Pflegefehler sind wie ein Kratzer am Auto

Zwischenzeitlich werden die Folgen einer Austrocknung bzw. von Stürzen zu einem Milliardengeschäft für Dienstleister. Pflegebedürftige lässt man bei lebendigem Leibe „verfaulen“, denn für Wundheilung gibt es lediglich eine Bettdecke, die über den Schwerkranken gezogen wird, damit die Wunden niemand sieht.

Auf der anderen Seite aber wird jahrelang diskutiert, ob und wann die Genehmigung für eine Wechseldruckmatratze genehmigt werden soll. Eine Allianz der Gleichgültigkeit und des Schweigens.

Eine optimale Betreuung ist heutzutage nur noch möglich, wenn das Personal seine Leistung über das normale Maß hinaus erbringt. Dies wiederum geht zu Lasten der Pflege. Zwar sind viele der betroffenen Personen grundsätzlich in der Lage, die tägliche Körperpflege selbst zu erledigen.

Kommt es aber plötzlich zu einem Verlust des Kurzzeitgedächtnisses, dann fehlt bspw. die Erinnerung, wofür das Stück Seife oder auch das Handtuch eigentlich notwendig ist. Ähnliche Probleme ergeben sich auch beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme.

Für diese Fälle müssen Pflegerinnen und Pfleger die notwendigen Anleitungen geben. Gleiches gilt bei den „Tagesausflügen“. Auf der einen Seite kann und will man die Bewohner nicht einsperren, man will gerade demente Heimbewohner wieder in die Realität zurückholen, auf der anderen Seite ist auch dies wiederum mit einem hohen Personalaufwand verbunden.

Anstatt die alten Menschen orientierungslos herumlaufen zu lassen, verbindet man einen Ausflug mit angenehmen Erinnerungen, die ein freudiges Lebensgefühl hervorrufen.

Diesen Tatendrang kann man auch nicht einfach dadurch unterbinden, indem man die altersverwirrten Personen im Haus festhält. Lässt man sie aber gehen, müssen sie vom Personal beobachtet werden.

Auch müssen die Pflegefachkräfte in mühevoller Kleinarbeit und oftmals mit ständiger wiederholender persönlicher Ansprache den Kontakt zum Demenzerkrankten herstellen, diesen motivieren und Orientierungshilfe geben. Ein überdimensionaler Zeitaufwand, der lediglich mit der Pflegestufe Null oder Eins belohnt wird.

Pflegeskandale: Der ganz normale Wahnsinn

Die Politik aber ist weiterhin blind und taub für die Altersverwirrten. Sie bleibt bei ihrem einseitigen Ansatz der Pflegeversicherung, der die Probleme der Altersverwirrten links liegen lässt.

Die Politik sieht weder das Unrecht, das Altersverwirrten angetan wird, noch die Mitarbeiter, von denen man höchste Qualität verlangt, aber nicht die nötige finanzielle Ausstattung dafür gewährt. Menschlichkeit ist in der Pflegeversicherung nun mal nicht vorgesehen. Dabei lassen sich die gegebenen Fakten nicht verleugnen:

In Deutschland gibt es rund 9.400 Altersheime, von denen sogar laut offiziellen Regierungsberichten rund 25 Prozent als Problemfälle gelten. Die Dunkelziffer darüber hinaus ist so hoch, dass Einzelfälle flächendeckend sind.

Von den 12 Millionen Einwohnern der BRD über 65 Jahren leben rund 375.000 in Pflegeheimen, rund 286.000 in Alten- und Altenwohnheimen. Das Eintrittsalter ins Pflegeheim liegt bei 87 Jahren.

Innerhalb der nächsten 25 Jahre wird aber die Zahl der Pflegebedürftigen um rund 40 Prozent steigen, parallel dazu auch die Zahl der Dementen und Desorientierten. Betrachtet man den Anteil der aufwendigen Schwer- und Schwerstpflegefälle in Altenheimen, so ist die Zahl Ende der 80iger Jahre von 50 auf 86 Prozent gestiegen. Was bedeutet: Die Missstände sind seit mehr als 20 Jahren bekannt.

Fehlende Grund- und Menschenrechte

Politik aber bedeutet, sich auch für die Grund- und Menschenrechte für wehrlose, pflegeabhängige und alte Menschen stark zu machen und rechtlich festzulegen. Politik bedeutet: Zugunsten von Menschen in Not zu kämpfen und sich zu engagieren.

Hierdurch schafft man sich keine Gewinner und keine Verlierer, sondern vielmehr ganzheitliche und schrittweise Lösungen zugunsten neuer sozialer Lebensmöglichkeiten. Denn wenn die Qualität der Arbeitsbedingungen nicht stimmt, kann auch die Qualität der Pflege nicht stimmen.

Politik bedeutet, dieses Thema zur Chefsache zu machen. Stattdessen aber lässt sich der Rechtsstaat zusehends blind durch die Gesetzesmäßigkeiten und Zwänge des Alltags treiben und bestimmen, anstatt vielmehr im fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Wettkampf gelassen und mit klarem Kopf ständig Ausschau zu halten.

Alten- und Pflegeheime werden zusehends zu rechtsfreien Räumen. Was Politiker heute als Pflegenotstand bezeichnen, ist rechtlich nichts anderes als Folter, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung sowie vorsätzliche bzw. fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge.

Pflegefällen fehlt die Kraft zum Protest

Der Tod selbst wird als Erleichterung gesehen, denn nunmehr ist der Pflegebedürftige erlöst von seinen Qualen. Es war doch sowieso kein Leben. Eine bittere Erkenntnis, vor allem dann, wenn Milliarden an Millionen Euro für Sonderprogramme innerhalb der Wirtschaft offensichtlich keine Schwierigkeiten bedeuten, wohl aber ein geringer zusätzlicher Betrag von ca. 1 Million Euro an staatlichen Zuschüssen zur Behebung des Pflegenotstands.

Dies macht einmal mehr als deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland sowohl der Einhaltung ihrer nationalen Gesetze wie Grundgesetz bzw. Pflegeversicherungsgesetz als auch auf internationaler Ebene ihren auferlegten Verpflichtungen in keiner Weise ordnungsgemäß nachkommt.

Ansonsten würden auch alte Menschen in Deutschland bis zu ihrem Tod menschlich behandelt werden.

Forderung durch Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar

  • Forderung eines grundlegend neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
    Der Aufbau eines heiminternen Qualitätsmanagements muss forciert, das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege zügig umgesetzt, Beschwerdestellen geschaffen werden, um Interessenkonflikten vorzubeugen.
  • Forderung einer Reform der Ausbildung mit ständiger Qualifizierung für eine ambulante und stationäre Versorgung
    Aufgrund des anhaltenden Pflegenotstands und des zu erwartenden steigenden Pflegebedarfs muss das Angebot an qualifiziertem Pflegepersonal nachhaltig erhöht werden.
  • Forderung einer Neuregelung bzw. Sicherung der Ausbildungs-finanzierung
    Erforderlich ist eine moderne Pflegeausbildung, die bundeseinheitlich geregelt ist sowie finanzielle Anreizsysteme.
  • Forderung nach einer gesetzlichen Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung
    Leistungs- und verbindliche Qualitätsvereinbarungen, Benchmarking in Qualität und Kosten, die Überprüfung vorhandener Organisationsstrukturen sowie ein praktizierter überbereichlicher Erfahrungsaustausch müssen als unverzichtbare Elemente angesehen werden.
  • Forderung nach einer qualitäts- und quantitäts- sowie einer bedarfsorientierten Personalberechnung im Rahmen der DRGs
    Angesichts der begrenzten Kapazitäten und des permanenten Kostendrucks müssen auch alle Pflege- und Rationalisierungsreserven in den Heimen ausgeschöpft werden.
  • Forderung nach einer Betreuungs-Finanzierung Dementer
    Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, nach der auch Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen (bspw. Verwirrtheit) bei der Pflegestufen-Beurteilung eine angemessene Pflegestufe mit erhöhtem Pflegeaufwand zugemessen bekommen.
  • Forderung einer Aufhebung der Entscheidungen des Bundesaus-schusses der Ärzte und Krankenkassen bezüglich der Ablehnung von Dekubitusprophylaxe, Sondenernährung und Schmerzmittel-applikation
    Einrichtung eines Arbeitskreises „kontinuierliche Verbesserung der Altenpflegesituation“, dem alle Vertreter angehören.
  • Forderung nach einer Einrichtung von Kammern für Pflegeberufe in allen Bundesländern als Körperschaft öffentlichen Rechts zur glaubhaften Beteiligung der Pflege im Sinne der Selbstverwaltung
    Erarbeitung von Vorschlägen, Organisation eines ständigen Erfahrungsaustausches zur kontinuierlichen Verbesserung der Pflegesituation in Alten- und Pflegeheimen.

Klagezwang bedeutet indirekt Rechtsfreiheit

Zwar sind durch den Gesetzgeber genügend gesetzliche Grundlagen geschaffen worden, einklagen kann dies im deutschen Rechtssystem aber nur der betroffene alte Mensch.

Auf der anderen Seite befindet sich der Pflegebedürftige im Heim aber in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis, ist meist schwer krank, desorientiert oder kommt sogar sterbend ins Pflegeheim. In diesen Fällen kann sich der Pflegebedürftige gegen Rechtsverletzungen nicht mehr wehren.

Selbst gesetzliche Betreuer oder Angehörige schrecken vor Beschwerden zurück, da sie nur noch weitere Sanktionen von Seiten des Heimes befürchten. In vielen Fällen kommt es sogar zu einem Hausverbot, im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Heimplatzes mit der Folge, dass der Betroffene wieder mit nach Hause genommen werden muss.

Fazit: Wer klagt, der stirbt – entweder an den Sanktionen durch das Heim oder an der Dauer des Verfahrens, die sich in der Regel über mehr als 5 Jahre erstrecken. Noch dazu kostet das Verfahren Geld – Geld, das auch die Prozesskostenhilfe alleine nicht abzudecken vermag.

Zudem scheuen sich die meisten Gerichte, ein Heim zu schließen, da keine anderweitigen Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind. Und so bleibt es bei geringen Sanktionen oder Auflagen, die irgendwann (vielleicht auch nie) einmal erfüllt werden müssen.

Maßnahmen zur Gewährleistung von effektivem Rechtsschutz

  • Forderung der Einhaltung gesetzlicher Grundlagen in Alten- und Pflegeheimen durch regelmäßige unangemeldete Kontrollen.
  • Die Möglichkeit zur Klage muss optimiert werden, der Pflegebedürftige darf keine Repressalien durch das Heim erfahren (bspw. Kündigungsschutz, grundsätzliche Ausschließung von Hausverboten im Heim).
  • Die Stellung kostenfreier Anwälte durch eigens durch den Staat dafür geeignete Beratungsstellen und Kontrollinstanzen.
  • Änderung des Heimgesetzes dahingehend, dass jeder Heimbewohner seine Heimkosten bei Nichterfüllung der versprochenen Leistungen sofort reduzieren kann.
  • Möglichkeit der Festsetzung von Vertragsstrafen bzw. Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
  • Die Verpflichtung des Personals, herrschende Missstände in Alten- und Pflegeheimen umgehend zu melden.
  • Die Bereitstellung von Beratungsstellen bei Widerspruchsverfahren gegen die Pflegekasse (kostenlose Sozial- und Pflegerechtsberatung durch den Staat).
  • Forderung nach einer realistischen Pflegeinstufung ohne Sparzwang, verbunden mit einem individuellen Eingehen auf den Patienten außerhalb der Pauschalen.

 

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