Sammelinkassoverträge bieten Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Als Sonderform unter den Gruppenversicherungen bei der privaten Krankenversicherung gelten die so genannten Sammelinkassoverträge, von denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erheblich profitieren können.

Die Sammelinkassoverträge zählen zu den Gruppenversicherungen

Bei der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, so genannte Sammelinkassoverträge abzuschließen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Verträge bilden eine Sonderform unter den so genannten Gruppenversicherungen der privaten Krankenversicherung und können im Idealfall zu erheblichen Beitragsnachlässen für die einzelnen Versicherten führen.

Für den Abschluss einer Sammelinkassoversicherung müssen einige Punkte erfüllt sein, sonst kann diese Sonderform der Gruppenversicherung nicht in Anspruch genommen werden.

Zunächst müssen bei der jeweiligen privaten Krankenkasse bereits mindestens zehn Angestellte der Firma oder des Betriebes versichert sein. Ist dies der Fall kann der Arbeitgeber eine Sammelinkassoversicherung beantragen.

Allerdings ist es Bedingung, dass innerhalb dieses Gruppenvertrages jeder Versicherte als Einzelner geführt wird und nicht das ganze Unternehmen als Versicherungsnehmer genannt wird.

Sollte es der Fall sein, dass noch andere Angestellte bei der gleichen privaten Krankenversicherung Mitglieder sind, so können dieses auch relativ problemlos und ohne großen Aufwand an die bestehenden Sammelinkassoverträge angeschlossen werden.

Diese Sonderform der Gruppenversicherungen bietet gerade für Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit, ihre Altersvorsorge oder Absicherung des Lebens zu gewährleisten oder auszubauen.

 

Der Arbeitgeber zieht den Beitrag bei Sammelinkassoverträgen ein

Im Gegensatz zur normalen Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in der privaten Krankenversicherung, bei der jede Person ihren Beitrag selbstr zahlt, übernimmt das bei den Sammelinkassoverträgen das Unternehmen oder der Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber sammelt also die Beträge der einzelnen Versicherten ein, wodurch sich auch der Begriff Sammelinkasso erklärt, und führt diese dann geschlossen an die private Krankenversicherung ab.

Im Gegensatz zu einer regulären Gruppenversicherung, in der die versicherte Gruppe objektiv beschrieben werden muss, entfällt diese Regelung bei den Sammelinkassoverträgen.

Außerdem wird es den einzelnen Mitgliedern auch leichter gemacht, einen solchen Vertrag in einer privaten Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesundheitsprüfungen sehr gelockert sind und einen Eintritt leichter zu ermöglichen.

Wichtig ist, dass die vertraglich zugesicherten Leistungen der Sammelinkassoverträge nicht nur der versicherten Gruppe zustehen, sondern jeder Einzelne einen Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog hat.

Jetzt die privaten Krankenversicherungen vergleichen,es lohnt sich!

» Zum PKV - Vergleich

Sammelinkassoverträge existieren bei Lebensversicherungen, Zusatzversicherungen und Rentenversicherungen

Die privaten Krankenversicherungen bieten mit den so genannten Sammelinkassoverträgen, den Arbeitgebern die Möglichkeit, für eine innerbetriebliche Altersvorsorge oder Lebensversicherung zu sorgen, die einige Vorteile für den Arbeitnehmer bereithält.

Je mehr Arbeitnehmer sich an den Sammelinkassoverträgen beteiligen, desto größer wird, gerade bei einer Lebensversicherung, auch die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Beitragsnachlass für die Versicherten kommt.

Bei der Lebensversicherung ist der Hauptversicherungsnehmer der Arbeitgeber, der die Versicherung für die Arbeitnehmer abschließen kann. Beiträge werden an ihn gezahlt und von ihm an die Versicherung als kompletter Betrag überwiesen.

Eventuelle Leistungen bekommt ebenfalls der Arbeitgeber als Hauptversicherungsnehmer ausgezahlt, hat aber die Pflicht, diese Beträge an den jeweiligen Arbeitnehmer oder, im Falle eines Todes, an die Angehörigen unverzüglich weiterzuleiten.

Bei kapitalen Lebensversicherungen muss die Versicherungssumme der Sammelinkassoverträge mindestens 150.000 Euro betragen, bevor diese Gruppenversicherung zustande kommen kann. Bei einer Rentenversicherung beträgt die Summe lediglich 15.000 Euro.

Die einzige Ausnahme bildet eine betriebliche Altersvorsorge. In diesem konkreten Fall müssen die Beiträge nicht einheitlich an den Versicherer abgeführt werden. Vielmehr steht jeder Versicherte selber in der Pflicht, seine Beiträge an die Versicherung zu zahlen.

Die jeweilige private Krankenversicherung geht bei einer Gruppenversicherung ein kleines Risiko ein. Der Versicherer ist nicht in der Lage, die Aufnahme eines einzelnen Arbeitnehmers aus einem versicherten Betrieb in die Sammelinkassoverträge abzulehnen, weil beispielsweise eine Vorerkrankung besteht.

Die Versicherung hat lediglich die Möglichkeit, einen Risikozuschlag zu erheben, der unter Umständen bis zu 100 Prozent betragen kann. Angehörige der Angestellten können grundsätzlich nicht mitversichert werden, das ist alleine den Mitgliedern eines Betriebes oder einer Firma vorbehalten.