Die Private Rentenversicherung
Die praktische Umsetzung der Rente mit 67 begann pünktlich zum 01. Januar 2012. Dies bedeutet, dass sich für die zukünftigen Altersrentner der Geburtsjahrgänge ab 1947 die so genannte Regelaltersgrenze in den kommenden Jahren stufenweise von bislang 65 auf künftig 67 Jahre heraufsetzt. Der Grund dafür liegt zum einen in der immer längeren Rentenbezugsdauer, zum anderen in den sinkenden Geburtenzahlen, die zu immer weniger Beitragszahler führen. Das neue Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz sieht von daher nicht nur einen späteren Rentenbeginn, sondern auch eine längere Beitragszahlung vor. Daher wurde die Altersgrenze für die Regelaltersrente stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Unter der Altersgrenze für die Regelaltersrente ist dabei die reguläre Altersrente zu verstehen, die ohne Abzüge ausbezahlt wird.
Diese steigt künftig bei den Jährgängen von 1947 bis 1958 um einen Monat pro Geburtsgang, für alle ab 1959 Geboren im Zwei-Monats-Zeitraum. Trotz dieser Anhebung ist es auch weiterhin erforderlich, dass die obligatorische Mindestversicherungszeit (sog. Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt werden muss. Allerdings haben auch weiterhin alle Versicherten nach wie vor die Möglichkeit, bereits eine Altersrente vor Vollendung ihres 67. Lebensjahres zu beziehen. Für den früheren Rentenbeginn müssen dann allerdings Abschläge hingenommen werden. Zudem – und auch das ist neu – können gerade langjährig Versicherte einen abweichenden Rentenanspruch mit 65 ohne Abschläge erlangen. Eine Altersrente für langjährig Versicherte können nämlich alle Personen in Anspruch nehmen, die das 63. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Wichtig: Auf die Wartezeit werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet!
Andererseits kann sich künftig das Warten lohnen. Denn für jeden Monat, den die Rente trotz erfüllter Wartezeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird, erhält der Versicherte einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Dadurch erhöht sich die Rente bei einem Jahr Weiterarbeit über die Altersgrenze hinaus um 6 Prozent. Wer hingegen seine Rente früher in Anspruch nimmt, für den verringert sich die monatliche Rente für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts um einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent. Die Höhe der Abschläge richtet sich daher stets nach dem individuellen Rentenbeginn und der Altersgrenze. Wer zum Beispiel 1949 geboren ist, kann abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Wer mit 63 Jahren seine Rente wählt, der hat insgesamt 24 Monate x 0,3 Prozent, also 7,2 Prozent an Abschlägen hinzunehmen.
Wer nach 1963 geboren ist, für den gilt eine abschlagsfreie Altersgrenze erst mit Erreichen des 67. Lebensjahres. Wer in diesem Jahrgang die Rente mit 63 Jahren in Anspruch nimmt, für den fallen 14,4 Prozent an Abschlägen an. Eine Staffelung erfahren hingegen alle Jahrgänge zwischen 1949 und 1963. Bei ihnen steigen die Altersgrenzen pro Geburtsjahrgang stufenweise leicht an. Langjährig Versicherte, zum Beispiel alle Arbeitnehmer des Geburtsjahrgangs 1958 (Regelaltersgrenze 66 Jahre) können hingegen wieder ohne Abschläge in Rente gehen. Auch für Schwerbehinderte erhöht sich künftig die Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Der frühest mögliche Rentenbeginn liegt – mit Abschlägen – bei 62 Jahren (früher 60 Jahre). Hier muss also privat entgegen gewirkt werden – mit einem privaten Altersvorsorgevertrag.
Wer bereits im Besitz eines bestehenden Altersvorsorgevertrags ist, sollte beachten, dass die so genannte flexible Leistungsphase künftig nicht mehr mit 60, sondern vielmehr mit 62 Jahren beginnt. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es bei privaten Verträgen keine Übergangsregelungen! Wer also künftig noch eine Zusatzrente mit Vollendung des 60 Lebensjahres erhalten will, der muss noch in 2012 einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abschließen. Lediglich für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge gilt diese Anhebung der Altersgrenze nicht.
In allen anderen Fällen haben Versicherte die Möglichkeit, ihren Leistungszeitpunkt (Zeitpunkt der Rentenzahlung) individuell zu bestimmen. Erfolgt die Leistungsauszahlung in einer Summe, sind die Erträge in voller Höhe zu versteuern. Bei einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung werden hingegen nur 50 Prozent der Erträge der Steuer unterworfen! Strategien, für den Ruhestand richtig vorzusorgen, gibt es viele. Wer als gesetzlich Versicherte diese Vorsorgemaßnahme unterlässt, wird zwangsläufig im Alter eine Versorgungslücke haben. Denn eine Zahl kann bereits heute genannt werden: Wer noch in diesem Jahr (2012) in den Ruhestand geht, kann voraussichtlich mit einer Rente in Höhe von 1.270 Euro rechnen. Um eine solche Summe zu erreichen, benötigt der Arbeitnehmer einen durchschnittlichen Jahresverdienst von rund 32.400 Euro sowie eine Einzahlungsdauer in die gesetzliche Rentenversicherung von mindestens 45 Jahren.
Doch es kommt nur gravierender. Im Jahre 2012 erhält ein Durchschnittsverdiener noch 47 Prozent seines bisherigen Bruttogehalts, im Jahre 2030 werden es nur noch 40 Prozent sein! Zu dieser düsteren Prognose kommt der Sachverständigenrat. Und auch ein wichtiger Aspekt ist bereits schon heute klar: Nur die wenigsten Rentner werden nach 30 Jahren 40 Prozent erreichen. Das liegt ganz einfach daran, dass viele unterdurchschnittlich verdient haben oder keine 45 Beitragsjahre zusammen bekommen. Von einer Rente kann dann nicht mehr gesprochen werden, vielmehr von einer staatlichen Grundversorgung. Von daher lohnt es sich schon heute, die künftige Rentenlücke über die jährliche Renteninformation der Rentenversicherer berechnen zu lassen. Allerdings ist auch vor dieser Renteninformation Vorsicht geboten, denn diese liefert lediglich einen groben Anhaltspunkt über die zu erwartende Rente.
Man denke nur daran, wie schnell sich die berufliche Situation eines Arbeitnehmers ändern kann: sei es durch Arbeitslosigkeit oder Kindererziehungszeiten. Mit diesen Veränderungen ändern sich auch gleichfalls die gesetzlichen Rentenansprüche. Um den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter beizubehalten, sind 80 Prozent des letzten Nettogehaltes zwingend notwendig. Zwangsläufig steigen im Alter auch die Gesundheitskosten, mit in die Kalkulation muss auch die Inflation (Geldentwertung) von derzeit jährlich (!) 1,5 Prozent. Diese Zahl ergibt sich aus der durchschnittlichen Inflationsrate der vergangenen 20 Jahre. Diesen Kaufkraftverlust muss der versicherte zusätzlich mit in seine Kalkulation mit einplanen. Geht man zum Beispiel von einer Monatsrente in Höhe von 800 Euro aus, dann ist diese nach 10 Jahren auf Grund des Kaufkraftverlustes nur noch 680 Euro wert.
Wer privat vorsorgen möchte, sollte allerdings auf starre Vorsorgemodelle verzichten, die mit einer regelmäßigen Pflicht zur Beitragszahlung verbunden sind. Vorteilhafter sind Anlagen in Fonds mit geringen Aufschlägen oder in Immobilien. Angestellte sollten sich für einen Mix aus Betriebsrente und staatlich geförderter Rente entscheiden. Wer bereits früh mit dem Sparen anfängt, der kann im Laufe seines Lebens auch mit kleinen Beiträgen ein gutes Polster aufbauen. Denn je länger eine Anlage läuft, desto höher ist der Gewinn aus dem Zinseszins. Wer erst ab 50 Jahren versuchet, seine Rentenlücke zu schließen, für den wird es meist teuer.
Auch im Hinblick auf Unisex erfährt die private Altersvorsorge ihre Auswirkungen. Auf Grund der Gleichbehandlung werden männliche Versicherungsnehmer künftig wesentlich niedrigere Renten erhalten als dies noch bei den aktuellen Tarifen der Fall ist. Gleichfalls werden auch die Rentenauszahlungen für weibliche und männliche Versicherungsnehmer angeglichen mit der Folge, dass Frauen auf Grund ihrer höheren Lebenserwartung in Zukunft eine geringere Rente erhalten werden als die Männer – ausgehend von den heutigen aktuellen Tarifen.