520 Euro Job – wie steht es mit der Versicherungspflicht?

Als Minijobs gelten Tätigkeiten mit Monatseinkommen bis 520 Euro. Da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, sind auch Beschäftigte in Minijobs verpflichtet, krankenversichert zu sein. Dabei kann es sich um die gesetzliche Krankenversicherung über die Haupttätigkeit, Familienversicherung, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine PKV handeln.

Versicherungspflicht und Tätigkeit in Minijobs

Viele Menschen gehen neben ihrem Beruf einer Nebentätigkeit nach. Dabei handelt es oft um Minijobs. Unter Minijobs werden Tätigkeiten verstanden, die einen monatlichen Verdienst von höchstens 520 Euro erzielen. Der Arbeitgeber muss für die Beschäftigten in Minijobs einen Pauschalbeitrag an die Sozial- und Krankenversicherung abführen. Da es sich bei den geringfügigen Beschäftigungen um versicherungsfreie Arbeitsverhältnisse handelt, ergibt sich aus dieser Pauschale keine Versicherung für den im Minijob Beschäftigten. Die Pauschalbeiträge kommen lediglich den Versicherungsrücklagen zugute.

Wie muss sich ein Minijobber krankenversichern?

Mit der geringfügigen Beschäftigung in einem 520 Euro-Job erhält der Beschäftigte also keinerlei Versicherungsleistungen. Seiner Versicherungspflicht, die in Deutschland allgemein gilt, muss er somit über anderweitige Mitgliedschaften bei einer Krankenversicherung nachkommen.

Bei Nebenjobs: Krankenversicherung über Hauptberuf

Viele Minijobs werden als Nebenjobs ausgeübt. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer über seine hauptberufliche Tätigkeit sozial- und krankenversichert. Die ihm zustehenden Versicherungsleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung verändern sich durch den Nebenjob in geringfügiger Beschäftigung nicht.

Auch Krankenversicherung über Familienversicherung von Ehegatten oder Eltern möglich

Sehr häufig sind geringfügig Beschäftigte über die Familienversicherung des Ehegatten oder der Eltern beitragsfrei mitversichert. Für diese Familienversicherung sehen die Krankenkassen eine Einkommensbegrenzung vor. Vom Gesetzgeber wurde diese Grenze auf die Höhe der geringfügigen Beschäftigungen, also 520 Euro, festgelegt. Somit können Minijobber auch mit einem 520 Euro Verdienst in der Familienversicherung der Krankenkasse beitragsfrei verbleiben. Die Familienversicherung für Kinder über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt entweder bis zum 18. Lebensjahr oder bis zur Beendigung der Ausbildung.

Krankenversicherung bei ausschließlich per Minijob Arbeitenden

Die dritte Gruppe der Minijobber sind jene geringfügig Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob ausüben, jedoch weder eine weitere Tätigkeit noch eine Familienversicherung aufweisen können. Hier kommen verschiedene Versicherungswege infrage. Wird zum Beispiel von einem ALG II-Empfänger ein Minijob angenommen, da andere Tätigkeiten nicht zu finden waren oder aus Gründen der Kindererziehung und anderen Gründen nicht ausgeübt werden können, so wird vom Job-Center das Einkommen durch eine Zuzahlung aufgestockt und die Krankenversicherung übernommen. Wird der Minijob ausgeübt, da beispielsweise Vermögen den sonstigen Unterhalt sichert, muss sich der Arbeitnehmer über die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung selbst versichern.

Krankenversicherung bei Rentnern, die Minijob ausführen

Rentner, die einen Minijob ausüben, sind über den Rentenversicherungsträger in der GKV oder bei einer fortgeführten PKV versichert.

Krankenkassenvergleich hilft bei Suche

Wer als Minijobber arbeiten möchte und noch keine gesetzliche Krankenversicherung hat, kann unseren Krankenkassenvergleich nutzen, um die beste Krankenkasse zu finden:

Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Finanzen.de AG erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:

Midijobs, die Gleitzone

Als Gleitzone werden die so genannten Midijobs bezeichnet, die einen Monatsverdienst von mehr als 520 Euro bis zu 2.000 Euro erzielen. Innerhalb dieser Verdienstspannen besteht eine normale Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind prozentual an den Versicherungsbeiträgen beteiligt. Allerdings staffeln sich die Versicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer im Midijob nach dem jeweiligen Einkommen in Beitragssätzen von 11 % bis zu 21 %. Damit wurde abgesichert, dass nicht nach knappem Überschreiten der 520 Euro-Grenze bereits die volle Versicherungslast zu viel vom Einkommen verschlingt.

Minijob ohne Familienversicherung oder ähnliches? Dann ist Midijob oft besser

Wer einen Minijob ohne anderweitige Absicherung durch Familienversicherung, Rente oder Hauptberuf, ausübt, ist vielfach mit einem Midijob besser beraten, da er sich nicht mit einem hohen Beitrag freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern muss. In der Regel handelt es sich bei den Midijobs um Halbtagstätigkeiten.

Weniger Leistungen beim Minijob

Frauen, die einen Minijob ausüben und schwanger werden, haben zwar vollen Anspruch auf alle Vorsorge-, Geburtsvorbereitungs-, Gesundheits- und stationären Entbindungsleistungen der GKV, erhalten jedoch von der Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld. Es ist ein Antrag an das Bundesversicherungsamt zu stellen für die Zahlung von Mutterschaftsgeld. Der Unterschied zum Mutterschaftsgeld für voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten beträgt bis zu rund 1000 Euro.

Kein Krankengeld als Minijobber

Die Zahlung eines Krankengeldes seitens der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt für den Minijobber. Es besteht zwar der Anspruch an den Arbeitgeber auch die Entgeltfortzahlung während sechs Wochen der Krankheit, danach sind allerdings keine Leistungen zu erwarten.

Keine Pflegeleistungen als Minijobber

Aus der geringfügigen Beschäftigung in einem Minijob erwachsen auch keine Ansprüche an Pflegeleistungen. Um im Pflegefall über die Versicherung versorgt zu sein, müssen zumindest während der vergangenen zehn Jahre Beiträge an die Pflegeversicherung geleistet worden sein. Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung wäre hier anzuraten. In der Praxis wird es aber am Geld dafür scheitern