Leistung der Krankenkasse bei Schwangerschaft und Geburt

Für die Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitung und Entbindung übernimmt die GKV die Kosten. Einschränkungen gibt es lediglich bei der Haus- und Geburtshausentbindung, bei denen nur Hebamme und medizinische Versorgung übernommen werden. Wer krankengeldberechtigt ist, erhält das Mutterschaftsgeld von der Krankenkass.

Vorsorge und Geburt sind über die Krankenkassen abgesichert

Wenn es um die Vorsorge, die Geburtsvorbereitung und die Geburt geht, sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassender als dies heute anderenfalls vielfach die Regel ist. An diesen Leistungen wurden auch keine Abstriche gemacht.

Mutterpass und Vorsorgeuntersuchungen

Wenn die Schwangerschaft durch den Arzt festgestellt wird, erhält die werdende Mutter einen Mutterpass. Dieser Mutterpass begleitet die Frau zukünftig. In ihn werden alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Ebenso finden im Mutterpass alle Merkmale einer Risikoschwangerschaft mit Notwendigkeit besonderer zusätzlicher medizinischer Betreuung einen Eintrag. Insgesamt gehören zum Vorsorgeprogramm der Schwangerschaft zwölf bis dreizehn Vorsorgeuntersuchungen. Die Vorsorgeuntersuchungen sollten im Abstand von ungefähr vier Wochen stattfinden. Während der letzten zwei Monate vor dem errechneten Termin der Entbindung verkürzt sich der Zeitraum zwischen den Vorsorgeuntersuchungen auf 14 Tage.

Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos, Praxisgebühr entfällt ebenfalls

Die Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos. Für Arztbesuche, die der Vorsorge während der Schwangerschaft dienen, ist auch keine Praxisgebühr zu entrichten. Sämtliche medizinisch verordneten Mittel und Medikamente, die in Verbindung mit der Schwangerschaft verschrieben werden, werden restlos von den gesetzlichen Krankenkrassen übernommen. Für diese Verordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten. Dies gilt auch, wenn es sich bei den Verordnungen um Massagen oder Krankengymnastik handelt, soweit diese für den Verlauf der Schwangerschaft für medizinisch notwendig erachtet werden.

Krankenkassen übernehmen auch Kosten für Vorsorgeuntersuchungen durch Hebamme

Vorsorgeuntersuchungen müssen nicht unbedingt von einem Arzt vorgenommen werden. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse auch übernommen, wenn eine Hebamme die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen durchführt. Allerdings sollte hier zuvor ein normaler Verlauf der Schwangerschaft ohne auffällige Komplikationen und Risikofaktoren von einem Arzt festgestellt sein. Zu den Leistungen der Hebamme während der Schwangerschaft, die von der Krankenkasse übernommen werden, gehören über die Hilfe bei der Entbindung hinaus auch die Beratungen und die notwendige Unterstützung bereits während der Schwangerschaft.

Kosten für Geburtsvorbereitungskurse werden übernommen

Ab der 24. Woche der Schwangerschaft gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Teilnahme an Kursen zur Geburtsvorbereitung. Da nicht alle Kurse gleichermaßen bezuschusst werden, sollte im Einzelnen beim Anbieter nachgefragt werden. Väter, die an den Kursen teilnehmen müssen allerdings die normale Gebühr entrichten.

Leistungen bei Entbindung/Geburt

Freie Krankenhauswahl – aber maximal sechs Krankenhaustage

Die werdende Mutter kann frei wählen, wo und wie sie ihr Kind entbinden möchten. Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wird jedoch, je nach stationärer oder nicht stationärer Entbindung, unterschiedlich gehandhabt. Die Entbindung in einer Klinik ist grundsätzlich von A bis Z kostenlos. Es ist auch kein Zusatzbeitrag für den Krankenhausaufenthalt bis zum sechsten Tag zu zahlen. Auch die Wahl besonderer Arten der Geburt, wie die Wassergeburt und Ähnliches, haben keinen Einfluss auf die vollständige Kostenübernahme.

Zuzahlung ab dem sechsten Tag im Krankenhaus

Der sechste Tag ist der Stichtag für die Zuzahlungsbefreiuung, das für eine durchschnittliche Entbindung ein Klinikaufenthalt von höchsten sechs Tagen angesetzt wird. Ist aus medizinischer Sicht ein längerer Aufenthalt nötig, so wird ab dem sechsten Tag der tägliche Zuzahlungs-Beitrag entrichtet. Hier hilft eine Krankenzusatzversicherung, die solche Zusatzbeiträge übernimmt oder ausgleicht.

Krankenkasse übernimmt bei Hausgeburt Kosten für Hebamme und Arzt

Bei der häuslichen Geburt oder der Entbindung in einem Geburtshaus wird von der Krankenkasse die Hebamme bezahlt, auch wenn nötig, ein hinzugerufener Arzt. Die Kosten für den Aufenthalt im Geburtshaus trägt jedoch in der Regel die Mutter selbst. Jedoch sollte zuvor bei der Krankenkasse nachgefragt werden. Einige Kassen haben Abkommen zur Übernahme von bestimmten Kostenanteilen über die Hebamme hinaus mit Geburtshäusern.

Mutterschaftsgeld und weitere Hilfen nach der Geburt

Die Leistungen der Hebammen werden auch über die Geburt hinaus von der Krankenkasse übernommen. Für die Zeit der festgesetzten Mutterschutzfrist erhält die Mutter ein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Mütter, die keinen Anspruch auf ein Krankengeld hätten, erhalten das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.

Das Mutterschaftsgeld beträgt je Kalendertag höchstens 13 Euro. Der Arbeitgeber trägt die Differenz zum Arbeitsverdienst. Selbstständige Mütter, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Wahltarif mit Krankengeld versichert sind, erhalten ein Mutterschaftsgeld in der Höhe des Krankengeldes.

Mütter, die zur Zeit der Entbindung arbeitslos gemeldet waren, erhalten in Höhe des Arbeitslosengeldes das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Bezieherinnen von ALG II haben allerdings auf das Mutterschaftsgeld keinen Anspruch.

Leistungen nach der Geburt: unter Umständen auch Kosten für Haushaltshilfe

Zu den Leistungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt gehören auch die Leistungen nach der Geburt. Wenn es medizinisch erforderlich ist, oder wegen einer Mehrlingsgeburt erforderlich, wird von der GKV auch die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe übernommen.