den Pflegebedürftigen hilfreich sein?
Mit welchen Kosten hat der Pflegebedürftige/die Angehörigen zu rechnen?

Bedenken Sie stets: Auch, wenn dem Pflegebedürftigen keine Pflegestufe zuerkannt wurde, darf der Pflegedienst rechtlich nur die mit den Kassen ausgehandelten Sätze abrechnen!

Aus diesem Grund sollten die Angehörigen des Pflegebedürftigen alle vereinbarten Leistungen in einem Pflegevertrag fixieren. Auch wenn sich später einmal herausstellen sollte, dass regelmäßig weitere Hilfestellungen notwendig sind, kann der Pflegevertrag immer an die neuen Leistungen angepasst werden!

Beispiel: Wird bei einem Pflegebedürftigen mehr als ein Körperteil gewaschen, dann darf als Gesamtleistung in diesem Fall bereits eine Ganzwaschung abrechnet werden.

Aber auch bei den Abrechnungsmethoden selbst haben Angehörige ein Wahlrecht. Je nach Pflegeaufwand kann entweder allein nach Zeitaufwand abgerechnet werden oder man vereinbart einen Festbetrag für die jeweiligen vertraglich festgelegten Leistungskomplexe.

Weitere Möglichkeiten: Man vereinbart die Abrechnung über Festbeträge für bestimmte vereinbarte Module oder es kommt zu Festbeträgen für Leistungskomplexe, die alleine abhängig sind von der Qualifikation des Personals.

 

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