Rehabilitation – Leistungen der Zusatzkrankenversicherungen
Die Rehabilitation gehört zu den gesetzlichen Regelleistungen der GKV. Dabei werden Maßnahmen der Reha von Fall zu Fall von der Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung getragen. Leistungen einer Zusatzkrankenversicherung zur Reha oder Kur müssen im jeweiligen Vertrag eigens aufgeführt sein.
Verschiedene Einstufungen von Maßnahmen zur Rehabilitation
Für Maßnahmen zur Rehabilitation nach einer medizinischen Behandlung, einer Operation, einem Unfall werden unterschiedliche Maßstäbe angesetzt. Die Reha kann das Ziel haben, spätere Behinderungen und eine eventuelle Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder solche Wirkungen zu mindern. Die berufliche Rehabilitation dient der Wiedereingliederung von Patienten in das Arbeitsleben. Die soziale Rehabilitation soll eine Wiedereingliederung in das soziale Leben im Umfeld des Patienten ermöglichen oder verbessern, zur Selbstständigkeit im Alltag beitragen und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen teilen sich, je nach Art der Maßnahmen und Besonderheit von Patient und Erkrankung, zwischen den gesetzlichen Versicherungsträgern auf. Dies sind die Gesetzlichen Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.
Für die Maßnahmen zur Rehabilitation durch die gesetzlichen Kostenträger gelten bestimmte Zuzahlungen. So fällt bei einer stationären Reha ein Zuzahlungsbeitrag von 10 Euro je Tag an. Behandlungen im Anschluss an die stationäre Behandlung, für die bestimmte medizinische Indikationen gelten, wie beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen beläuft sich eine Zuzahlung auf den Zeitraum der ersten 28 Tage der Maßnahme. Dabei werden die bereits im Krankenhaus geleisteten Zuzahlungen der Patienten mit angerechnet.
Ambulante Maßnahmen zur Rehabilitation werden in dem Maß übernommen, wie es um ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Behandlungen und Heilmittel geht. Über den täglichen Beitrag von 10 Euro am Tag sind zu Heilmitteln und dergleichen Zuzahlungen zu leisten.
Die finanziellen Lasten einer stationären Rehabilitation können durch eine Zusatzkrankenversicherung mit Krankenhaustagegeld gemindert werden. Ebenfalls kann der zusätzliche Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung für ein Krankengeld die Belastung mindern, sofern es sich um eine Krankschreibung, also einen zeitweiligen Ausfall aus dem Berufsleben handelt.
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Stationäre Reha, ambulante Reha und Kur
Die medizinisch notwendige stationäre Reha wird von einer Zusatzkrankenversicherung dann mitgetragen, wenn es im Versicherungsvertrag entsprechende Vereinbarungen gibt. Hier tritt für diesen Fall in der Regel die Zahlung des Krankenhaustagegeldes ein oder des zusätzlich vereinbarten Krankengeldes. Für letzteres gilt ebenso die ambulante Reha. Sind solche Maßnahmen als medizinisch notwendige Reha geplant, muss die Versicherung davon umgehend in Kenntnis gesetzt werden. Anders stellt sich der Fall dar, wenn für die Maßnahmen der Rehabilitation eine Kur verordnet wird. Hier tritt eine Zusatzversicherung nur dann ein, wenn solche Maßnahmen auch ausdrücklich ein Bestandteil des Vertrages mit dem Versicherer sind.
Im Vergleich bereits genau die Vertragsbedingungen betrachten
Da gerade Rehamaßnahmen und Kurmaßnamen sehr häufig zu Anschlussbehandlungen von schweren Erkrankungen, von Unfällen oder von Operationen gehören, sollten Versicherte, die hier besondere Leistungen sicher stellen möchten, sehr genau die einzelnen Angebote der Zusatzkrankenversicherungen im Vergleich online unter die Lupe nehmen. Eventuell sollte danach gesehen werden, ob die Versicherung durch entsprechende Bausteine günstig ergänzt werden kann. Etliche Versicherer bieten eigens Vertragskomponenten an, mit denen auch Leistungen während einer Kur vereinbart werden.
Das Problem für solche Vereinbarungen liegt darin, dass sie natürlich die gesamte Zusatzkrankenversicherung für die Versicherten jeweils verteuern. Wegen der üblichen Wartezeiten von mehreren Monaten kann die Versicherung auch nicht etwa dann abgeschlossen werden, wenn eine Reha abzuschätzen ist. Zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Zusatzkrankenversicherung sollten Versicherte nach Möglichkeit bei guter Gesundheit und noch nicht im fortgeschrittenen Alter sein. Vorerkrankungen sind bekanntlich eine Hürde für die private Zusatzkrankenversicherung, machen diese teilweise sogar unmöglich. Daher ist für keinen der Versicherten, die eine solche Zusatzversicherung abschließen, vorauszusehen, ob er die so vereinbarten besonderen Regelungen im Vertrag jemals nutzen wird.
Jeder Versicherte muss ganz individuell und nach seinen eigenen Ansprüchen entscheiden, wie hoch er eventuelle Risiken im Krankheitsfall absichern lassen möchte. Dabei ist auch zu bedenken, dass alle zusätzlichen Bausteine, die in die Zusatzkrankenversicherung eingefügt werden, diese natürlich verteuern. Es sollte also auch überlegt werden, ob die Mehrkosten auf die Dauer keine zu hohe finanzielle Belastung darstellen.