Familienversicherung in der freiwilligen GKV
Arbeitnehmer, die die Einkommensgrenze für die Pflichtversicherung überschreiten, können bei der freiwilligen Krankenversicherung weiterhin ihre Familienangehörigen mitversichern. Die Mitversicherung über die Familienversicherung bleibt eine beitragsfreie Versicherung.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung – für Familien oft günstiger
Arbeitnehmer, die die Einkommensgrenze für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse überschreiten, haben die Möglichkeit, sich zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und dem Wechsel in eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Als Einkommensgrenze für die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkassen gilt aktuell ein monatliches Einkommen von 69.300,00 Euro jährlich oder 5.775,00 Euro monatlich (2022: 64.350,00 Euro p.a. oder 5.362,50 Euro p.M.). Auch wer sich selbstständig macht oder eine Arbeit als Freiberufler aufnimmt, nachdem er zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, steht vor der Wahl zwischen einer freiwilligen Krankenversicherung und der PKV.
Familienversicherung oder private Krankenversicherung?
Vorteil Familienversicherung: Angehörige ohne Einkommen sind beitragsfrei mitversichert
Bereits bevor sich die Einkommensverhältnisse oder die berufliche Basis verändern, sollte gründlich überlegt werden, welche Art der Versicherung die günstigste und beste Variante für den individuellen Anspruch ist. Waren zuvor in der gesetzlichen Krankenkasse bei der Pflichtversicherung Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder ohne eigenes Einkommen mitversichert, so können diese beim Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung weiter zu den gewohnten Konditionen in der Familienversicherung verbleiben. Wer in die freiwillige Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse wechselt, zahlt nur den Beitrag entsprechend seinem eigenem Einkommen. Die Angehörigen ohne Einkommen bleiben beitragsfrei mitversichert, genau wie zuvor in der Pflichtversicherung.
Familienversicherung besonders bei Familien mit mehreren Kindern günstiger als PKV
Das kann besonders für Familien mit mehreren Kindern günstiger sein, als der Wechsel zu einer privaten Versicherung, bei der für jedes einzelne Familienmitglied ein Beitrag entsprechend dem abgeschlossenen Vertrag zu zahlen ist.
Auch künftige Familienplanung bei Entscheidung zwischen PKV und Familienversicherung berücksichtigen
Doch nicht nur die derzeitige Lebenssituation sollte entscheidend sein für die Frage, ob eine freiwillige Krankenversicherung oder der Wechsel zum privaten Versicherer besser geeignet ist. Auch an die künftige Familienplanung gilt es zu denken. Junge Versicherte, deren Berufsausübung sich ändert oder die die Einkommensgrenze zur Pflichtversicherung überschreiten, müssen einbeziehen, wie sich die finanzielle Situation bei einer Familiengründung, besonders, wenn noch Kinder hinzukommen, gestalten wird. Was in der Gegenwart vielleicht günstig erscheint, kann beim Wachsen der Familie zur Verteuerung des Lebensstandards durch etliche einzelne Versicherungsabschlüsse für jedes Familienmitglied vielleicht recht teuer werden.
Für wen kann eine Familienversicherung beantragt werden?
Eine Familienversicherung kann beantragt werden für:
- den Ehepartner und oder den gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
- die leiblichen Kinder
- Adoptivkinder und Kinder, deren Adoption geplant ist und die schon in der Obhut der beantragenden Familie sind
- Stiefkinder und Enkelkinder, die vom beantragenden Mitglied größtenteils versorgt werden
- Pflegekinder, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit den die Familienversicherung beantragenden Pflegeeltern wohnen
Bares Geld sparen mit einem Krankenkassenvergleich
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich durch einen Krankenkassenvergleich bares Geld sparen. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an oder sind finanziell besonders stabil aufgestellt. Unser Krankenkassenvergleich, bei dem die Versicherungsvermittlung über die Krankenkassennetz.de GmbH erfolgt, hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Krankenkasse:
Geringfügige Verdienste spielen für die Familienversicherung keine Rolle
Die Definition „Angehörige ohne eigenes Einkommen“ trifft nicht in jedem Fall die Voraussetzungen für eine Familienversicherung der freiwillig Versicherten in der GKV. Ein Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung, dem so genannten 520 Euro Job, beeinträchtigt nicht den Anspruch auf die Familienversicherung. Ebenso können Kinder über 18 Jahre in der Familienversicherung noch verbleiben, wenn sie in der Ausbildung sind.
Familienversicherung bei Minijob
Die Grundlagen ergeben sich bei den Minijobs oder 520 Euro Jobs daraus, dass bei diesen geringfügigen Beschäftigungen keine Sozialversicherungspflicht über die Arbeitstätigkeit im Minijob besteht. Der Arbeitgeber zahlt lediglich einen Pauschalbeitrag an die Sozialversicherung, der jedoch für den Beschäftigten keinerlei Versicherungsansprüche bewirkt. Da jedoch die Versicherungspflicht in Deutschland gilt, bleibt bei einem Minijob, zum Beispiel des Ehegatten ohne sonstiges Einkommen, die Berechtigung zur Familienversicherung bestehen. Diese Familienversicherung ist wahrnehmbar, auch wenn der Hauptverdiener in der Familie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Den Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse für freiwillige Krankenversicherung prüfen
Versicherte, die sich insbesondere wegen des Vorteils der Familienversicherung für einen freiwilligen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, sollten sich aufmerksam Leistungen und Tarife der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen ansehen. Hierfür stehen, genau wie für die privaten Krankenversicherungen, unabhängige Vergleiche zur Verfügung. Die Möglichkeit der Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung ist erheblich erweitert worden. Damit gibt es auch für freiwillig Krankenversicherten erheblich größere Wahlmöglichkeiten. Gerade auch hinsichtlich der Angehörigen, besonders der Kinder, spielt dies eine große Rolle. Auch die Zahlung von Krankengeld kann über Wahltarife für freiwillig Versicherte gesichert werden.
Leistungskataloge gegenüber einer privaten Krankenversicherung natürlich eingeschränkt
So vorteilhaft sich die Familienversicherung für die Angehörigen in einer freiwilligen Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen auch darstellt, ist dabei nicht zu vergessen, dass die Leistungskataloge in mancher Hinsicht beschränkt bleiben. Kann auch einiges an Leistungen durch entsprechende Wahltarife erweitert werden, so gibt es noch immer eine Reihe von Leistungen, die nur über zusätzliche private Krankenzusatzversicherungen abgedeckt werden können.
Wechsel zurück aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig
Ist allerdings erst einmal die Entscheidung gegen die freiwillige Krankenversicherung gefallen, so ist der Weg aus einer privaten Krankenversicherung zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung hürdenreich. Es gibt nur wenige Möglichkeit für einen Wechsel zurück zu einer der gesetzlichen Krankenkassen. Dies geht nur, wenn das Einkommen wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze sinkt, die Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit aufgegeben wird oder der Versicherte durch Arbeitslosigkeit ALG II erhält. Auch diese begrenzten Möglichkeiten sind jenseits des 55. Lebensjahres nicht mehr wahrzunehmen. Wächst also die Familie, so gibt es nach einer Entscheidung für die PKV deshalb keinen Weg zur GKV mit Familienversicherung zurück.