Zahnweißung wird nicht von den Krankenkassen übernommen

Im Laufe der Zeit setzen sich auf den Zähnen allerhand Verfärbungen ab, die durch Kaffee, Tee oder Nikotin hervorgerufen werden. Ebenso lassen Bakterien und Zahnstein die Zähne unansehnlich erscheinen. Für eine Zahnweißung stehen dem Verbraucher die verschiedensten Möglichkeiten zur Verfügung.

Vielerlei Zahnbehandlungen werden von der GKV nicht mehr übernommen

Im Rahmen der verschiedensten Gesundheitsreformen, die bereits im Jahr 2004 ihren Anfang nahmen, wurden diverse Leistungen gekürzt oder sogar komplett entfernt. Dazu gehört unter anderem nicht nur die Kostenerstattung bei Zahnersatz, zu denen beispielsweise Kronen oder Brücken zählen und die lediglich mit Festzuschüssen bezahlt werden. Sondern ebenso wurde die professionelle Zahnreinigung oder die Zahnweißung vollends gestrichen. Die Kürzungen führen bei vielen Patienten nicht nur zu einem Unmut. Häufig können sich die Verbraucher die entsprechenden Behandlungen einfach nicht mehr leisten. Somit ist die Folge, dass die Zähne nicht nur ungepflegter aussehen, sondern ebenso werden eine Vielzahl von Erkrankungen gefördert, die sich nicht nur alleine im Mundbereich abspielen. Ursachen für diverse Erkrankungen der inneren Organe können ebenso von den Zähnen herrühren, wenn beispielsweise eine starke Parodontitis vorherrscht. Bei der Zahnreinigung wird von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nur noch die sogenannte Billig-Variante übernommen, die zu einer Vorsorgeuntersuchung dazu gehört. Hierbei handelt es sich um die Entfernung von Zahnstein. Allerdings wird auch hier die Kostenübernahme nur einmal pro Jahr gewährleistet. Muss sich der Patient ein zweites Mal im Jahr dieser Reinigungsmaßnahme unterziehen, dann ist diese dann in der Regel selber zu tragen. Jedoch setzen sich Bakterien und verhärtete Speisereste auch in den Zahntaschen sowie in den Zahnzwischenräumen fest und bedürfen der Entfernung. Hier jedoch wird der Patient bei der Behandlung, die bis zu 150 Euro kosten kann, kaum Zuschüsse oder gar die komplette Übernahme erwarten können.

Entstehende Kosten bei der Zahnbehandlung können gesenkt werden.

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Die Zahnweißung als Garant für ein strahlendes Lächeln

Ebenso gehört die Zahnweißung nicht zu dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. In einer professionellen Zahnreinigung ist die Weißung bereits automatisch enthalten, denn durch die gründliche Reinigung werden die Rückstände, welche für die Verfärbungen verantwortlich sind, komplett entfernt und sorgen für ein gesundes und strahlendes Lächeln. Nach der Behandlung werden die nun glatten Zähne entsprechend mit Fluorid überzogen, so dass neue Beläge es schwer haben dürften, sich umgehend wieder festzusetzen. Jedoch sollte die Zahnreinigung einmal im Jahr wiederholt werden. Aber ebenso zählen andere Methoden als Zahnweißung, wie das bekannte Bleaching, dazu. Hierbei handelt es sich um eine Methode, die Zähne optisch aufzuhellen und die Vergilbungen verschwinden dann. Die preisgünstigste Alternative ist sicherlich, mit einer entsprechenden Zahncreme zuhause die Zähne zu behandeln, wobei sich der Verbraucher genau an die Anweisungen halten sollte, um möglichen Schäden aus dem Weg zu gehen. Hier sind unterschiedliche Partikel beigemischt worden, so dass die Zähne optisch aufgehellt werden. Allerdings handelt es sich hierbei um einen langfristigen Weg und das Ergebnis fällt vielfach nur zufriedenstellend aus. Ebenso gibt es sogenannte Homeprodukte für das Bleaching, bei denen ebenfalls die Anwendung eine große Rolle spielt. Ein professionelles Bleaching, welches bereits direkt nach der Behandlung einen sehr guten Erfolg zeigt, wird in den jeweiligen Zahnarztpraxen als Zusatzleistung angeboten. Bei der Behandlung wird den Zähnen der Farbstoff entzogen, der sich für die Verfärbungen verantwortlich zeigt. Dies geschieht mit einem aufgetragenen Gel und stellt sich als eine aufwendige Behandlung dar. Jedoch ist sie in keinster Weise als schmerzhaft zu bezeichnen. In der Regel sollte die Behandlung am besten vom Fachmann durchgeführt werden, denn der Zahnarzt kann dabei sicherstellen, dass keinerlei Erkrankungen an den Zähnen vorhanden sind. Ist die Behandlung durchgeführt, hält sie bei einer entsprechenden Pflege bis zu drei Jahre. Dann müsste sie wiederholt werden. Aber die schonende Zahnweißung hat nicht nur einen kosmetischen Hintergrund, denn sie kann dabei einen wertvollen Beitrag zur Zahngesundheit darstellen. Da die Zähne nicht nur weiß, sondern auch glatt sind, haben Bakterien und Verfärbungen es um ein vielfaches schwerer, sich wieder ablagern zu können.

Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt selbst diese Kosten

Allerdings sind die Kosten für solch eine Zahnweißung nicht unerheblich. Je nach Art und Weise können hier bis zu 400 Euro fällig werden, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. In solch einem Fall bietet es sich an, über den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung nachzudenken, die bereits günstig im Tarif erhältlich ist. Denn die privaten Versicherungsanbieter haben diesen Bereich vielfach in ihren Leistungen integriert. Jedoch ist es sinnvoll, die verschiedensten Angebote der privaten Leistungsträger miteinander zu vergleichen, um sicherstellen zu können, ob ein Zuschuss oder gar die komplette Behandlung gezahlt wird. Ebenso kann auf diesen Weg genau die Absicherung gefunden werden, die individuell zu den eigenen Lebensumständen passt. Natürlich ist der Versicherte mit solch einer privaten Zusatzversicherung auch bei allen anderen Behandlungen, die beispielsweise einen Zahnersatz erforderlich machen, gut abgesichert. Um ihre Mitglieder zu halten, reagieren selbst immer mehr Krankenkassen auf die Bedürfnisse der Verbraucher und bieten Zusatztarife für die Zähne an. Selbst hier sollte vorab ein entsprechendes Angebot von der eigenen Krankenkasse eingeholt werden, um dieses dann mit den privaten Anbietern zu vergleichen.

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